Persönliche Beratung

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Hormonimplantat

Hormonstäbchen, Implanon®

Das Hormonstäbchen ist wie die Mini-Pille ein hormonelles Verhütungsmittel, das nur Gestagen enthält. Das fast durchsichtige Stäbchen besteht aus silikonfreiem Kunststoff, ist 4 cm lang und hat einen Durchmesser von 2 mm. Es wird unter örtlicher Betäubung per Applikator mit einer Hohlnadel 3-4 cm über der Ellenbeuge an der Innenseite des Oberarms platziert. Nach der Einlage muss 24 Stunden ein Druckverband getragen werden. Im Inneren enthält das Stäbchen eine Hormonmenge, die über drei Jahre abgegeben wird. Im ersten Anwendungsjahr ist die tägliche Dosis etwas höher als im dritten. Bei der Entfernung wird unter örtlicher Betäubung ein kleiner Schnitt gemacht und das Implantat mit einer Klemme entfernt.

Das Hormon bewirkt, dass ein Schleimpfropf vor dem Muttermund gebildet und die Gebärmutterschleimhaut nur in geringem Maß aufgebaut wird. In den ersten zwei Anwendungsjahren wird bei fast allen Frauen zusätzlich der Eisprung unterdrückt. Da ein relativ hoher Prozentsatz der Frauen sich das Stäbchen wegen Nebenwirkungen wieder ziehen lässt (in einigen internationalen Studien bis zu 20-30% aller Anwenderinnen), empfehlen viele ÄrztInnen vor der Einlage, drei Monate lang eine Mini-Pille mit dem Gestagen Desogestrel auszuprobieren, da der Inhaltsstoff in beiden Produkten fast gleich ist.

Vorteile

Das Hormonstäbchen kann von Frauen angewendet werden, die das Hormon Östrogen nicht vertragen oder wegen erheblicher gesundheitlicher Risken nicht nehmen dürfen. Einnahmefehler wie bei der Pille sind ausgeschlossen. Dabei gehört das Stäbchen zu den sichersten Verhütungsmethoden (siehe Zuverlässigkeit). Im Vergleich zur Depot-Spritze kommt es nach dem Absetzen zu einer schnelleren Wiederherstellung der Fruchtbarkeit.

Nachteile

Das Hormonstäbchen gehört zu den teuersten Verhütungsmitteln. Die Monatsblutung wird oft unregelmäßig. Sie verspätet sich oder bleibt ganz aus. Es können leichte oder häufige Zwischenblutungen auftreten, die medizinisch jedoch unbedenklich sind. Zwischenblutungen sind der häufigste Grund, zu einer anderen Verhütungsmethode zu wechseln. Manche Frauen klagen über Brustspannen, Kopfschmerzen, Stimmungsveränderungen oder sexuelle Unlust. In einigen Fällen kommt es zu Schwierigkeiten bei der Entfernung des Stäbchens, was kleine oder größere operative Eingriffe zur Folge haben kann.

Zuverlässigkeit

Das Verhütungsstäbchen gehört zu den sichersten Verhütungsmethoden (siehe Pearl-Index). Voraussetzung für die Zuverlässigkeit ist die ausreichende Erfahrung der ÄrztInnen, die das Stäbchen einsetzen. In einigen Ländern, auch in Deutschland, gab es Berichte, dass es zu ungewollten Schwangerschaften kam, da das Hormonstäbchen nicht richtig eingesetzt war.
Die australische Gesellschaft der Allgemeinärzte rät allen Frauen, die korrekte Position ein paar Tage nach der Einlage zu überprüfen, indem sie das Stäbchen unter der Haut tasten.
Einige Medikamente wie z. B. Breitbandantibiotika, Johanniskraut , einige Antiepilektika und Psychopharmaka setzen die Verhütungswirkung des Verhütungsstäbchens herab. Wenn Sie Medikamente nehmen, informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darüber, dass Sie mit dem Hormonimplantat verhüten.

Zugänglichkeit

Das Hormonimplantat ist ein Medikament und muss nach gründlicher Untersuchung von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben, eingesetzt und entfernt werden.

Kosten

Nach der Gebührenordnung für ÄrztInnen soll das Hormonstäbchen bei gesetzlich krankenversicherten Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen werden. Aus verschiedenen Gründen findet jedoch nur extrem selten eine Kostenübernahme statt. Erkundigen Sie sich daher vor der Einlage bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin.

Das Hormonstäbchen kostet inklusive Einlage 250 bis 350 €. Für die Entfernung werden bis zu 50 € berechnet.

Sozialhilfeempfängerinnen und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II müssen alle Kosten der Verhütung selbst tragen. In einigen Gemeinden und Städten bestehen jedoch Ausnahmeregelungen. Es lohnt sich also vor Ort zu klären, ob nicht doch eine Kostenübernahme möglich ist.

zuletzt geändert am: 15.08.2011