Wenn Sie schwanger sind und nicht wissen, ob Sie sich für oder gegen die Schwangerschaft entscheiden sollen oder Ihre Entscheidung schon getroffen haben, beraten wir Sie nach §219 StGB.

Wir beraten und informieren Sie über

  • Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen das Austragen der Schwangerschaft erleichtern könnten
  • den rechtlichen Rahmen eines Schwangerschaftsabbruchs und die gesetzlichen Fristen
  • Methoden und Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs

Mit einer Schwangerschaft kann plötzlich die komplette Lebenssituation zur Disposition stehen: die Lebensplanung, evtl. die finanzielle Existenz, die Ausbildungs- und Berufssituation und manchmal auch die Partnerschaft Es können Zweifel entstehen ob diese weitreichenden Auswirkungen zu bewältigen sind.  In persönlichen, ergebnisoffenen  Gesprächen, für die wir uns die Zeit nehmen, die  Sie brauchen, unterstützen wir Sie bei der Klärung Ihrer Situation und Ihrer Entscheidungsfindung. Die Entscheidung, ob Sie die Schwangerschaft abbrechen, liegt alleine bei Ihnen. Sie erhalten von uns den nach § 219 StGB gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsnachweis, der für einen Schwangerschaftsabbruch unabdingbar ist. Nach erfolgter Beratung kann die Schwangerschaft nach einer Bedenkzeit von drei Tagen abgebrochen werden.

Die Beratung ist kostenlos, streng vertraulich und kann auf Wunsch anonym erfolgen.  

Sie erhalten einen zeitnahen Termin für eine Schwangerschaftskonfliktberatung.

Nach einem Schwangerschaftsabbruch...

Auch nach einem Schwangerschaftsabbruch stehen wir Ihnen für Gespräche  über Ihre Gedanken, Gefühle und Erfahrungen zur Verfügung. Beratung kann dabei helfen, die getroffene Entscheidung zu verarbeiten und den Schwangerschaftsabbruch in die eigene Lebensgeschichte zu integrieren.