Eine Schwangerschaft bringt für Sie als Schwangere viele Fragen mit sich. Manchmal auch die Frage, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen möchten oder nicht. Das Beratungsgespräch bietet Ihnen die Möglichkeit, das Für und Wider einer Schwangerschaft abzuwägen, um eine Entscheidung treffen zu können. Auf Wunsch informieren wir Sie auch zu in Frage kommenden Hilfen und finanziellen Leistungen. Wir beraten Sie einfühlsam und ergebnisoffen.

  • Sie können kurzfristig einen Termin vereinbaren.
  • Die Beratung ist kostenlos.
  • Jede*r Berater*in unterliegt der Schweigepflicht.
  • Die Beratungsbescheinigung gemäß § 7 SchKG / § 219 StGB wird Ihnen ausgehändigt.

Beratungstermine vereinbaren Sie bitte persönlich oder telefonisch unter 06181 / 21854 während unseren Sprechzeiten.

Sprechzeiten:

Montag und Dienstag: 15 - 18 Uhr

Mittwoch und Freitag: 9 - 12 Uhr

Vereinbarte Beratungstermine finden auch außerhalb dieser Zeiten statt.

Informationen zur Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch

pro familia Hanau ist eine staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle. Wenn Sie ungewollt schwanger geworden sind, bekommen Sie bei uns professionelle Beratung, ausführliche Informationen und immer die für einen Abbruch nach der Beratungsregelung notwendige Beratungsbescheinigung.

Um einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung straffrei durchführen zu können, dürfen seit der Befruchtung nicht mehr als 12 Wochen bzw. seit Beginn der letzten Regelblutung nicht mehr als 14 Wochen vergangen sein. Zudem ist zwischen der Beratung und dem Abbruch eine Frist von 3 Tagen gesetzlich vorgeschrieben.

Einen Film von pro familia über die Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch finden Sie unter: Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch

Neben der Beratungsregelung sind Schwangerschaftsabbrüche zudem mit einer medizinischen (die Gesundheit der Schwangeren und/oder des ungeborenen Kindes ist gefährdet) oder einer kriminologischen (nach Vergewaltigung) Indikation möglich.

Bei der medizinischen Indikation gilt nicht die 12-Wochen Frist.

Die Kosten werden in beiden Fällen immer von der Krankenkasse übernommen. Es ist kein vorheriger Antrag auf Kostenübernahme nötig.

Innerhalb unserer Beratung können wir Ihnen auch Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation geben. Die Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch ist bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation jedoch freiwillig. Sie bentötigen in diesem Fall keine Beratungsbescheinigung.

Es empfiehlt sich, zeitnah einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine Schwangerschaft behalten möchten. Innerhalb der Schwangerschaftskonfliktberatung beraten und informieren wir zu folgenden Themen:

  • Die Gründe für den Schwangerschaftsabbruch
  • Finanzielle Hilfen bei Fortsetzung der Schwangerschaft
  • Methoden des Schwangerschaftsabbruches
  • Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruches

Nach der Beratung bekommen Sie mit der Beratungsbescheinigung auch eine Ärzt*innenliste von uns. Auf der Liste finden Sie alle Praxen und Kliniken, die in Hanau und Umgebung Schwangerschaftsabbrüche anbieten.

Es stehen folgende Methoden des Schwangerschaftsabbruchs zur Wahl:

  • Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch bis zur 9. SSW
  • Der ambulante Schwangerschaftsabbruch mit Absaugung (oder Ausschabung) und örtlicher Betäubung ab der 7. SSW
  • Der ambulante Schwangerschaftsabbruch mit Absaugung (oder Ausschabung) und kurzer Vollnarkose ab der 7. SSW

Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung müssen Sie immer dann selbst tragen, wenn Ihr Einkommen die gesetzlichen Einkommensgrenzen übersteigt. Wenn Sie unter der Einkommensgrenze liegen, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse vor dem Schwangerschaftsabbruch einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Krankenkasse ist verpflichtet, dass der Berechtigungsschein rechtzeitig bei Ihnen ankommt.

Bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation werden die Kosten immer von der Krankenkasse übernommen. Es ist kein vorheriger Antrag auf Kostenübernahme nötig.

  • Beratungsbescheinigung gemäß § 7 SchKG / 219 StGB
  • Blutgruppennachweis
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Bei geringem Einkommen: Berechtigungsschein zur Kostenübernahme (Antrag bei der Krankenkasse vor dem Schwangerschaftsabbruch)

  • Es ist angenehm, wenn eine Person Ihres Vertrauens Sie begleitet und Sie anschließend nach Hause fährt.
  • Der*die Ärzt*in wird Ihnen erklären, was Sie vor oder nach dem Schwangerschaftsabbruch vermeiden sollten (u.a. 2 Wochen lang nicht schwimmen oder Baden, Binden statt Tampons, Kondome beim Geschlechtsverkehr) und worauf Sie bei der Nachbehandlung achten müssen.
  • Sie sollten sich nach dem Schwangerschaftsabbruch einen Tag schonen. In der Regel können Sie nach einem Tag wieder arbeiten gehen.
  • Nach 2 Wochen gibt es eine Nachkontrolle. Gibt es vorher Fragen, wenden Sie sich gleich an den*die Ärzt*in.
  • Wir sind vor oder nach einem Schwangerschaftsabbruch auch weiterhin für Sie da!