Beratung und Unterstützung bei einer unerwünschten Schwangerschaft
- Sie erhalten Beratung im Schwangerschaftskonflikt gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung nach §219 StGB (weitere Informationen)
- Die Beratung ist ergebnisoffen und wir unterstützen Sie dabei, eine eigenständige Entscheidung zu treffen.
- Sie bekommen kurzfristig und umgehend einen Beratungstermin (möglichst nach telefonischer Voranmeldung 0821 /45 03 62 0)
- Sie können sich allein, mit Ihrem Partner oder einer Begleitperson Ihres Vertrauens beraten lassen.
- Das Beratungsgespräch ist auf Wunsch anonym (Um die Beratungsbescheinigung auszustellen, sind jedoch Ihre Personalien nötig)
- Bei Bedarf erhalten Sie auch beratende Unterstützung nach einem Schwangerschaftsabbruch.