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Kosten des SchwangerschaftsabbruchsKostenDie Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle, zum Beispiel bei pro familia, ist für Sie und die Personen, die Sie eventuell begleiten, kostenlos. Kosten des Abbruchs ohne Indikationsfeststellung Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann nur ein kleiner Teil der Kosten mit Krankenschein abgerechnet werden, nämlich
Verfügen Sie nur über ein geringes eigenes Einkommen (derzeit 1.001 € netto in Westdeutschland, 984 € in Ostdeutschland; bei Kindern und bestimmten Mietbelastungen erhöht sich die Grenze), können Sie jedoch einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem Sie leben, übernommen, den Antrag müssen Sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Wenn Sie nach dem Abbruch krankgeschrieben werden, haben Sie Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung. Ebenso wie in anderen Krankheitsfällen sind Sie nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber den Grund Ihres Fehlens zu nennen. Kosten eines Abbruchs mit Indikationsfeststellung Die Kosten eines Abbruchs mit ärztlich festgestellter "medizinischer" oder "kriminologischer" Indikation werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (oder Beamtenbeihilfe) vollständig übernommen. Die privaten Krankenkassen haben bisher in der Regel nur die Kosten von Abbrüchen aufgrund medizinischer Indikation erstattet; ob sie dies auch bei "kriminologischer" Indikation tun, muss im Einzelfall abgeklärt werden. |