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Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß § 219 StGB



Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, sind Sie verpflichtet, sich in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten zu lassen. Das Beratungsgespräch ist ein Angebot, über die Gründe zu sprechen, die Sie zum Abbruch der Schwangerschaft bewegen. Im persönlichen Gespräch in einer pro familia Beratungsstelle oder einer anderen anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle versuchen die BeraterInnen, die Situation mit Ihnen zu klären. Wenn Sie es wünschen, können Sie auch Ihren Partner oder andere Personen zur Beratung mitbringen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz geregelt. Hier ist formuliert, dass die Beratung Sie zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen soll. Sie brauchen deshalb jedoch nicht befürchten, dass Sie sich in der Beratung in irgendeiner Weise rechtfertigen müssen oder bedrängt werden, Ihre Gründe zu nennen oder Ihre bereits getroffene Entscheidung zu ändern. Die Beratung ist ein Hilfsangebot. Die Entscheidung, ob Sie die Schwangerschaft abbrechen lassen oder fortführen, liegt allein bei Ihnen. Diese höchstpersönliche Entscheidung kann und darf niemand für Sie treffen. Sie benötigen keine ärztliche Feststellung, die den Abbruch befürwortet oder erlaubt.

Wenn Ihre Probleme, Sorgen und Lebensumstände Sie einen Abbruch der Schwangerschaft erwägen lassen, können Sie bei der Lösung durch die Beratung unterstützt werden. In der Beratung erhalten Sie auf Wunsch Informationen über alle finanziellen und sozialen Hilfen, die in Betracht kommen, um Ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern und Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen.

Das Beratungsgespräch ist absolut vertraulich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle stehen unter Schweigepflicht. Ohne Ihr Einverständnis eingeholt zu haben, dürfen sie niemandem Auskunft über Ihre Person oder Inhalte des Gesprächs geben. Andere Personen wie der Vater des Kindes, weiteres Fachpersonal, nahe Angehörige können nur auf Ihren Wunsch und mit Ihrem Einverständnis hinzugezogen werden.
Beraterinnen und Berater sind allerdings gesetzlich verpflichtet, den wesentlichen Inhalt von Beratungsgesprächen in einer anonymisierten Aufzeichnung festzuhalten. Diese Aufzeichnungen dienen ausschließlich dazu, die Arbeit der Beratungsstellen für die im Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz festgeschriebene Überprüfung zu dokumentieren.

Das Beratungsgespräch kann auf Wunsch anonym durchgeführt werden. Wenn Sie es wünschen, müssen Sie weder bei der Anmeldung noch gegenüber der Beraterin oder dem Berater Ihren Namen angeben.

Das Beratungsgespräch ist kostenlos! Wenn Sie es wünschen, kann eine Beratung auch mehrere Gesprächstermine umfassen.

Nach der Beratung erhalten Sie eine Beratungsbescheinigung.
Diese muss Ihnen nach Abschluss der Beratung mit Ihrem Namen und dem Datum ausgestellt werden. Am vierten Tag nach Ausstellung der Beratungsbescheinigung können Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen.

Bei einer anonymen Beratung kann die Beratungsbescheinigung von einer anderen Mitarbeiterin der Beratunggstelle ausgestellt werden als von der Person, die Sie beraten hat.

Ausführliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch, den rechtlichen Voraussetzungen, Fristen und zur Durchführung finden Sie auch in der pro familia Broschüre Schwangerschaftsabbruch, die Sie kostenlos bestellen oder als pdf-Dokument herunterladen können.