Recht auf Familienplanung - pro familia-Initiative für Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Benachteiligte
pro familia fordert, dass die realen Verhütungskosten für Hartz IV-EmpfängerInnen erstattet werden und nicht als eine - viel zu niedrig bemessene - Pauschale in den Hartz IV-Regelsatz einfließen.
Gründe:
- Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 werden Verhütungskosten für Hartz IV-EmpfängerInnen nicht mehr übernommen. Erfahrungen aus der Beratung zeigen, dass immer mehr Frauen unsichere, dafür billigere oder keine Verhütungsmittel verwenden und damit ihre Gesundheit und eine ungewollte Schwangerschaft riskieren.
- Im geplanten neuen Hartz IV- Regelsatz von 364 Euro pro Monat sind 15,55 Euro für "Gesundheitspflege" vorgesehen. Damit ist eine auf die individuelle Situation zugeschnittene verantwortungsvolle Familienplanung nicht möglich: Die Pille kostet bis zu 18 Euro pro Monatspackung, die Hormonspirale 350 Euro, Sterilisationen 500 Euro bei Frauen und ca. 450 Euro bei Männern. Selbst eine 10-Stück-Packung Kondome - die den einzigen Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten wie z. B. HIV/Aids bieten - kostet zwischen 6 und 11 Euro.
An wen richtet sich die Kampagne?
- Das Zielpublikum sind politsche EntscheidungsträgerInnen, Medien und die breite Öffentlichkeit
Was will pro familia mit der Kampagne erreichen?
- pro familia will Politik und Öffentlichkeit dafür sensibilieren, dass Familienplanung ein Menschenrecht ist, das durch die derzeitige Regelung für Hartz IV-EmpfängerInnen nicht erfüllt ist. pro familia betreibt gemeinsam mit ihrer Dachorganisation, dem Paritätischen Gesamtverband, Lobbyarbeit zum Thema, erarbeitet politische Stellungnahmen und führt eine Öffentlichkeitskampagne zum Thema Verhütungskosten durch. Materialien zu Kampagne erhalten Sie HIER.
Ziel der Kampagne ist, das Recht auf erschwingliche Verhütungsmittel zu stärken, das auch im Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) 1994 in Kairo festgeschrieben wurde:
"Alle Menschen haben Anspruch auf Zugang zu sicheren, effektiven, erschwinglichen und akzeptablen Methoden der Familienplanung ihrer Wahl." (Artikel 7.2)