Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, auch als Familienmitglied, erhalten gemäß dem Mutterschutzgesetz umfassende Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Bei Privatversicherten gibt es sehr unterschiedliche Möglichkeiten. Hier müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen.
Während der Schwangerschaft haben Sie Anspruch auf eine umfassende Betreuung und Vorsorgeleistungen durch Ärzte und Hebammen. Sie erhalten den Mutterpass, in dem im Laufe der Schwangerschaft sämtliche Vorsorgeleistungen dokumentiert werden.
Sie können mindestens einmal monatlich die Arztpraxis zu den Vorsorgeuntersuchen aufsuchen, bei akuten Problemen sind natürlich auch zusätzliche Termine möglich. Es sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Es kann auch sein, dass Ihr Arzt/Ihre Ärztin Ihnen zusätzliche Untersuchungen empfiehlt, z.B. die Untersuchung des Fruchtwassers oder spezielle Ultraschalluntersuchungen.
Sie können sich während der Schwangerschaft auch von einer Hebamme betreuen lassen. Frauen, die Interesse an einer ganzheitlichen Geburtsvorbereitung mit individuellen Gesprächen, körperorientierten Angeboten und weniger medizinisch orientierter Betreuung haben, nehmen dieses Angebot gerne in Anspruch.
Ab der 25. Schwangerschaftswoche haben Sie Anspruch auf einen Geburtsvorbereitungskurs, angeboten von Hebammen oder Familienbildungsstätten. Auch hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Gestaltung eines Kurses. Es werden hier wichtige Informationen über die letzte Phase der Schwangerschaft und Geburt vermittelt sowie Atem- und Körpertechniken für die Geburt eingeübt. Ebenso gibt es hier Informationen und Körperübungen rund um das letzte Drittel der Schwangerschaft.