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Rücktrittsbedingungen
Zu- und Absagen werden erst nach Ende der Anmeldefrist und Durchsicht aller eingegangenen Anmeldungen erteilt.
- Absagen sind grundsätzlich nur an den Veranstalter, also den pro familia Bundesverband zu richten.
- Absagen vor Ablauf der Anmeldefrist sind kostenfrei.
- Bei Absagen nach Erhalt der Zulassung zu einer Fortbildung bis zum 14. Tag vor Kursbeginn (Eingang der Absage beim pro familia Bundesverband) beträgt die Ausfallgebühr 50 Prozent.
- Bei Absagen innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen. In Ausnahmesituationen und nach Rücksprache jedoch nur 50 Prozent.
- Wenn der freigewordene Platz neu besetzt werden kann, fällt für den/die ursprüngliche Teilnehmende/n nur eine Bearbeitungsgebühr von 20 Prozent des Teilnahmebeitrages an.
- Bei Absagen zur Teilnahme an mehrtägigen kostenfreien Fortbildungen innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn entstehen Bearbeitungsgebühren von 50 €, wenn der Platz nicht neu besetzt werden kann.
- Bei krankheitsbedingten Absagen einer Fortbildung entstehen bei Vorlage eines ärztlichen Attestes keine Kosten, sofern das Tagungshaus keine Übernachtungskosten in Rechnung stellt. Sollten dem pro familia Bundesverband Stornokosten berechnet werden, müssen diese von der/dem Teilnehmenden übernommen werden.
- Sollten einzelne Fortbildungseinheiten aufgrund von Krankheit oder anderer Gründe nicht besucht werden können, sind ein Nachholen und/oder eine Erstattung dafür nicht möglich. Fehlzeiten werden auch in der Teilnahmebescheinigung vermerkt.
- Für die Teilnahme einer Ersatzperson ist Rücksprache mit dem pro familia Bundesverband erforderlich.
Die Fortbildung wird gefördert durch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Köln.