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Auffällige Befunde nach vorgeburtlicher Untersuchung
Eine vorgeburtliche Therapie des Kindes ist bisher erst bei einigen wenigen Erkrankungen durchführbar. Bei Infektionskrankheiten, wie z.B. Toxoplasmose gibt es die Möglichkeit einer Therapie mit Medikamenten, so dass schwere Schäden beim Kind verhindert werden können. Die Blutgruppenunverträglichkeit und Ringelrötelninfektionen können bei Bedarf mit Bluttransfusionen therapiert werden. Katheder zur Ableitung von Flüssigkeit können bei stark gestauter Blase des Kindes Schäden an der Niere vorbeugen. Bei Zwillingen kann mit einem Eingriff verhindert werden, dass eines der beiden Kinder unzureichend über den gemeinsamen Mutterkuchen versorgt werden.
Vorgeburtliche Untersuchungen können auch Erkrankungen feststellen, die unmittelbar nach der Geburt kinderärztlich oder kinderchirurgisch behandelbar sind (z. B. Zwerchfelldefekt oder Herzfehler). Weiterhin kann eine Erkrankung des Kindes im Mutterleib einen Einfluss darauf haben, ob ein Kind geplant per Kaiserschnitt entbunden wird, da dies für das Kind schonender ist.
Es können bei vorgeburtlichen Untersuchungen aber auch Erkrankungen gefunden werden, die nicht behandelbar sind. Dann ist gegebenenfalls eine Einschätzung möglich, welche Art der Beeinträchtigung zu erwarten ist. Jedoch wird keine Aussage vorab möglich sein, wie sich das Kind entwickeln wird und wie stark es betroffen sein wird, denn der Ausprägungsgrad ist von Kind zu Kind unterschiedlich .
Die Entscheidungssituation nach einem auffälligen Befund stellt für die Schwangere und ihren Partner eine außerordentliche Belastung dar. Für viele Paare ist es hilfreich in dieser Situation eine psychosoziale Begleitung durch eine unabhängige Einrichtung wie pro familia in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen:
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Schwangerschaftsabbruch
nach vorgeburtlicher Diagnostik
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