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Ansprüche, Sozialleistungen und Hilfen für
schwangere Frauen, Eltern und Kinder



Hier sind die wichtigsten Rechtsansprüche und Sozialleistungen aufgeführt, die für schwangere Frauen, Eltern und Kinder von Bedeutung sein können.

Bei praktisch allen Ansprüchen und Leistungen kommt es auf den Einzelfall an. Die folgende Darstellung kann und will Ihnen nur einen ersten Überblick über mögliche Leistungen und die dafür zuständigen Stellen geben. Es empfiehlt sich, dass Sie sich in einem Beratungsgespräch (zum Beispiel in einer Familien-, Schwangerschafts- oder Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle von pro familia oder anderen Trägern) diejenigen Ansprüche und Leistungen erläutern lassen, über die Sie nicht oder nicht ausreichend informiert sind. Fragen Sie auch nach möglichen weiteren Ansprüchen und Leistungen, die hier nicht aufgeführt sind, weil sie nur in seltenen Situationen in Betracht kommen. Die Beraterinnen und Berater geben Ihnen dazu gern Auskunft.

1. Gesetzliche Ansprüche und Leistungen:


  • Mutterschaftsleistungen]
    • Ärztliche Versorgung für Schwangere, Mütter und Kinder einschliesslich der Entbindungskosten über Krankenversicherung **zuständig: Frauen- bzw. Kinderarzt/-ärztin, Krankenkasse
  • Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Kinderbetreuung und Kinderbetreuungskosten
    • Soziale Staffelung der Elternbeiträge zu Kinderkrippen, -gärten und -horten
    • zuständig: Träger der Krippe, des Kindergartens / -hortes
    • In Ausnahmefällen Kostenübernahme teilweise oder in voller Höhe durch das Jugendamt (gegebenenfalls auch für eine Tagesmutter/Tagespflegeperson)
    • zuständig: Jugendamt
  • Wohngeld
    • Zuschuss zu den Mietkosten (oder Lastenzuschuss für selbstnutzende Wohnungseigentümer), abhängig vom Familieneinkommen, der Zahl der Familienmitglieder und der Höhe der Miete (oder der Belastung durch das Wohnungseigentum).
    • zuständig: Wohngeldstellen der Gemeinde- bzw. Kreisverwaltung
  • Sozialwohnung
    • Die Berechtigung, bei der Vermittlung von Sozialwohnungen berücksichtigt zu werden, ist abhängig vom Einkommen und der Zahl der Familienmitglieder. Bei der Vermittlung von Sozialwohnungen werden Schwangere vorrangig vorgeschlagen. Die Entscheidung trifft der Vermieter.
    • zuständig: unterschiedlich nach Bundesland und je nach Gemeinde oder Kreis
  • Arbeitslosengeld
    • zuständig: Agentur für Arbeit
  • Ansprüche und Leistungen bei Verschuldung
    • Seit 1. Januar 1999 gelten neue Regelungen bei Zahlungsunfähigkeit von Privatleuten (Verbraucherinsolvenz) mit der Möglichkeit einer Streichung der Restschulden.
    • zuständig: Information bei Schuldnerberatungsstellen
  • Ausbildungsförderung
    • BaföG: Vom Einkommen der Auszubildenden (Schüler/innen und Student/innen), ihrer Ehepartner und Eltern abhängige Förderung in Form eines zinslosen Darlehen. Höchstfördersatz für auswärts wohnende Student/innen: EUR 585,- monatlich.
    • zuständig: Amt für Ausbildungsförderung
  • Hilfe für Berufsrückkehrer/innen
    • Einkommensabhängige Beihilfen zu den Unterhalts- und Ausbildungskosten nach einer Unterbrechung der Berufstätigkeit von Müttern und Vätern werden gewährt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.
    • zuständig: Agentur für Arbeit
  • Besondere Ansprüche von Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Angehörigen und Leistungen für sie
    • Eltern behinderter Kinder haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung und, wenn diese nicht ausreichen, auf Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II. Höhere Aufwendungen für behinderte Kinder können steuerlich abgesetzt werden. Behinderte Menschen haben Anspruch auf medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation.
    • zuständig: Pflegekasse (in der Regel bei Krankenkasse), Sozialamt, Finanzamt, Versorgungsamt, Agentur für Arbeit
  • Ansprüche von Ausländer/innen und Leistungen für sie
    • Die dargestellten Ansprüche und Leistungen gelten auch für Ausländer/innen, die in Deutschland leben, wenn sie z.B. eine Aufenthaltsberechtigung / Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis haben. Abhängig vom ausländerrechtlichen Status kann es Einschränkungen geben.
    • zuständig: siehe zuständige Stellen für die jeweiligen Leistungen,
Information in den Beratungsstellen

2. Soziale Hilfen, auf die kein Rechtsanspruch besteht



Wenn gesetzliche Sozialleistungen nicht greifen oder nicht ausreichen, können Sie Beihilfen verschiedener Stiftungen und Hilfsfonds beantragen. Die Beihilfen werden einkommensabhängig oder in besonders schwierigen Lebenslagen gewährt.

Stiftungen des Bundes und der Länder sowie Hilfsfonds||
  • Beihilfen der Bundesstiftung \"Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens\"
    • zuständig: unterschiedlich je nach Bundesland
  • Beihilfen der Landesstiftungen ("Familie in Not" oder andere); nicht in allen Bundesländern
    • zuständig: unterschiedlich je nach Bundesland
  • Beihilfen der Hilfsfonds von Gemeinden und Kreisen (nur in einigen Gemeinden und Kreisen)
    • zuständig: unterschiedlich je nach Gemeinde bzw. Kreis
  • Beihilfen kirchlicher Hilfsfonds
    • zuständig: kirchliche Beratungsstellen

3. Beratung



Es gibt eine Vielzahl von Beratungsstellen, an die Sie sich mit speziellen Fragen und Problemen wenden können. Bei der Suche, welche für Sie in Frage kommt, helfen Ihnen die Schwangerschaftsberatungsstellen, die oft auch selbst weitere Beratungsangebote machen. Viele Tageszeitungen veröffentlichen regelmäßig die Beratungsangebote in ihrem Verbreitungsgebiet. Auskünfte zu Beratungsangeboten geben auch die Wohlfahrtsverbände und die Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen. Die folgende Liste bezieht sich auf Beratungsdienste, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft besonders oft verlangt werden:
  • Partnerschafts-, Ehe-, Familien- und allgemeine Lebensprobleme, auch Trennung, Scheidung
    • Hilfe bei: Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, pro familia
  • Erziehungsschwierigkeiten, Entwicklungsstörungen, Beziehungsprobleme in der Familie
    • Hilfe bei: Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern (Erziehungs- und Familienberatungsstellen)
  • Schulden
    • Hilfe bei: Schuldnerberatungsstellen
  • Gewalt in der Partnerschaft / Ehe / Familie
    • Hilfe bei: Frauenhäuser, Kinderschutzzentren, Telefonberatung bei Notruf- und Beratungsstellen, Telefonseelsorge
  • (befürchtete) erbliche oder durch vorgeburtliche Schädigung hervorgerufene Krankheit oder Behinderung
    • Hilfe bei: Ärztin/Arzt, Schwangerschaftsberatungsstellen, pro familia, humangenetische Beratungsstellen
  • gesundheitliche Probleme wie Drogen, Sucht, Aids
    • Hilfe bei: Ärztin/Arzt, Drogen-, Sucht-, Aids-Beratungsstellen
  • Rechte und Ansprüche von Ausländer/innen
    • Hilfe bei: Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband)
Eine pro familia-Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.