Beratung und Unterstützung bei einer ungewollten Schwangerschaft
Sie erhalten Beratung im Schwangerschaftskonflikt gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung nach §219 StG.
- Die Beratung ist ergebnisoffen; wir unterstützen Sie dabei, eine eigenständige Entscheidung zu treffen.
- Sie bekommen kurzfristig und umgehend einen Beratungstermin (möglichst nach telefonischer Voranmeldung 0941-704455).
- Sie können sich allein, mit Ihrem Partner oder einer Begleitperson Ihres Vertrauens beraten lassen.
- Das Beratungsgespräch ist auf Wunsch anonym (um die Beratungsbescheinigung auszustellen, sind jedoch Ihre Personalien nötig).
- Bei Bedarf erhalten Sie auch beratende Unterstützung nach einem Schwangerschaftsabbruch.