Finanzielle Hilfer bei Schwangerschaft

1. Bundesstiftung Mutter und Kind

zu beantragen nur während der Schwangerschaft. Sie können zwischen 500 und 700 € erhalten. 

Die Einkommensobergrenze liegt bei:

1043 € plus Miete bei Paare

718 € plus Miete bei Alleinstehenden.

pro Kind kommt noch mal ein altersabhängiger Betrag dazu

Das Geld ist gedacht für:

  • Umstandskleidung
  • Erstausstattung
  • Weiterführung des Haushalts
  • Wohnung und Einrichtung

2. Mutterschaftsgeld

6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) erhalten Mütter, wenn Sie:

bei Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vor der Entbindung), bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder in Heimarbeit beschäftigt sind, oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem Durchschnitt der letzten 3 Gehälter. Die Krankenkasse zahlt davon max. 13 Euro pro Tag, der Arbeitgeber stockt auf.

Arbeitnehmerinnen, die privat versichert sind, oder geringfügig beschäftigte Frauen, die familienversichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt, jedoch höchstens insgesamt 210 EUR

Mutterschaftsgeld bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (7-Wochenbescheinigung vom Arzt wird dafür benötigt) oder vom  Bundesversicherungsamt: Friedrich- Ebert- Allee 38

53113 Bonn Tel. 0228/6191888

Infos und Anträge auch:

www.mutterschaftsgeld.de

3. Elterngeld - Elternzeit

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern in den ersten 12 bis 14 Monaten des Kindes. Voraussetzung ist, dass sie ihre Kinder selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.

Elterngeld beträgt 67% des Nettoeinkommens von demjenigen, der die berufliche Auszeit nimmt (mind. 300€, höchstens 1800€, Teilzeitarbeit und Geschwisterkinder werden u. U. berücksichtigt). Studenten, Hausfrauen und ALG II-Empfänger erhalten 300€ monatlich. Achtung: ab 1.1.2011 wird das Elterngeld beim ALG II, der Hilfe zum Lebensunterhalt und beim Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet!

Elternzeit: insgesamt 3 Jahre davon kann das 3.Jahr noch bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden.

Versorgungsamt Gießen Südanlage 14a Tel. 0641/7936-07936-1987936-199

Infos u. Elterngeldrechner

www.bmsfsfj.de

Telefon-Info s. oben und 0641/303-44 44 (Elterngeld-Hotline beim RP Gießen)

4. Kindergeld

184 € für das erste Kind, 184 € für das zweite Kind,190 € für das dritte Kind sowie 215 € für jedes weitere Kind

Gießen Familienkasse bei der Agentur für Arbeit

Nordanlage 60 4. Stock

Tel. 0180 1 546337, tägl. 8 - 12.30 Uhr

 

Wetzlar Agentur für Arbeit

Sophienstr.19, Te. 06441-909377

Die Familienkasse befindet sich in den jeweiligen Arbeitsagenturen. Den Antrag erhalten Sie auch über das Internet: www.kindergeld.de*

 

Dillenburg Agentur für Arbeit

Moritzstr.17

Tel. 02771/3970

5. Kindergeldzuschlag

max. 140 Euro für 3 Jahre plus Mehrbedarfszuschlag bei erneuter Schwangerschaft

für Eltern, die ein geringfügiges Einkommen haben, aber nicht den Unterhalt ihrer Kinder selbst bestreiten können.

Beispiele zur groben Orientierung: Mindestbetrag - Höchstbetrag

Paar 1 Kind - Nettoeinkommen 900 - 1.153 Euro

Alleinerz. 1 Kind Nettoeinkommen 600 - 819 Euro

 

Antragsformulare auch bei:

www. kinderzuschlag.de

  • Der Antrag für Kindergeld und Kindergeldzuschlag werden an folgende Adresse geschickt:

Familienkasse

Postfach

65173 Wiesbaden

6. Unterhaltskostenvorschuss

Unterhalt für Kinder

133 € bzw. 180 € für Kinder ab 6 Jahren. Der nichteheliche Vater bekommt diese Beträge vom Jugendamt als Vorschuss, wenn er nicht im Haushalt der Mutter wohnt und weniger als 900 EUR verdient (erwerbslos 770 EUR). Das Darlehen kann innerhalb von 12 Jahren 6 Jahre lang gewährt werden.

Ansonsten richtet sich die Höhe des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle.

Kreis Gießen
Kreisverwaltung Jugendamt
Riversplatz 1 - 9
Tel.: 0641/93909000

Stadt Gießen
Stadtverwaltung Jugendamt
Berliner Platz
Tel.: 0641/3060

Lahn Dill Kreis
Kreisverwaltung Jugendamt
Karl-Kellner-Ring 51/ Wetzlar
Tel.: 06441/4071501

Stadt Wetzlar  

Ernst-Leitzstr.30
Tel.: 06441/990

7. Wohngeld

Das Wohngeld richtet sich nach dem Einkommen, nach der im Haushalt lebenden Personenzahl und nach der Höhe der Miete.

Studentinnen mit Kind haben Anspruch auf Wohngeld für ihr Kind.

In der Regel kann der Antrag bei der Gemeinde besorgt und ausgefüllt abgegeben werden. Er wird dann an die zuständige Wohngeldstelle zur Bearbeitung weitergeleitet.

Bsp.: Grenze für das monatl. Nettoeinkommen

1 Person 870 €

2 Personen 1190 €

3 - 1450 €

4 - 1900 €

Wohnort Gießen Stadt

Stadtverwaltung / Wohngeldstelle

Berliner Platz 1

Gießen

Tel.: 0641/306 0

 

Wohnort Kreis Gießen

Kreisverwaltung / Wohngeldstelle

Riversplatz 1 - 9

Gießen

Tel.: 0641/9769481/590

 

Wohnort Lahn Dill Kreis

Kreisverwaltung / Wohngeldstelle

Karl-Kellner-Ring 51

Wetzlar

Tel.: 06441/4070

 

Wohnort Stadt Wetzlar

Ernst-Leitz-Str. 30

Wetzlar

Tel.:06441/990

 

Wohngeldrechner:

www.geldsparen.de

 

Genauere Infos: www.bmvbs.de

8. Sozialwohnung

Eine Sozialwohnung erhalten Sie, wenn Sie zuvor beim Sozialamt oder einer Wohnungsvermittlungsstelle einen Wohnberechtigungsschein beantragt haben. Einer Person stehen 45-50 m² Wohnraum zu, jeder weiteren 10 m² (3 Pers. z.B. 75 m²).

Wohnungsvermittlungsstelle Gießen

Ludwigstr.4

Telefon 0641/9777-141

142

ansonsten bei der jeweiligen Gemeinde

 

Wohnbau Gießen

Telefon 0641/97770

9. Bei Problemen am Arbeitsplatz

während der Schwangerschaft oder im Erziehungsurlaub

Ämter für Arbeitsschutz

und Arbeitssicherung

Gießen

Südanlage 17

Tel.: 0641/3033623

10. Sozialhilfeberatung

(auch Beratung über Arbeitslosengeld II, siehe nächste Seite)

in den Räumen des Kinderschutzbundes Gießen, Marburger Str. 24

Telefon 0641/38069

1.Montag im Monat

16.00 - 18.00 Uhr

11. Arbeitslosengeld II

Erwerbsfähige (mindestens 3 Stunde arbeitsfähig)

+ PartnerIn / + minderjährige unverheiratete Kinder

ist in Stadt und Landkreis Gießen bei der GIAG, im Lahn-Dill-Kreis bei der Lahn-Dill-Arbeit zu beantragen.

Höhe der Regelleistungen

 

359,00 Euro 100 % Regelleistung(RL) Alleinstehende

323,00 Euro 90 % RL volljähriger Partner in Bedarfsgemeinschaften

287.00 Euro 80% RL Haushaltsangehörige ab Beginn des 15.Lebensjahres

251.00 Euro Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres

215,00 Euro Kinder bis zur Vollendung des 6.Lebensjahres

 

Höhe der Mehrbedarfe

61,00 Euro = 100 %

54,00 Euro = 90 %

48,00 Euro = 80 %

Schwangere ab Beginn 13. Woche

(entsprechend der maßgeblichen RL)

 

129,00 36 % Alleinerziehende/r mit 1 - 3 Kindern

43,00 12 % für jedes weitere Kind

126,00 35 % Erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 33 SGB IX erhalten

25 - 61 Euro Mehrbedarf kostenaufwendige Ernährung

 

Kosten für Unterkunft und Heizung

angemessene Miete:

bei Wohnungen bis Baujahr 1965 => 4,50 Euro/qm

bei Wohnungen bis Baujahr 1966-91 => 5,00 Euro/qm

bei Wohnungen ab Baujahr 1992 => 5,50 Euro/qm

Sollte sie zu hoch sein, wird sie komplett für 6 Monate übernommen.

Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen.

Bei Neubezug muss die Miethöhe sicherheitshalber mit der Behörde abgesprochen werden!

 

Andere Mehrbedarfe

Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, Wohnraumsicherung, Erstbeschaffung von Möbeln, Wohnungsbeschaffung, mehrtägige Klassenfahrten

 

Leistungen bei Krankheit

Krankenversicherung

(minimale Rentenversicherung)

Zuschlag zum Arbeitslosengeld II

 

wird maximal 24 Monate nach dem letzen ALG I- Bezug gezahlt,

bis zu 160 Euro jeweils für den Erwerbsfähigen und den Partner und bis zu 60 Euro für jedes Kind

nach 1 Jahr halbiert sich dieser Betrag

 

Für alle diese Leistungen ist das eigene Vermögen einzusetzen!

12. Sozialgeld (SGB XII)

 

Grundsicherung für Erwerbsgeminderte und Alterssicherung

ist beim Sozialamt zu beantragen.

Stand Dezember 2010