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Dein Recht, vor Krankheit geschützt zu werden
Es gibt Krankheiten, die hauptsächlich durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Dazu gehören beispielsweise die sogenannte Chlamydien-Infektion, HIV/Aids oder HPV/Papillomavirus. Man sieht niemandem an, ob er an einer sexuell übertragbaren Krankheit erkrankt ist. Und man kann auch daran erkrankt sein, ohne es selber zu merken.
Du hast ein Recht auf umfassende Aufklärung und Information über sexuell übertragbare Krankheiten, beispielsweise über Sexualaufklärung in der Schule oder den Besuch in einer pro familia-Beratungsstelle.
Wer Bescheid weiß über diese Krankheiten, kann sich und andere besser schützen.
Bist du an einer solchen Krankheit erkrankt, steht dir eine entsprechende respektvolle und diskrete ärztliche Behandlung zu. Diese erhälst du von deinem Hausarzt oder deiner Hausärztin , bei Frauenärzten oder Frauenärztinnen oder bei entsprechenden Fachärzten und Fachärztinnen. Auch wenn es dir vielleicht unangenehm ist, ist es besser, bei einem Verdacht einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen. Beispielsweise wenn ungewohnter Ausfluss, Ausschlag, Pickel, Brennen oder Jucken in den Genitalien auftreten.
Du kannst dich und deinen Sexualpartner oder deine –partnerin vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützen, indem ihr Kondome verwendet.
Es gibt Krankheiten, die hauptsächlich durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Dazu gehören beispielsweise die sogenannte Chlamydien-Infektion oder auch HIV/Aids. Man sieht anderen nicht an, ob sie an einer sexuell übertragbaren Krankheit erkrankt sind. Und man kann auch daran erkrankt sein, ohne es selber zu merken.
Du hast ein Recht auf umfassende Aufklärung und Information über sexuell übertragbare Krankheiten, beispielsweise durch Sexualaufklärung in der Schule oder beim Besuch in einer //www.profamilia.de/outputdb/10Beratungsstellen_&_Med._Zentren/10/354.
Wer über diese Krankheiten Bescheid weiß, kann sich und andere besser schützen.
Bist du an einer solchen Krankheit erkrankt, steht dir eine entsprechende respektvolle und vertrauliche ärztliche Behandlung zu. Diese erhältst du von deinem Hausarzt oder deiner Hausärztin, bei Frauenärzten oder Frauenärztinnen oder bei Fachärzten und Fachärztinnen für Geschlechtskrankheiten. Auch wenn es dir vielleicht unangenehm ist, ist es besser, bei einem Verdacht einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen. Beispielsweise wenn ungewohnter Ausfluss, Ausschlag, Pickel, Brennen oder Jucken in den Genitalien auftreten.
Du kannst dich und deinen Sexualpartner oder deine –partnerin vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützen, indem ihr beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet.
Weitere Infos
BZgA-Telefonberatung zu HIV und Aids; Telefon: 01805 555444
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