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Recht auf Familienplanung


Seit ihrer Gründung setzt sich pro familia für die Verwirklichung des erstmals 1968 in Teheran von den Vereinten Nationen verkündeten Menschenrechts auf Familienplanung ein. Danach ist es ein grundlegendes Recht von Frauen und Männern, über die Zahl ihrer Kinder und den Zeitpunkt ihrer Geburt frei und verantwortlich zu entscheiden.
Das Recht auf Familienplanung begründet sich zum einen vom Wohlergehen des Kindes her, indem es helfen will, dessen Lebenschancen zu verbessern. Zum anderen wurzelt es in dem Grundrecht von Frauen und Männern auf Selbstbestimmung in der Frage, ob sie ihr Leben an das eines oder mehrerer Kinder binden wollen. Das Recht auf Familienplanung schließt neben dem Recht auf Schwangerschaftsverhütung auch das Recht auf Kinderlosigkeit und auf Hilfe bei Problemen mit der Empfängnis- und Zeugungsfähigkeit ein.
pro familia hat Sexualpädagogik ebenso wie Sexual- und Partnerschaftsberatung frühzeitig in ihre Arbeit eingebunden und vertritt damit seit den 60er Jahren ein Familienplanungsprogramm, das weit über bloße Angebote zur Schwangerschaftsverhütung hinausgeht. Denn soziale Beziehungen und die sexuellen Lebensweisen von Frauen und Männern sind ebenso bestimmende Faktoren der Familienplanung. Dem wird mit einem umfassenden Beratungsansatz Rechnung getragen.

Durch umfassenden Arbeitsansatz und großem internationalen Engagement war es pro familia möglich, maßgeblich zu einer Entwicklung beizutragen, die 1994 auf der Internationalen UN-Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung zur Verabschiedung des Orientierungsrahmens führte.
Der in Kairo definierte ganzheitliche Ansatz verknüpft Sexualität, Reproduktion und Gesundheit mit den allgemeinen Menschenrechten. Er geht von dem grundlegenden Verständnis aus, dass Autonomie und Menschenwürde zentrale Werte für die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen und Männern sind und direkte Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Menschen haben.
Dieser neue Orientierungsrahmen wurde von der International Planned Parenthood Federation (IPPF), der internationalen Dachorganisation von pro familia, durch die Einbeziehung international anerkannter Menschenrechtskonventionen erweitert und in eine „Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte“ übersetzt, die sich konkret auf das Arbeitsgebiet der IPPF und seiner Mitgliedsorganisationen bezieht.
Die folgenden Rechte werden in dieser Charta benannt und erläutert
  • das Recht auf Leben
  • das Recht auf Freiheit und Unversehrtheit der Person
  • das Recht auf Gleichheit und darauf, keiner Form der Diskriminierung ausgesetzt zu sein
  • das Recht auf Privatsphäre
  • das Recht auf Gedankenfreiheit
  • das Recht auf Information und Bildung
  • das Recht auf freie Entscheidung für oder gegen Ehe und die Gründung und Planung einer Familie
  • das Recht auf freie Entscheidung, ob und wann die Geburt eigener Kinder erwünscht ist
  • das Recht auf Gesundheitsversorgung und Gesundheitsschutz
  • das Recht auf Nutzen des wissenschaftlichen Fortschritts
  • das Recht auf Versammlungsfreiheit und politische Beteiligung
  • das Recht auf Schutz vor Folter und Misshandlung
Wir verpflichten uns damit, dass Informationen und Beratung zu Methoden der Familienplanung und zu allen Fragen der Sexualität für Frauen und Männer, Jugendliche und Kinder zugänglich sind.
Die sexuellen und reproduktiven Rechte sind universal und unteilbar. Deshalb dürfen sie nicht anderen Gesichtspunkten wie zum Beispiel wirtschaftlichen Interessen oder politischen und moralischen Mehrheitsmeinungen untergeordnet werden.