pro familia logo
HOME | INHALTSVERZEICHNIS | KONTAKT | IMPRESSUM | ENGLISH | EXTRANET | HILFE ZUR WEBSITE | pro-Logo
Hier sind Sie: Home / Verband / Presse / Pressemeldungen / Meldungen 2003 / Zehn Jahre Karlsruher Urteil / 

 

Pressemeldung 7/2003



10 Jahre "Karlsruher Urteil" zum § 218 StGB



Heute vor 10 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gefällt, das grundsätzlich jeden Schwangerschaftsabbruch als rechtswidrige Handlung einer ungewollt schwangeren Frau einstuft und ihr die Pflicht zum Austragen und Gebären auferlegt. Nur wenn eine gesetzlich verpflichtende Beratung innerhalb der 12-Wochen-Frist absolviert oder eine der beiden ärztlich attestierten Indikationen vorgewiesen werden kann, bleibt der Schwangerschaftsabbruch straffrei.

Der Protest vieler Frauen und frauenpolitisch engagierter Organisationen wie pro familia, deren Kampf um die Gleichberechtigung der Frau – auch ihrer Sexualität – einen schweren Rückschlag erlitt, ist verhallt. Das nach dem Urteil geforderte Gesetz ist 1995 in Kraft getreten und längst Praxis. Wie sieht sie aus, diese Realität heute, was hat das Urteil verändert?

  • Nachweislich ist durch das Urteil und das nachfolgende Gesetz mit dem Wegfall der Notlagen-Indikationsregelung die Anzahl von Abbrüchen nicht angestiegen. Dies entspricht der Einschätzung von pro familia vor und während der jahrelangen Auseinandersetzung um eine Fristenlösung, aufgrund ihrer Erfahrung in Tausenden von Beratungsgesprächen mit Mädchen, Frauen und Paaren.
  • Die vehemente Verunsicherung von Frauen und Paaren, die eintrat, bis eine gesetzliche Neuregelung in Kraft trag, ist zwar in den Hintergrund getreten, dennoch fehlen immer noch vielen Ratsuchenden, ÄrztInnen und anderen Fachkräften ausreichende Informationen über das geltende Recht und die Kostenübernahmeregelung, die für Mädchen und Frauen gilt, die wenig oder kein eigenes Einkommen haben.
  • Krankenkassen, die nur für die Abwicklung zuständig sind, tragen erheblich zu Ängsten und zur Verwirrung bei, wenn sie bei der Ausstellung der Bescheinigung für die Kostenübernahme unzulässigerweise die Beratungsbescheinigung einfordern.
Pro familia wird sich auch künftig dafür einsetzen, dass die Kompromisslösung im Schwangerschaftsabbruch nicht neu zur Disposition gestellt wird, indem besonders strittige Aspekte (z.B. Spätabbrüche) herausgelöst werden.

Wie ernsthaft sich Frauen mit der unerwarteten, oft genug existentiellen Fragestellung, "jetzt schon ein Kind, jetzt noch ein Kind", auch unter Zeitdruck auseinander setzen, sieht pro familia in den Beratungsgesprächen. Ihre Fähigkeit, für sich, für den mitverantwortlichen Partner und für die ganze Familie Verantwortung zu übernehmen, strafen das Bild der Frau, welches das BVG-Urteil zeichnet, Lügen.

Pro familia bezieht eindeutig Position zugunsten der betroffenen Frauen und sieht das Selbstbestimmungsrecht der Frau über das Austragen oder den Abbruch einer Schwangerschaft als unabdingbaren Bestandteil der Entscheidung zu verantwortungsvoller Mutterschaft und als ein elementares Grundrecht an.

Pro familia setzt sich für ein plurales und bedarfsgerechtes Beratungsangebot ein, lehnt aber die Pflicht zur Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch aus fachlichen und menschenrechtlichen Erwägungen ab.

Durch ihre starke Präsenz in der Schwangerschaftsberatung hat pro familia die Standards der Versorgung wesentlich gestaltet. Es ist auch ihr Verdienst, dass Frauen heute bei allen Dienstleistungen rund um den Schwangerschaftsabbruch respektvoller behandelt werden, die Versorgung sich verbessert und Frauen zwischen verschiedenen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs wählen können.

pro familia-Bundesverband, 28. Mai 2003

Pressekontakt: Regine Wlassitschau, Tel.: 069/63 90 02, Fax: 069/63 98 52, E-Mail: presse@profamilia.de

Seit 1952 setzt sich pro familia für die Interessen von Frauen, Männern, Jugendlichen und Kindern auf dem Gebiet der sexuellen und reproduktiven Rechte ein. Heute gehört der Verband national wie europaweit zu den bedeutendsten nichtstaatlichen Dienstleistern der Sexualpädagogik, Familienplanungs-, Sexual- und Schwangerschaftsberatung. In den 170 Beratungsstellen in Deutschland finden Menschen aller Religionen und Nationalitäten fachlich und menschlich qualifizierten Rat. Ein Schwerpunkt des Arbeitsprogramms ist die besondere Förderung und Unterstützung benachteiligter Gruppen in der Bevölkerung.