zu beantragen nur während der Schwangerschaft. Sie können zwischen 500 und 700 € erhalten.
Die Einkommensobergrenze liegt bei:
1043 € plus Miete bei Paare
718 € plus Miete bei Alleinstehenden.
pro Kind kommt noch mal ein altersabhängiger Betrag dazu
Das Geld ist gedacht für:
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) erhalten Mütter, wenn Sie:
bei Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vor der Entbindung), bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder in Heimarbeit beschäftigt sind, oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem Durchschnitt der letzten 3 Gehälter. Die Krankenkasse zahlt davon max. 13 Euro pro Tag, der Arbeitgeber stockt auf.
Arbeitnehmerinnen, die privat versichert sind, oder geringfügig beschäftigte Frauen, die familienversichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt, jedoch höchstens insgesamt 210 EUR
Mutterschaftsgeld bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (7-Wochenbescheinigung vom Arzt wird dafür benötigt) oder vom Bundesversicherungsamt: Friedrich- Ebert- Allee 38
53113 Bonn Tel. 0228/6191888
Infos und Anträge auch:
www.mutterschaftsgeld.de
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern in den ersten 12 bis 14 Monaten des Kindes. Voraussetzung ist, dass sie ihre Kinder selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.
Elterngeld beträgt 67% des Nettoeinkommens von demjenigen, der die berufliche Auszeit nimmt (mind. 300€, höchstens 1800€, Teilzeitarbeit und Geschwisterkinder werden u. U. berücksichtigt). Studenten, Hausfrauen und ALG II-Empfänger erhalten 300€ monatlich. Achtung: ab 1.1.2011 wird das Elterngeld beim ALG II, der Hilfe zum Lebensunterhalt und beim Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet!
Elternzeit: insgesamt 3 Jahre davon kann das 3.Jahr noch bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden.
Versorgungsamt Gießen Südanlage 14a Tel. 0641/7936-07936-1987936-199
Infos u. Elterngeldrechner
www.bmsfsfj.de
Telefon-Info s. oben und 0641/303-44 44 (Elterngeld-Hotline beim RP Gießen)
184 € für das erste Kind, 184 € für das zweite Kind,190 € für das dritte Kind sowie 215 € für jedes weitere Kind
Gießen Familienkasse bei der Agentur für Arbeit
Nordanlage 60 4. Stock
Tel. 0180 1 546337, tägl. 8 - 12.30 Uhr
Wetzlar Agentur für Arbeit
Sophienstr.19, Te. 06441-909377
Die Familienkasse befindet sich in den jeweiligen Arbeitsagenturen. Den Antrag erhalten Sie auch über das Internet: www.kindergeld.de*
Dillenburg Agentur für Arbeit
Moritzstr.17
Tel. 02771/3970
max. 140 Euro für 3 Jahre plus Mehrbedarfszuschlag bei erneuter Schwangerschaft
für Eltern, die ein geringfügiges Einkommen haben, aber nicht den Unterhalt ihrer Kinder selbst bestreiten können.
Beispiele zur groben Orientierung: Mindestbetrag - Höchstbetrag
Paar 1 Kind - Nettoeinkommen 900 - 1.153 Euro
Alleinerz. 1 Kind Nettoeinkommen 600 - 819 Euro
Antragsformulare auch bei:
www. kinderzuschlag.de
Familienkasse
Postfach
65173 Wiesbaden
Unterhalt für Kinder
133 € bzw. 180 € für Kinder ab 6 Jahren. Der nichteheliche Vater bekommt diese Beträge vom Jugendamt als Vorschuss, wenn er nicht im Haushalt der Mutter wohnt und weniger als 900 EUR verdient (erwerbslos 770 EUR). Das Darlehen kann innerhalb von 12 Jahren 6 Jahre lang gewährt werden.
Ansonsten richtet sich die Höhe des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle.
Kreis Gießen
Kreisverwaltung Jugendamt
Riversplatz 1 - 9
Tel.: 0641/93909000
Stadt Gießen
Stadtverwaltung Jugendamt
Berliner Platz
Tel.: 0641/3060
Lahn Dill Kreis
Kreisverwaltung Jugendamt
Karl-Kellner-Ring 51/ Wetzlar
Tel.: 06441/4071501
Stadt Wetzlar
Ernst-Leitzstr.30
Tel.: 06441/990
Das Wohngeld richtet sich nach dem Einkommen, nach der im Haushalt lebenden Personenzahl und nach der Höhe der Miete.
Studentinnen mit Kind haben Anspruch auf Wohngeld für ihr Kind.
In der Regel kann der Antrag bei der Gemeinde besorgt und ausgefüllt abgegeben werden. Er wird dann an die zuständige Wohngeldstelle zur Bearbeitung weitergeleitet.
Bsp.: Grenze für das monatl. Nettoeinkommen
1 Person 870 €
2 Personen 1190 €
3 - 1450 €
4 - 1900 €
Wohnort Gießen Stadt
Stadtverwaltung / Wohngeldstelle
Berliner Platz 1
Gießen
Tel.: 0641/306 0
Wohnort Kreis Gießen
Kreisverwaltung / Wohngeldstelle
Riversplatz 1 - 9
Gießen
Tel.: 0641/9769481/590
Wohnort Lahn Dill Kreis
Kreisverwaltung / Wohngeldstelle
Karl-Kellner-Ring 51
Wetzlar
Tel.: 06441/4070
Wohnort Stadt Wetzlar
Ernst-Leitz-Str. 30
Wetzlar
Tel.:06441/990
Wohngeldrechner:
www.geldsparen.de
Genauere Infos: www.bmvbs.de
Eine Sozialwohnung erhalten Sie, wenn Sie zuvor beim Sozialamt oder einer Wohnungsvermittlungsstelle einen Wohnberechtigungsschein beantragt haben. Einer Person stehen 45-50 m² Wohnraum zu, jeder weiteren 10 m² (3 Pers. z.B. 75 m²).
Wohnungsvermittlungsstelle Gießen
Ludwigstr.4
Telefon 0641/9777-141
142
ansonsten bei der jeweiligen Gemeinde
Wohnbau Gießen
Telefon 0641/97770
während der Schwangerschaft oder im Erziehungsurlaub
Ämter für Arbeitsschutz
und Arbeitssicherung
Gießen
Südanlage 17
Tel.: 0641/3033623
(auch Beratung über Arbeitslosengeld II, siehe nächste Seite)
in den Räumen des Kinderschutzbundes Gießen, Marburger Str. 24
Telefon 0641/38069
1.Montag im Monat
16.00 - 18.00 Uhr
Erwerbsfähige (mindestens 3 Stunde arbeitsfähig)
+ PartnerIn / + minderjährige unverheiratete Kinder
ist in Stadt und Landkreis Gießen bei der GIAG, im Lahn-Dill-Kreis bei der Lahn-Dill-Arbeit zu beantragen.
Höhe der Regelleistungen
359,00 Euro 100 % Regelleistung(RL) Alleinstehende
323,00 Euro 90 % RL volljähriger Partner in Bedarfsgemeinschaften
287.00 Euro 80% RL Haushaltsangehörige ab Beginn des 15.Lebensjahres
251.00 Euro Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres
215,00 Euro Kinder bis zur Vollendung des 6.Lebensjahres
Höhe der Mehrbedarfe
61,00 Euro = 100 %
54,00 Euro = 90 %
48,00 Euro = 80 %
Schwangere ab Beginn 13. Woche
(entsprechend der maßgeblichen RL)
129,00 36 % Alleinerziehende/r mit 1 - 3 Kindern
43,00 12 % für jedes weitere Kind
126,00 35 % Erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 33 SGB IX erhalten
25 - 61 Euro Mehrbedarf kostenaufwendige Ernährung
Kosten für Unterkunft und Heizung
angemessene Miete:
bei Wohnungen bis Baujahr 1965 => 4,50 Euro/qm
bei Wohnungen bis Baujahr 1966-91 => 5,00 Euro/qm
bei Wohnungen ab Baujahr 1992 => 5,50 Euro/qm
Sollte sie zu hoch sein, wird sie komplett für 6 Monate übernommen.
Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen.
Bei Neubezug muss die Miethöhe sicherheitshalber mit der Behörde abgesprochen werden!
Andere Mehrbedarfe
Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, Wohnraumsicherung, Erstbeschaffung von Möbeln, Wohnungsbeschaffung, mehrtägige Klassenfahrten
Leistungen bei Krankheit
Krankenversicherung
(minimale Rentenversicherung)
Zuschlag zum Arbeitslosengeld II
wird maximal 24 Monate nach dem letzen ALG I- Bezug gezahlt,
bis zu 160 Euro jeweils für den Erwerbsfähigen und den Partner und bis zu 60 Euro für jedes Kind
nach 1 Jahr halbiert sich dieser Betrag
Für alle diese Leistungen ist das eigene Vermögen einzusetzen!
Grundsicherung für Erwerbsgeminderte und Alterssicherung
ist beim Sozialamt zu beantragen.
Stand Dezember 2010