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Deutschland und die UN-Behindertenrechtskonvention: Deutsches Institut für Menschenrechte mahnt Monitoring zu NIPT an

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Ende August überprüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird an der Staatenprüfung teilnehmen. Es hat einen Parallelbericht eingereicht und ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention benannt, darunter Pränataldiagnostik.

Zum diesem Thema stellt das Deutsche Institut für Menschenrechte fest, dass seit Einführung des nicht-invasiven Pränatal-Tests (NIPT) als Kassenleistung im Juli 2022 die invasiven Pränatal-Tests zugenommen hätten, obwohl diese durch den NIPT eigentlich vermieden werden sollten. Durch die Kostenübernahme des NIPTs bestehe die Gefahr eines wachsenden gesellschaftlichen Drucks, Kinder mit Trisomie nicht zu bekommen. Eine angemessene gesellschaftliche und politische Debatte sei nicht geführt worden. Weitere Pränatal-Tests für unterschiedliche Gendefekte und Erkrankungen befänden sich bereits in der Entwicklung.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte regt an, der deutschen Regierung zu empfehlen, ein umfassendes Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen der Kassenzulassung des NIPTs einzuführen. Zudem solle ein interdisziplinäres und mit Selbstvertreter*innen behinderter Menschen besetztes Expert*innengremium die gesellschaftlichen, ethischen und rechtlichen Implikationen der Kassenzulassung des NIPTs prüfen. Bis zur Regelung der ethischen Herausforderungen sollten Zulassungsstopps für weitere pränatale Testverfahren erlassen werden.

Das Foto zeigen Hände, die eine Blutprobe halten.
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