Nicht nur in der Schwangerschaft, sondern auch nach der Geburt Ihres Kindes können Sie Beratung und Hilfe von uns bekommen - bis Ihr Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat - zum Beispiel bei:
- Fragen rund um Ihre finanzielle Familiensituation: Elterngeld, Kindergeld, Landeserziehungsgeld, Kinderzuschlag
- Erziehungs- und Entwicklungsfragen: Grenzen und Regeln, Rituale, Trotz und Wut, Schlafen und Ernährung
- Fragen zu Partnerschaft und Beziehung: Paarkonflikte, Kommunikationsschwierigkeiten, Sexualität
- Fragen rund um Trennung und Scheidung: Umgangsrecht und Sorgerecht, Unterhalt
- Fragen zur Verhütung nach der Geburt.
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter 08141 / 35 48 99