Wenn Sie mehr wissen wollen oder Fragen haben, wenden Sie sich an eine Ärztin, einen Arzt oder eine pro familia-Beratungsstelle.
Hier stehen Ihnen ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und PädagogInnen als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.
Ebenso wie bei heterosexuellen Paaren gibt es gleichgeschlechtliche Paare, bei denen der Wunsch nach einem Kind besteht. Kinder in homosexuellen Lebensformen sind Realität: Viele Paare haben Kinder aus einer heterosexuellen Beziehung in der Vergangenheit. Bei dem Kinderwunsch in einer gleichgeschlechtlichen Verbindung geht es um die rechtlichen Fragen: Dürfen gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren und dürfen lesbische Frauen eine künstliche Befruchtung durchführen lassen?
Die meisten lesbisch lebenden Frauen erfüllen sich ihren Kinderwunsch durch Befruchtung mit Spendersamen. Einige suchen sich private Samenspender. Sie führen die Befruchtung entweder selbst zu Hause durch oder nehmen dazu die Hilfe eines Arztes/einer Ärztin in Anspruch. Andere beziehen den Samen aus Samenbanken. Die Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion verbieten die Befruchtung mit Spendersamen bei lesbischen Frauen nicht explizit, aber es gibt in Deutschland nur sehr wenige Ärzte und Ärztinnen, die diese Behandlung durchführen. Deshalb reisen viele Frauen hierfür in die Niederlande oder nach Dänemark.
Prinzipiell dürfen auch Einzelpersonen Kinder adoptieren und in Einzelfällen haben sogar Frauen, die in der Antragsstellung offen und selbstbewusst als lesbisch lebendes Paar aufgetreten sind, von der verantwortlichen Stelle eine Adoptionserlaubnis erhalten. Die Chance auf eine Vermittlung bleibt dennoch gering, da die Bewerberzahl für jedes zur Adoption stehende Kind groß ist und sowohl die Adoptionsvermittlungsstellen als auch die zustimmungspflichtigen biologischen Eltern bevorzugt in traditionelle Lebensformen vermitteln.
Die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare ist in einigen europäischen Ländern erlaubt und liberale Gesetzentwürfe werden in vielen Ländern diskutiert.
Homosexuelle Paare haben bei Anerkennung der Eignung durch die Adoptionsvermittlungsstelle am Wohnort die Möglichkeit der Auslandsadoption.