Kontakt

Andrea Frölich / Alexandra Ommert

Telefon 069-26 95 779-0
E-Mail: fortbildung[at]profamilia.de

Fortbildung bei pro familia

Zielsetzung

Wer sich beruflich mit der Sexualität anderer Menschen befasst, muss neben hohem fachlichen Wissen sowie sexualpädagogischen und beraterischen Kompetenzen als Grundlagen seiner Arbeit auch Selbstreflexion, Selbsterfahrung und Supervision akzeptieren und bereit sein, sich entsprechend zu qualifizieren und fortzubilden.

Der pro familia-Bundesverband unterhält für seine Fachkräfte ein eigenes Fort- und Weiterbildungsprogramm, in dessen Mittelpunkt Fragen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte stehen. Die Konzepte, die den Fort- und Weiterbildungsangeboten zugrunde liegen, sind praxisorientiert und gehen von einer Mischung aus Wissensvermittlung, themenzentrierter Selbsterfahrung und dem Einüben beraterischer Kompetenzen aus. In den rund 20 Seminaren pro Jahr werden nicht nur die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Gebiet der Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung qualifiziert. Auch allen anderen Fachkräften im gesundheitlichen und psychosozialen Bereich, die vergleichbare Aufgaben zu erfüllen haben, stehen die Angebote in der Regel offen.

 

Allgemeine Hinweise

Das Fortbildungsprogramm des pro familia-Bundesverbandes steht internen und externen Fachkräften offen (außer Online-Beratung, Fortbildung für Leitungspersonal und Grundkurs für neue MitarbeiterInnen).

Die Ausschreibungen der Kurse und Seminare werden halbjährlich (April und September) an die pro familia-Landesverbände geschickt - und von dort aus direkt an die einzelnen pro familia-Einrichtungen.
Gleichzeitig werden sie an zahlreiche andere Beratungsverbände versandt. Wer nicht bei pro familia arbeitet und sich für die Kursausschreibungen interessiert, schreibe bitte an:
fortbildung@profamilia.de

Zu unseren Fortbildungen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Die entsprechenden Anmeldeformulare liegen der jeweiligen Ausschreibung bei.
Die Höhe des Teilnahmebeitrages ist der entsprechenden Seminarausschreibung zu entnehmen.
Es werden keine Wartelisten geführt; nach einer Absage muss erneut eine schriftliche Anmeldung mit dem aktuellen Anmeldeformular erfolgen.

Die Teilnahmebescheinigung wird erst nach Eingang des Teilnahmebeitrags und am Ende der Fortbildung ausgehändigt (bei mehrteiliger Fortbildung nach dem letzten Fortbildungsteil).

Die Zulassungsvoraussetzungen sind der jeweiligen Seminarausschreibung zu entnehmen. Für die meisten Fortbildungen ist jedoch eine abgeschlossene (Fach-)Hochschulausbildung als SozialarbeiterIn oder PädagogIn oder PsychologIn oder eine vergleichbare Qualifikation oder eine abgeschlossene Ausbildung als Ärztin/Arzt oder Hebamme erforderlich.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (ausgenommen Getränke) werden vom pro familia-Bundesverband übernommen. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass alle TeilnehmerInnen eines Kurses in der von uns gebuchten Tagungsstätte wohnen.

Die Fahrtkosten werden nicht erstattet (Ausnahme: Grundkurs für neue MitarbeiterInnen der pro familia).

Rücktrittsbedingungen

Zu- und Absagen werden erst nach Ende der Anmeldefrist und Durchsicht aller eingegangenen Anmeldungen erteilt.

  1. Absagen sind grundsätzlich nur an den Veranstalter, also  die Bundesgeschäftsstelle zu richten.
  2. Absagen vor Ablauf der Anmeldfrist sind kostenfrei.
  3. Bei Absagen nach Erhalt der Zulassung zu einer Fortbildung bis zum 14. Tag vor Kursbeginn (Eingang der Absage in der Bundesgeschäftsstelle) beträgt die Ausfallgebühr 50%.
  4. Bei Absagen innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen. In Ausnahmesituationen und nach Rücksprache jedoch nur 50%.
  5. Wenn der freigewordene Platz neu besetzt werden kann, fällt für die ursprüngliche TeilnehmerIn nur eine Bearbeitungsgebühr von 20% an.
  6. Für die Teilnahme einer Ersatzperson ist Rücksprache mit der Bundesgeschäftsstelle erforderlich.
  7. Bei krankheitsbedingten Absagen entstehen bei Vorlage eines ärztlichen Attestes keine Kosten, sofern die Tagungsstätte keine Übernachtungskosten in Rechnung stellt. Sollten uns Stornokosten berechnet werden, müssen diese von der TeilnehmerIn übernommen werden.