JAHRESBERICHT 2010

1. Vorwort

 

Das Jahr 2010 war bei pro familia Gießen von neuen Projekten und personellen Veränderungen geprägt.

Im Bereich der Sexualpädagogik nahm das vom Förderverein der pro familia Hessen finanzierte Projekt „Sexualaufklärung und Prävention sind der beste Schutz“ einen großen Raum ein. Außerdem wurde im Bereich der Behindertenhilfe das Projekt „Liebe und so Sachen…“ begonnen. Auch hier konnten ohne Teilnahmebeitrag mehrere Module zum Thema „Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung“ gebucht werden. Zielgruppen sind Betreuungspersonal im Wohn- und Werkstattbereich, aber auch die behinderten Menschen selbst. Dieses Projekt wird im laufenden Jahr 2011 fortgeführt.

Zum Thema häusliche Gewalt beteiligte sich pro familia an der Ausstellung „Rosenstraße 76“ mit einem Angebot zur Prävention für junge Menschen unter dem Titel „Sie schlagen Ihre Frau?“. Die Resonanz war groß.

Der dankenswerterweise vom Landkreis Gießen finanzierte Verhütungsmittelfonds hat sich etabliert und wird so gut angenommen, dass die Geldmittel knapp wurden. Glücklicherweise hat sich der Landkreis entschlossen, dieses Angebot erneut im Haushalt zu berücksichtigen, so dass auch weiterhin insbesondere Frauen im ALG-II-Bezug ärztlich verordnete Verhütungsmittel finanzieren können.

Wir freuen uns über das Angebot der ehrenamtlichen familienrechtlichen Beratung durch Matthias Bender, Fachanwalt für Familienrecht, und Gerhild Schneider-Bode, Fachanwältin für Familienrecht. Mit beiden arbeiten wir auch in entsprechenden Veranstaltungsreihen für Frauen und Männer zum Thema Trennung zusammen.

Veränderungen gab es in der Geschäftsführung: Nora Eisenbarth hat uns im September 2010 verlassen, um beim pro familia Landesverband neue Aufgaben zu übernehmen. Weil es pro familia Gießen nicht möglich war, eine Steigerung der Gehälter zu finanzieren, reduzierte sich die Kapazität für die Beratungsleistungen um die Arbeitszeitverkürzung in Höhe von 7,2%. Auch die mehrmonatige Vakanz in der Geschäftsführung verstärkte diesen Effekt.

Ab 1.1.2011 hat Christine Karches die Geschäftsführung übernommen.

Schließlich möchten wir an dieser Stelle nicht versäumen, unseren Geldgebern, insbesondere dem Hessischen Sozialministerium, aber auch den Kreisen und Kommunen, namentlich dem Landkreis Gießen, der Stadt Gießen, der Stadt Wetzlar sowie der Stadt Hungen für ihre finanzielle Unterstützung und die gute Zusammenarbeit zu danken.

Wie immer freuen wir uns über Anregungen und Rückmeldungen zu unserem Jahresbericht.

 

Gießen, den 31.März 2011

 

Christine Karches                                                  Wolfgang Schreiner-Weiß

(Geschäftsführerin)                                                                (Stellv. Geschäftsführer/Öffentlichkeitsarbeit)    

 

2. BERAtungSSTATISTIK 2010  

Beratene Personen                                                                                       4.757    

in Einzel-, Paar- bzw. Familienberatungen

2.037

in Beratungs- u. Informationsveranstaltungen für Gruppen*

355

in sexualpädagogischen Gruppen für Jugendliche und MultiplikatorInnen**

2.365    

 

* wie z.B. die Trennungsreihe für Frauen bzw. Männer, Vasektomie-Info oder Abende zur weiblichen Sexualität oder finanzielle Hilfen für Schwangere. Einige Veranstaltungen werden vom Land nicht nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz gefördert.

**Sexualpädagogik erreichte zu 60% Jugendliche unter 18 Jahren. Die andere Zielgruppe der Sexualpädagogik sind die so genannten MultiplikatorInnen wie ErzieherInnen, SozialarbeiterInnen und LehrerInnen, aber auch Eltern oder Erwachsene in Berufsausbildung (z.B. PädagogikstudentInnen, Krankenpflegeschulen etc.) Über 70 % der TeilnehmerInnen von sexualpädagogischen Veranstaltungen kommen aus Stadt und Landkreis Gießen, der Rest aus dem Lahn-Dill-Kreis.

 

Beratungsgespräche in Einzel-, Paar- und Familienberatungen             1.885

Familienplanung                                               496 Erstgespräche und 46 Folgeberatungen

              davon: Kinderwunsch                             8 Erstgespräche

                          Verhütungsberatung                 45 Erstgespräche und 5 Folgeberatungen

                           Bundesstiftung                         65 Erstgespräche und 32 Folgeberatungen                       Schwangerenberatungen      178 Erstgespräche und 2 Folgeberatungen                gesundheitliche Beratung        18 Erstgespräche

                           sozialrecht. Beratungen         123 Erstgespräche

                           Hilfe b. sozial. Leistungen        41 Erstgespräche und 6 Folgeberatungen

                           Sexualpäd. Beratung               16 Erstgespräche und 1 Folgeberatung

 

Schwangerschaftskonflikt                               491 Erstgespräche und 3 Folgeberatung

Sexual- und Partnerschaftsberatung              342 Erstgespräche und 276 Folgeberatungen

Verhütungsmittelfonds                                    175 Fälle Übernahme der Verhütungskosten

Rechtsberatung                                                 56 familienrechtliche Beratungen

Statistisch erfasste Erst-Beratungen nach Herkunftsort                          1.329

(ohne Verhütungsmittelfonds, Rechtsberatung, Gruppen und Sexualpädagogik): 

Stadt Gießen                                                               

 324

(24,5%)

Landkreis Gießen

 432

(32,5%)     

Lahn-Dill-Kreis ohne Stadt Wetzlar

 176

(13%)

Stadt Wetzlar

   71

(5%)

angrenzende hessische Kreise (hier ibs.die Landkreise Wetterau, Vogelsberg und Marburg-Biedenkopf)

 144

(11%) 

andere hessische Kreise

 172

(13%)

außerhalb Hessens

     6

(0,5%)

keine Angabe

     9

(0,5%)

Geschlechterverteilung

In Einzel-, Paar- oder Familienberatungen macht der Männeranteil 28% aus, in der sexualpädagogischen Schulklassen- und Jugendarbeit 45,5%, bei Elternabenden und pädagogischen Fortbildungen nur 15 %.

 

Familienstand

55,2% unserer Ratsuchenden sind ledig, 37,3% verheiratet (hier sind die getrennt Lebenden enthalten), 3,8% sind geschieden,  0,6% sind verwitwet, bei 3,1% fehlt die Angabe.

 

Altersstruktur

2% der Ratsuchenden (außerhalb der Sexualpädagogik) sind bis 14 Jahre alt, 12% 15 - 19 Jahre, 22 % sind 20 bis 24 Jahre, 18,5 % 25 bis 29 Jahre, 15 % 30 bis 34 Jahre, 11 % sind 35 bis 39 Jahre alt, 15 % sind 40 Jahre bis 50 Jahre alt, 3% sind 51 – 60 Jahre alt, 1% sind 61 Jahre und älter. Bei 0,5% fehlte die Altersangabe.

 

Staatsangehörigkeit

83,7% der Ratsuchenden sind Deutsche, hinzu kommen 5,3% Deutsche mit Migrations-hintergrund.

1,5 % kommen aus der Türkei, 2% kommen aus Osteuropa, 2 % aus Afrika, 2,5% aus Ländern der EU, 0,5% stammen aus Ex-Jugoslawien,  1% kommen aus sonstigen Ländern, bei 1,5% ist die Nationalität nicht bekannt.

 

3. Vorstand und MitarbeiterInnen von pro familia Gießen

 

Unseren ehrenamtlichen Vorstand bildeten im Jahr 2010 die Diplom-Psychologin Ulla Fleckner-Jung, die Ärztin Astrid Dalizda, die Heilpraktikerin Silvia Harbig, und der Arzt Johannes Feldner.

 

Bei pro familia arbeiten festangestellt:

  • Nora Eisenbarth (Geschäftsführung – bis 30.9.2010),
  • Filiz Güler (Mutter-Kind-Stiftung),
  • Anja Hoffmann (Erstkontakt und Verwaltung),
  • Erika König (Sexualpädagogik und Beratung),
  • Heidi Rautenhaus (Beratung),
  • Ellen Schneider-Mehles (Beratung)  
  • Wolfgang Schreiner-Weiß (stellv. Geschäftsführung, Beratung, Sexualpädagogik, Online-Beratung und Öffentlichkeitsarbeit).

 

Außerdem waren im Bereich der Sexualpädagogik 2010 Anke Bäumker, Karoline Klamp-Gretschel, Detlef Scharré-Knetsch und Jürgen Vehrs stundenweise  beschäftigt. Für die Sauberkeit der Räume sorgte Maria Weiß.

 

Ehrenamtlich haben die Matthias Bender, Fachanwalt für Familienrecht, und Gerhild Schneider-Bode, Fachanwältin für Familienrecht, familienrechtliche Beratung angeboten.

 

 

 

 

4. Tätigkeitsfelder und Angebote von pro familia Gießen

´

pro familia bietet pädagogische, psychologische und soziale Beratungen und Veranstal-tungen in den Bereichen Partnerschaft, Sexualität, Familienplanung, Gesundheit, Schwangerschaft, Sexualpädagogik für Jugendliche, Frauen, Männer und Paare.

Schwangerschaftskonfliktberatung und Schwangerenberatung

pro familia ist eine staatlich anerkannte Beratungsstelle und zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung nach § 219 StGB  berechtigt. Außerdem beraten wir zu

-          finanziellen und sozialen Hilfen

-          Elterngeld und Elternzeit

-          Mutterschutz

-          Mutter-Kind-Stiftung

Sexualaufklärung/Sexualpädagogik

-          Veranstaltungen für Schulklassen, Jugendgruppen und Jugendclubs

-          Seminare und Gruppen speziell für Mädchen oder Jungen

-          Fortbildungen für ErzieherInnen, LehrerInnen, SozialarbeiterInnen u.a.

      zu den Themen:    - Sexualpädagogik

 - Pubertät

       - Sexueller Missbrauch

       - Sexualität von Menschen mit Behinderungen

      -     Fortbildungen zu digitalen Medien und Sexualität für Eltern und Fachkräfte

-          Elternabende in Kindergärten/Schulen

-          Beratung für Eltern und pädagogische Fachkräfte

Partnerschafts- und Sexualberatung

-          Partnerschaftskonflikte

-          Trennungskrisen

-          Orgasmusschwierigkeiten

-          sexuelle Lustlosigkeit

-          Erektionsprobleme

-          Erfahrungen mit sexueller Gewalt in Kindheit/Jugend oder Paarbeziehungen

-          Homosexualität

                                                                                                         

Sozialrechtliche Informationen

 

-          finanzielle und soziale Hilfen

-          rechtliche und finanzielle Fragen bei Trennung/Scheidung

-          Sorgerechts-  und Unterhaltsfragen

 

Beratung zur Familienplanung

 

Beratung zu allen auf dem Markt befindlichen Verhütungsmitteln wie

  • Kondom                                                        
  • Pille
  • Diaphragma und Portiokappe
  • Kupfer- und Hormon-Spirale
  • Vaginal-Ring und Verhütungspflaster
  • Hormon-Implantat (Implanon)
  • Verhütungscomputer
  • natürliche Familienplanung (NFP)

 

4.1. Schwangerschaftskonfliktberatung

 

Die Schwangerschaftskonfliktberatung erfolgt nach den Maßstäben professioneller psychosozialer Beratung. Unsere Beratung orientiert sich auf Basis der gesetzlichen Vorgaben eng an der individuellen und sozialen Situation der Ratsuchenden. Das Ziel ist, Selbsthilfemöglichkeiten zu entfalten und zu einer persönlich verantwortlichen Entscheidung zu befähigen.

 

Alle MitarbeiterInnen von pro familia Gießen arbeiten auf der Grundlage beraterischer und therapeutischer Zusatzqualifikationen. In der Schwangerschaftskonfliktberatung sind 5 BeraterInnen tätig. Sie verfügen über fundierte Berufserfahrung und haben im Berichtsjahr 2010 an aktuellen Fortbildungen innerhalb und außerhalb unseres Verbandes teilgenommen. Weiter nehmen sie an regelmäßiger Supervision zur Überprüfung der Beratungsqualität teil.

 

§         In der Beratungsstelle Gießen (mit den Außenberatungsstellen in Hungen, Wetzlar und Herborn) führten unsere BeraterInnen im Berichtsjahr insgesamt 491 Schwangerschaftskonfliktberatungen mit 3 Folgeberatungen durch. Davon fanden in  den Außenberatungsstellen Hungen 2, in Wetzlar 9   und in Herborn 9  Schwangerschaftskonfliktberatungen statt. Mehr als 2/3 dieser Frauen kamen alleine in die Beratung, die übrigen mit Partner oder Familienangehörigen. 305 Ratsuchende waren ledig, 157 verheiratet, 26 geschieden, 2 verwitwet, bei 1 fehlte die Angabe des Familienstands.

§         Die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen 369 Frauen, hinzu kamen 37 Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund.         17 Frauen kamen aus Osteuropa und Ex-Jugoslawien, 22 (+7) aus Ländern der EU, 12 Frauen hatten die türkische Staatsangehörigkeit, 22 (+10) kamen aus Afrika.

§         Im Hinblick auf das Alter der Frauen ergibt sich folgende Verteilung:          

      bis 14 Jahre alt                     4

      15 bis 19 Jahre                   68

      20 – 24 Jahre                    133

      25 bis 29 Jahre                 110 

      30 – 39 Jahre                    149

      40 Jahre und älter               27 

      .

§         Die Dauer der durchgeführten Beratungsgespräche lag zwischen 20 und 120 Minuten. Ein Gespräch dauerte länger als 120 Minuten. Die Gespräche zwischen 40 und 60 Minuten machten den überwiegenden Anteil aus. Grundsätzlich steht pro Beratungsgespräch eine Zeitstunde zur Verfügung.

 

 

Das Beratungsgespräch:

Informationen, Hilfen, Entscheidungsfindung oder -überprüfung

 

Die meisten Frauen kommen in die Beratung, nachdem ihr Gynäkologe / ihre Gynäkologin sie über die Beratungspflicht informiert und an uns verwiesen hat. Den genauen Inhalt der gesetzlichen Regelung kennen viele Schwangere nicht ausreichend. Daher benennen unsere MitarbeiterInnen im Gespräch die Beratungspflicht und die formaljuristischen Punkte. Wichtig dabei ist: Wir vermitteln den Frauen direkt zu Beginn des Gesprächs, dass die Beratung nicht der Überprüfung ihrer Gründe dient und die Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft allein in ihrer Verantwortung liegt. Diese Klarstellung sorgt für Transparenz und eröffnet den Ratsuchenden die Möglichkeit, das Beratungsangebot eigenverantwortlich zu nutzen. Die meisten Frauen zeigen sich erleichtert und gesprächsbereit, nachdem sie erfahren haben, dass der Erhalt der Beratungsbescheinigung nicht von ihrer Begründung abhängig ist.

 

Die Entscheidung für oder gegen das Austragen einer unerwünschten Schwangerschaft haben viele Frauen und Paare bereits innerhalb der Partnerschaft oder im sozialen Umfeld getroffen, bevor sie unsere Beratungsstelle aufsuchen. Die Gründe, weshalb eine Frau einen Abbruch erwägt, werden in der Regel bereitwillig genannt. Nicht immer besteht das Bedürfnis, diese zu diskutieren. Viele Frauen und Paare nehmen die Beratung jedoch als Hilfsangebot an und nutzen die Möglichkeit, ihre Entscheidung zu reflektieren und nochmals zu überprüfen, über Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch zu sprechen oder Alternativen zu überlegen.

 

Die neutrale und akzeptierende Haltung unserer professionellen BeraterInnen wird von den Ratsuchenden oft als hilfreich, Angst mindernd und entlastend erlebt. Dies wirkt sich positiv auf die Beratungsatmosphäre bzw. das Gesprächsklima aus. Es gibt dadurch Raum für so wichtige Themen wie Ethik, Moral, Schuld, Scham, „Sowohl-als-auch-Entscheidung“, Verantwortungsgefühl für die Entscheidung und Akzeptieren der getroffenen Wahl.

 

Nur ein Teil der Fälle sind tatsächliche Konfliktberatungen, bei denen sich die Schwangere in einer Ambivalenz befindet und Hilfestellung bei der Entscheidung für oder gegen die Schwangerschaft wünscht. In diesen Fällen bieten wir auch Mehrfachberatungen an.

 

Unser Anspruch ist, umfassend und aufklärend zu beraten und alle Aspekte eines Schwangerschaftsabbruchs zu beleuchten. Unsere Beratung umfasst:

 

·         ausführliche Informationen über im Einzelfall in Frage kommende Hilfen und Kostenübernahmen für Schwangere, Mütter, Kinder und junge Familien – sei es zu Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Arbeitsrecht, Kinderbetreuung, Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe oder Wohnraumsuche. Darüber hinaus weisen wir Frauen in finanziellen Notlagen auch auf die Möglichkeit hin, Geld aus der „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ zu beantragen. (Zu diesen Fragen bieten wir  zusätzliche Beratungstermine an.)

·         Außerdem stellen wir in der Beratung ausführlich die medizinische Seite und die Kostenregelung bei einem Abbruch der Schwangerschaft dar. Unsere Erfahrung zeigt hier, dass die Frauen bezüglich des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs häufig schlecht, falsch oder gar nicht informiert sind.

·         Schließlich geben wir auch Hinweise auf Verhütungsmethoden. Auffallend ist das unzureichende Wissen bzw. die unzureichende Verfügbarkeit der Notfallverhütung durch die „Pille danach“. Wünschenswert wäre aus unserer Sicht ein einfacherer Zugang zur „Pille danach“ durch die Aufhebung der Rezeptpflicht, wie in vielen anderen europäischen Ländern üblich und nicht mit gesundheitlichen Risiken verbunden.

 

Viele Ratsuchende fühlen sich mit ihrer Lebenssituation überfordert und suchen deshalb die Beratung auf. Nicht jede schwangere Frau sieht sich in der Lage, die ihr zustehenden Rechte selbstverständlich einzufordern bzw. eine Atmosphäre auszuhalten, in der Druck auf sie ausgeübt wird (z.B. vom Arbeitgeber). Wenn sich die Frau für das Austragen der Schwangerschaft entscheidet, dann unterstützen wir sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen – auf Wunsch auch über die Geburt hinaus. Dazu stehen wir mit den wichtigsten Ämtern der Region (Sozialamt, Jugendamt, Versorgungsamt, Wohnungsamt etc.) in gutem und ständigem Kontakt und Austausch. In Einzelfällen (z.B. bei Ansprüchen minderjähriger Schwangerer) war der Kontakt und die Zusammenarbeit mit den jeweiligen ARGEn wie der GIAG in Stadt und Landkreis Gießen bzw. der Lahn-Dill-Arbeit im Lahn-Dill-Kreis schwierig.

 

Aus der Beratungspraxis:

Begründungskonstellationen für den Schwangerschaftsabbruch

 

Die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch sind in jedem Beratungsfall vielschichtig. Nicht immer steht eine finanzielle Notsituation im Vordergrund und ist für die Entscheidung ausschlaggebend. Vielmehr sind es meist komplexe, krisenhaft zugespitzte Lebenskonstellationen, in denen sich die überwiegende Zahl der Frauen für einen Abbruch entscheidet.

Typische konflikthafte Lebenssituationen, die sich bei der Auswertung der Beratungsprotokolle feststellen lassen:

 

§         Jugendliches Alter, nach eigener Einschätzung fehlende Reife, keine oder keine abgeschlossene Schul-/ Berufsausbildung, keine ausreichende finanzielle Absicherung, instabile Partnerschaft, Probleme mit den Eltern

Fall-Beispiel 1: Die 19-jährige E. hat gerade ihre Ausbildung geschmissen. Ihr Freund, der 10 Jahre älter ist, hat ihr verheimlicht, dass er bereits eine Familie mit einem kleinen Kind hat. Ihre Eltern sind strenggläubige Muslime und dürfen auf keinen Fall weder etwas von der Schwangerschaft noch von dem geplanten Schwangerschaftsabbruch erfahren. Die voreheliche Beziehung muss geheim bleiben, da sonst die Ehre ihrer Familie verletzt wird. Das Austragen der Schwangerschaft kommt für sie nicht infrage.

§         Fortgeschrittenes Alter, erfüllter Kinderwunsch / abgeschlossene Familienplanung, Angst vor Behinderungen des Kindes

§         Verschuldung, ungesicherter Arbeitsplatz, unzureichende Versorgung mit Wohnraum, Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitsplatzverlust, Sorge um die Entwicklungschancen schon vorhandener Kinder

§         Verlassenwerden vom Partner oder große Probleme in der Partnerschaft, psychische und / oder physische Erschöpfung

§         Angst vor einem Leben als allein erziehende Mutter, mehrere Kinder, finanzielle Probleme

Fall-Beispiel 2: Frau B. ist Ende 20, hat schon einen 5-jährigen Sohn und eine 2-jährige Tochter, die sie alleine erzieht. Endlich hat sie Aussicht auf einen Job. Sie hatte Antibiotika genommen, niemand hatte sie gewarnt, dass diese die Sicherheit der Pille beeinträchtigen können. Um aus dem ALG II-Bezug hinauszukommen, will Frau B. arbeiten und kann sich nicht vorstellen, zum jetzigen Zeitpunkt noch eine drittes Kind zu bekommen. Die neue Beziehung erscheint ihr zudem nicht sehr verlässlich.

§         Gesundheitliche Probleme, körperliche und seelische Beeinträchtigung, Fehl- oder Totgeburten

§         Unvereinbarkeit Kind und Beruf / Ausbildung / Karriere, Lebensplanung ohne Kinder

Der Anteil der Frauen und Paare aus anderen Kulturbereichen steigt besonders die Zahl der Schwangeren aus Afrika nimmt zu. Zusätzliche Gründe für einen Abbruch liegen hier im Aufenthaltsstatus begründet. Das bedeutet durch den Status reduzierte staatliche Hilfen, eine ungesicherte Zukunft, eine drohende Abschiebung, Wohnungsprobleme etc. Für unsere BeraterInnen sind dies oft  herausfordernde Beratungssituationen, die einer offenen, wertschätzenden Haltung und interkultureller Kompetenz bedürfen.

 

Aktuelle Entwicklungen und Veränderungen

 

§         Die ökonomische Lebenssituation einer Frau bzw. einer Familie spielt eine immer wichtigere, wenn auch nicht die einzige Rolle.

§         Es ist auffällig, wie häufig Probleme im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz genannt werden. Trotz offiziellem Ende der Wirtschaftskrise gibt es weiterhin ein diffuses Unsicherheitsgefühl, das häufig so formuliert wird: „Noch habe ich ja meinen Arbeitsplatz, aber wer weiß, wie lange?“ Auch die Befristung von Arbeitsverträgen wird immer wieder als Grund genannt.

§         Die zur Verfügung stehenden staatlichen Hilfen werden in vielen Fällen nicht als ausreichend empfunden, um die Schwangerschaft auszutragen. Zunehmend mehr Frauen und Paare haben das Gefühl, sich kein (weiteres) Kind mehr leisten zu können. Bei den EmpfängerInnen von ALG II wird es als ungerecht empfunden, dass das Kindergeld auf die Leistungen angerechnet wird und Erhöhungen ausgerechnet bei der ärmsten Bevölkerungsgruppe nicht ankommen. Die für 2011 geplante (und mittlerweile beschlossene) Anrechnung des Elterngelds bei ALG II-Bezug wurde von pro familia und anderen Beratungsorganisationen schon im Vorfeld scharf kritisiert. Leider konnten wir uns mit unserer Argumentation politisch nicht durchsetzen.

§         Schon der Zugang zu Verhütungsmitteln ist zum Beispiel für ALG II-Bezieherinnen erschwert, da es hier keine Kostenübernahme mehr gibt. Nicht selten wird als Grund für die Schwangerschaft genannt, dass kein Geld für die Pille da war oder für die Spirale noch gespart wurde.

Weil sich diese Fälle häuften, hat pro familia Gießen die Initiative zur Gründung eines Verhütungsmittelfonds ergriffen, der mit Mitteln des Landkreises Gießen sowie Spenden im Oktober 2009 seine Arbeit auf-nehmen konnte. So kann wenigstens ALG-II-Bezieherinnen aus Stadt und Landkreis Gießen wirksam geholfen und ungewollte Schwangerschaften verhütet werden. Im Jahr 2010 konnte 175 Frauen auf diesem Weg der Zugang zu sicherer Verhütung finanziert werden. Es fehlt aber eine bundesweite gesetzliche Regelung, damit alle betroffenen Frauen (und Männer) aus unserem Einzugsgebiet Hilfe bekommen.

 

Weiterführende Angebote

 

Im Laufe der Beratungsgespräche weisen wir auch auf die Möglichkeit der Nachsorge und auf unser Beratungsangebot zu anderen Themen hin. Viele Frauen empfinden es als entlastend, sich wieder bei uns melden zu können, falls in Folge des Schwangerschaftsabbruchs oder nach der Geburt des Kindes Probleme auftreten. Das Angebot eines Nachsorgegesprächs wird jedoch selten in Anspruch genommen. Einige Ratsuchende nehmen später wieder Kontakt mit uns auf, um sich z.B. in Fragen von Paarkonflikten oder sexuellen Problemen von uns beraten zu lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.2. Schwangerenberatung

 

Im Jahr 2010 wurden in 180 Beratungsgesprächen Schwangere über finanzielle Hilfen beraten, im Berichtsjahr gesondert erfasst wurden die 97 Beratungsgespräche, in denen es um die Antragsstellung bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ ging. Dazu kamen noch 47 Beratungen, in denen es um Hilfe bei der Inanspruchnahme sozialer Leistungen ging.

 

Die Stiftung „Mutter und Kind“ ist eine Bundesstiftung, die seit 1993 besteht mit dem Ziel, eine Notlage, die durch eine Schwangerschaft entstehen kann, zu lindern und bei der Finanzierung notwendiger Anschaffungen für das Kind zu unterstützen.

Voraussetzung ist, dass der Antrag vor der Geburt gestellt wird, und dass die Frau oder die Familie unterhalb eines zu errechnenden Einkommenslimits liegt. In besonderen Lebenssituationen kann, wenn ein Erstantrag vor der Geburt genehmigt wurde, ein Folgeantrag gestellt werden. Wichtig ist, dass auf das Geld aus der Stiftung kein Rechtsanspruch besteht, und dass die Anspruchsbedingungen, wie die Höhe des Auszahlungsbetrages, sich jederzeit ändern können.

 

Neben der Mutter und Kind-Stiftung umfasste die Schwangerenberatung auch Informationen zu sozialen, finanziellen und rechtlichen Fragen. Das waren Fragen zu

-          Elterngeld und Elternzeit

-          Kindergeld und Kinderzuschlag

-          Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

-          ALG II

-          zur rechtlichen Situation nicht verheirateter/verheirateter Paare,

Auswirkungen des Kindschaftsrechts etc.

-          Mutter-Kind-Haus

-          Kinderbetreuung nach der Geburt

 

Neben den Beratungen zu Hilfen und gesetzlichen Bestimmungen wurden auch Beratungen nachgefragt, die die zukünftige Lebensgestaltung mit Kind betrafen.

 

Zu diesen Themen beraten:

Filiz Güler, Ellen Schneider-Mehles, Heidi Rautenhaus und Wolfgang Schreiner-Weiß

 

4.3. Sozialrechtliche Beratung

 

In der sozialrechtlichen Beratung (123 Beratungsgespräche in 2010) geht es um Informationen zum Scheidungsrecht, um Unterhaltsfragen und ums Sorgerecht.

 

Diese Beratung wird überwiegend von Frauen, die sich vom Partner trennen wollen, nachgefragt.

Die Zahl der Rat suchenden Männer zu diesen Fragen steigt jedoch.

 

Die wichtigste Frage für die meisten Frauen ist: Kann ich mich trennen, obwohl ich kleine Kinder und kein oder nicht genügend Einkommen habe? Viele Frauen fragen sich, ob sie ihren Kindern eine Trennung zumuten wollen. Sie haben Angst davor, dass die Kinder diese nicht verkraften könnten. Manche Frauen haben Angst davor, Fehler zu machen, die im Scheidungsprozess oder beim Sorgerecht nachteilig für sie sein könnten.

 

Es kommen auch Paare, die sich trennen wollen, um in der Beratung zu besprechen, wie sie die Situation für die gemeinsamen Kinder erträglich gestalten können.

 

Bewährt hat sich die im ersten Halbjahr zum wiederholten Male angebotene Trennungsreihe für Frauen, die in 8 Veranstaltungen zu juristischen und psychologischen Fragen zum Thema Trennung und Scheidung informiert. Auch das 3-teilige Angebot für Männer, das in Kooperation mit der Eheberatung der Caritas angeboten wird, fand gute Resonanz. Insgesamt hatten Gruppenangebote zu Themen aus dem Bereich Trennung, Scheidung und Elternschaft an 11 Abenden 91 TeilnehmerInnen.

 

Hier beraten Heidi Rautenhaus, Ellen Schneider-Mehles und Wolfgang Schreiner-Weiß

 

Ehrenamtlich haben Matthias Bender, Fachanwalt für Familienrecht, und Gerhild Schneider-Bode, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, 56 familienrechtliche Beratungen durchgeführt. Gegen eine Gebühr von 25 € erhalten hier Ratsuchende eine halbe Stunde eine fachanwaltliche Erstberatung zu allen familienrechtlichen Fragen.

 

 

4.4. Partnerschafts- und Sexualberatung

 

Die Partnerschafts- und Sexualberatung wird meist bei einer aktuellen Krise in Anspruch genommen. Wir sind in der Lage, rasch und der Dringlichkeit entsprechend Gesprächstermine anzubieten. Mit langen Wartezeiten in Krisensituationen könnten Chancen verspielt werden. Der aktuellen Krise sind oft schon längere Konflikte vorausgegangen, leider war oft die Hemmung zu groß, sich frühzeitig Hilfe zu holen. Besonders bei Männern ist die Haltung noch verbreitet, man müsse das alleine schaffen. So beginnt Paarberatung oft mit der Herausforderung, dass ein Partner nur widerstrebend mitgekommen ist.

 

Niemand ist vor Krisen in einer Beziehung gefeit. Doch ist Auseinandersetzung in einer Partnerschaft etwas sehr Schwieriges. Denn der Mensch, der einem am wichtigsten ist, ist gleichzeitig auch der, der einen am leichtesten enttäuschen, verletzen und kränken kann.

 

Manche nahmen eine Einzelberatung in Anspruch, um sich klar zu werden, was sie selber in der Partnerschaft verändern wollen und wie sie solche Veränderungen angehen können. Andere entschieden sich, Paargespräche zu führen, um in einem geschützten Raum sich und den Partner/die Partnerin wieder besser verstehen zu lernen und sich nicht in gegenseitigen Vorwürfen zu verstricken.

 

Im Berichtsjahr wurden 342 Erstberatungen und 276 Folgegespräche von Paaren oder Einzelpersonen in Anspruch genommen. Die Beratungen beginnen mit einem Erstgespräch und erstrecken sich zumeist über einen Zeitraum von bis zu 10 Gesprächen (etwa  1/4 Jahr).

 

Im Bereich der Sexual- und Partnerschaftsberatung arbeiten:

Heidi Rautenhaus, Ellen Schneider-Mehles und Wolfgang Schreiner-Weiß

 

 

4.5. Familienplanung

 

58 Beratungen wurden zum Thema Familienplanung, hier besonders zu Verhütungsfragen, durchgeführt.

 

 

 

 

 

4.6. Online-Beratung

 

Seit Sommer 2007 beteiligt sich pro familia Gießen an dem bundesweiten Online-Beratungsprojekt www.sextra.de , das sich mittlerweile zu einem der größten psycho-sozialen Online-Anbieter in Deutschland entwickelt hat. Unser Mitarbeiter Wolfgang Schreiner-Weiß hat sich in einer dreiteiligen Fortbildung unseres Bundesverbandes für

diese Tätigkeit qualifiziert.

Im vergangenen Jahr wurden bundesweit mehr als 20.000 Online-Anfragen beantwortet. Die Themen Schwangerschaft, Verhütung und Beziehung liegen an der Spitze.

Aussagekräftige Ergebnisse bezüglich der Qualität der Online-Beratung liefern interne und externe Evaluation. Grundsätzlich bekommt jede/r KlientIn zwei Wochen nach dem letzten Online-Kontakt über das System automatisch einen Feedbackbogen per Mail, in dem Zufriedenheit, Auswirkungen der Beratung und eine mögliche Entlastung abgefragt werden. Sowohl in dieser internen als auch im Rahmen einer externen Evaluation, die das Institut für klinische Psychologie & Psychotherapie der Universität Köln durchgeführt hat, wurde eine große Zufriedenheit der KlientInnen festgestellt (jeweils ca. 80%).

Inhaltlich interessant ist beispielsweise die Erkenntnis, dass die Möglichkeit, sich durch E-Mail-Anfragen etwas von der Seele zu schreiben (der so genannte Tagebucheffekt) durch die Klienten als sehr wichtig eingeschätzt wurde.

Wenn es darum geht, Auskünfte oder Informationen zu bekommen, greifen immer weniger Menschen zu Printmedien. Statt Telefonbuch, Broschüren oder gedruckten Beratungsführern werden die digitalen Pendants genutzt. Suchmaschinen im Internet werden immer häufiger genutzt. Das „Googeln“ ermöglicht oft den ersten Schritt in eine reale oder virtuelle Beratungsstelle. So erreichen wir auch KlientInnen, die sich mit ihrem Anliegen zunächst nicht oder niemals in eine Beratungsstelle trauen und können durch die Online-Beratung Unterstützung bieten und gegebenenfalls Hemmschwellen abbauen.

Im Jahr 2010 wurden 179 Online-Beratungen, zum Teil auch in Mehrfach-Kontakten, abgeschlossen. 

 

 

 

4.7. Sexualpädagogik

 

2010 wurden in insgesamt 134 Veranstaltungen 2.365 TeilnehmerInnen erreicht.

 

Veranstaltungen mit Schulklassen und Jugendgruppen.

 

Diese Veranstaltungen werden als wichtige Ergänzung zum Sexualkundeunterricht in der Schule angesehen. Die Schülerinnen und Schüler kommen dazu in unsere Beratungsstelle, bei weiter Entfernung oder zu Projekten kommen wir auch gerne in die Schule.

 

Themen je nach Alter der TeilnehmerInnen können sein:

 

-          Fragen zur körperlichen und psychischen Entwicklung

-          das Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen in der Klasse

-          Kennenlernen und erste Partnerschaften

-          „Das erste Mal“

-          Probleme in Schule und Familie

-          Fragen zu Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch

-          Verhütung

-          Sexuelle Gewalt

-          AIDS

 

Der Schulklassenbesuch bei uns dauert ca. 2 Schulstunden. Betreut werden die Jugend-lichen von einem männlichen und einer weiblichen SexualpädagogIn. Lehrer und Lehrerinnen sind in der Regel nicht anwesend.

Nach der Begrüßung bilden wir eine Mädchen- und eine Jungengruppe und besprechen in getrennten Räumen ihre Fragen, besprechen und „be-greifen“ die verschiedenen Verhütungsmittel, schauen evtl. einen Film an.

 

 

Folgende Schulen haben wir erreicht:                    Gutenbergschule Ehringshausen


 

Aliceschule Gießen

Friedrich-Ebert-Schule Gießen

Gesamtschule Gießen-Ost

Helmut-von-Bracken-Schule Gießen

Herderschule Gießen

Landgraf-Ludwig-Gymnasium Gießen

Liebigschule Gießen

Martin-Buber-Schule Gießen

Ricarda-Huch-Schule Gießen

Sophie-Scholl-Schule Gießen

Willy-Brandt-Schule Gießen

 

Gesamtschule Lumdatal, Allendorf

Georg-Kestner-Schule Biebertal

IGS Busecker Tal

Weidigschule Butzbach

Holderbergschule Eschenburg

Theo-Koch-Schule Grünberg

Gesamtschule Hungen

Gesamtschule Konradsdorf

Dietrich-Bonhoeffer-Schule Lich

Grundschule Lich-Langsdorf

Anne-Frank-Schule Linden

Johann-Heinrich-Altstedt-Schule Mittenaar

Gudrun-Pausewang-Schule Nidda

Grundschule Pohlheim-Hausen

August-Bebel-Schule Wetzlar

Käthe-Kollwitzschule Wetzlar  

Kestnerschule Wetzlar

Pestalozzischule Wetzlar

 


 

Folgende außerschulischen Gruppen wurden sexualpädagogisch betreut:

  • Wohngruppen des Albert-Schweitzer-Kinderdorfs Wetzlar
  • Wohngruppen der Aktion Perspektiven Gießen
  • Gruppen des Sprachheilzentrums Gießen
  • Gruppen des Schulverwaltungsamts Gießen (Nachmittagsbetreuung)
  • Gruppen des Bildungszentrums Handel und Dienstleistungen Gießen
  • Gruppen des Bildungswerks der hessischen Wirtschaft Gießen, Wetzlar und Dillenburg
  • Gruppen der außerschulischen Bildungsträger:„Sprache und Bildung“, IBS und GWAB
  • Soziale Trainingskurse des DW Gießen
  • Gruppen des IB Wetzlar

Kooperiert wurde für viele Veranstaltungen mit den Jugendbildungswerken von Stadt und Landkreis Gießen, der Stadt Wetzlar sowie der Jugendpflege der Universitätsstadt Gießen.

 

 

Elternabende in Kindergärten und Schulen

           

Themen der Elternabende sind Sexualerziehung, Geschlechterrollen, „Was ist normal in welchem Alter?“, die Abgrenzung von Doktorspielen zu sexuellen Übergriffen und natürlich die Pubertät, neuerdings auch die Gefahren des Internets.

2010 wurden 9 Elternabende mit 204 TeilnehmerInnen durchgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

Fachberatungen und Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte

 

Für ErzieherInnen, LehrerInnen, SozialarbeiterInnen und andere pädagogische Fachkräfte aus Kindergärten, -heimen, Jugendwohngruppen, Jugendzentren und Schulen bietet pro familia sexualpädagogische Fachberatung an.

Dabei geht es in der Regel um die Planung von Sexualaufklärung oder um aktuelle Probleme mit (sexuellen) Übergriffen von Kindern und Jugendlichen untereinander oder gegenüber den Fachkräften selbst. Die Fachberatungen/Supervisionen finden entweder in unserer Beratungsstelle oder im Rahmen von Konferenzen/Teamsitzungen in den jeweiligen Einrichtungen statt.

 

Fortbildungen werden von pro familia sowohl selbst ausgeschrieben als auch auf Anfrage, z.B. für Teams einzelner sozialer Einrichtungen, durchgeführt.

 

Themen sind:

-          Umgang mit Sexualität von Kindern und Jugendlichen im pädagogischen Alltag

-          Körpererleben und Sexualerziehung von Kindern bis 3 Jahren

-          „Lass mal gucken!“ - Kindliche Sexualität im Kindergartenalter

-     Psychosexuelle Entwicklung von Kindern im Grundschulalter 

-          Die psychosexuelle Welt der Jungs

-          Doktorspiel oder sexueller Übergriff?

-          sexualpädagogische Methoden und Materialien

-          Sexualität und geistige Behinderung

  

 

2010 wurden diese Angebote wahrgenommen von 313 TeilnehmerInnen an 26 Terminen.

 

Projekt „Jugend und Homosexualität“

 

Das Jugendbildungswerk der Universitätsstadt Gießen, pro familia Gießen und pro familia Marburg sind die Träger dieses Projekts, das aus den 3 Bausteinen „Café Queer“, dem LesBiSchwulen Jugendcafé im Jugendzentrum Jokus (immer dienstags ab !8 Uhr), dem Coming-Out-Einsteigertreff „Queerstarter“ in unseren Räumen (immer am 2 Dienstag im Monat um 16 Uhr) sowie dem Schulprojekt „Alles ganz anders“ besteht, das mit einem Team von Frauen und Männern unterschiedlicher sexueller Orientierung in den Schulen Aufklärung zum Thema Homosexualität „aus erster Hand“ anbietet. Während das offene Café-Angebot gut angenommen wird, würden wir uns für Queerstarter und das Schulprojekt noch mehr Nachfrage wünschen, für 2011 ist daher schon eine entsprechende Werbekampagne geplant.

 

 

Für den Arbeitsbereich Sexualpädagogik sind zuständig:

 

Erika König und Wolfgang Schreiner-Weiß

sowie Anke Bäumker, Karoline Klamp-Gnetschel, Detlef Scharré-Knetsch und Jürgen Vehrs