Persönliche Beratung

Wenn Sie mehr wissen wollen oder Fragen haben, wenden Sie sich an eine Ärztin, einen Arzt oder eine pro familia-Beratungsstelle.

Hier stehen Ihnen ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und PädagogInnen als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.

Die Depot-Spritze ("3-Monats-Spritze")

Die Depot-Spritze ist ein Langzeitverhütungsmittel. Es enthält das Hormon Gestagen in hoher Dosis und hemmt den Eisprung über einen Zeitraum von etwa 8 bis 12 Wochen. In der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit zwei Präparate im Handel. Da die Depotspritze deutlich stärker als die Pille in den Hormonhaushalt eingreift, darf sie laut Bundesgesundheitsamt nur in Ausnahmefällen von der Ärztin oder dem Arzt verschrieben werden, wenn die Pille nicht vertragen wird.

Vorteile

Diese Methode muss nur wenige Male im Jahr angewendet werden. Einnahmefehler sind ausgeschlossen. Die Sicherheit ist sehr hoch.

Nachteile

Die Depot-Spritze kann schwere Nebenwirkungen verursachen. Meistens werden die Monatsblutungen unregelmäßig. Es können Depressionen auftreten und Schmierblutungen oder starke Dauerblutungen, die eine Ausschabung nötig machen. Die Nebenwirkungen dauern so lange an wie die Wirkung der Spritze, häufig länger. Nach dem Absetzen des Mittels kann es Monate (bis Jahre) dauern, bis sich der Zyklus wieder einstellt. Bei einigen Krankheiten (z.B. Zuckerkrankheit, Bluthochdruck, Gelbsucht, Venenentzündungen) darf die Spritze nicht angewandt werden.

Zuverlässigkeit

Die Depot-Spritze ist fast so sicher wie die Pille.

Zugänglichkeit

Die Depot-Spritze darf nur von der Ärztin oder vom Arzt verabreicht werden.

Kosten

Rund Euro 30 bis 35,- (wird nur in Einzelfällen verordnet).

Die Kosten für die Beratung über die Methoden der Verhütung übernimmt Ihre Krankenkasse, wenn Sie als Mitglied oder als Familienangehörige in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert sind (AOK, Betriebs- und Innungskrankenkassen, Bundesknappschaft, Landwirtschaftliche Krankenkassen, See-Krankenkasse, Angestellten- und Arbeiter-Ersatzkassen). Ergänzend werden die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel (Pille, Spirale, Pille danach) bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen. Neben dem Rezeptanteil können noch Zuzahlungen bei Pillen erforderlich sein, deren Apothekenverkaufspreis über dem allgemeinen festgesetzten Festbetrag liegen.

zuletzt geändert am: 15.08.2011