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"Strafgebühren" für "Kinderlose" sind der falsche Weg
pro familia-Bundesverband lehnt höhere Beiträge zur Pflegeversicherung ab
Frankfurt am Main, 4. August 2004. SPD und Grüne haben sich darauf geeinigt, dass Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr ab dem 1. Januar 2005 höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen sollen. Mit den zusätzlichen Einnahmen soll das Defizit der Pflegeversicherung gedeckt werden. Zur geplanten Änderung erklärt Dr. Gisela Notz, Vorsitzende des pro familia-Bundesverbands:
"Eine Differenzierung zwischen denjenigen, die Kinder erziehen und den 'Kinderlosen' in unserer Gesellschaft ist kaum möglich. Einerseits sind die heute üblichen Formen des Zusammenlebens so vielfältig wie nie zuvor, andererseits besteht die Notwendigkeit sowie die Bereitschaft, auch über den Bereich der Kleinfamilie hinaus Verantwortung zu übernehmen. Es muss darum gehen, Kindern ein Aufwachsen in ökonomischer und emotionaler Sicherheit zu ermöglichen. Das ist bei zunehmender Kinderarmut immer weniger der Fall. 'Strafgebühren' für 'Kinderlose' sind der falsche Weg."
Hintergrund der rot-grünen Pläne ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001, laut dem es mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren ist, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Zwar könne man nicht davon ausgehen, dass Töchter und Schwiegertöchter auch in der Zukunft pflegebedürftige Familienmitglieder kostengünstig pflegen, dennoch sei eine Benachteiligung von Eltern deshalb gegeben, weil Pflegebedürftige auf die Pflegeversicherungsbeiträge der nachwachsenden Generation angewiesen seien. Aufgrund des Umlagesystems würden die Kinderlosen von der Erziehungsleistung der Eltern profitieren. Kinderlosen, die lediglich Beiträge gezahlt, zum Erhalt des „Beitragszahlerbestandes“ aber nichts beigetragen haben, erwachse daher ein Vorteil.
"Das Bundesverfassungsgericht übersieht bei dieser Argumentation, dass höhere Geburtenraten alleine das Problem nicht lösen können", sagt Dr. Notz. "Kinder können nur dann in die gesetzlichen Versicherungen einbezahlen, wenn sie später entsprechende Erwerbsmöglichkeiten vorfinden, die ihnen das ermöglichen. Zudem bekommen Eltern kaum Kinder, um der Allgemeinheit eine Gefälligkeit zu erweisen. Ein Kind ist ein Individuum mit eigenen Bedürfnissen und Kindererziehen ist eine verantwortungsvolle gesellschaftliche Aufgabe, wie andere gesellschaftliche Aufgaben auch."
Pressekontakt: Regine Wlassitschau, Tel.: 069 - 63 90 02, E-Mail: presse@profamilia.de
Seit 1952 setzt sich pro familia für die Interessen von Frauen, Männern, Jugendlichen und Kindern auf dem Gebiet der sexuellen und reproduktiven Rechte ein. Heute gehört der Verband national wie europaweit zu den bedeutendsten nichtstaatlichen Dienstleistern der Sexualpädagogik, Familienplanungs-, Sexual- und Schwangerschaftsberatung. In den 170 Beratungsstellen in Deutschland finden Menschen aller Religionen und Nationalitäten fachlich und menschlich qualifizierten Rat. Ein Schwerpunkt des Arbeitsprogramms ist die besondere Förderung und Unterstützung benachteiligter Gruppen in der Bevölkerung. Der pro familia-Bundesverband wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert.
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