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Gesellschaftliche Aspekte
Mit dem zunehmenden Bekanntheitsgrad und dem wachsenden Angebot zur Durchführung vorgeburtlicher Untersuchungen und dem stetig steigenden Durchschnittsalter der Schwangeren hat sich auch die Einstellung zu den Methoden der vorgeburtlichen Untersuchungen gewandelt. Die Möglichkeit der Untersuchung des Kindes vor der Geburt auf eventuelle Schädigungen wird nicht nur als Angebot begriffen, sondern von den Betroffenen oft als Zwang empfunden. Vielen Eltern vermitteln die vorgeburtliche Untersuchungen das Gefühl, dass sie alles für die Gesundheit des Kindes getan hätten. Es bleibt jedoch eine Tatsache, dass weder die Schwangerschaft noch die Geburt jeweils vollständig zu kontrollieren sind. Das heißt auch, dass es niemals eine Garantie für ein gesundes Kind geben kann.
Frauen und Paare fühlen sich nicht selten unter einem hohen Erwartungsdruck der unmittelbaren Angehörigen, ihres sozialen Umfeldes und der Gesellschaft, nur ein gesundes Kind zur Welt bringen zu dürfen. Aber auch viele Eltern selbst sehen sich der besonderen Belastung, die das Leben mit einem kranken oder behinderten Kind mit sich bringen kann, nicht gewachsen.
Die Möglichkeit eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs ohne Fristbegrenzung aufgrund einer medizinischen Indikation hat erneut die Diskussion über die Lebensqualität, den Lebenswert und das Lebensrecht des kranken und behinderten Ungeborenen entfacht. Im Mittelpunkt dieser Überlegungen steht neben der Forderung nach Förderungsmöglichkeiten, Hilfen und Integrationsangeboten für behinderte Kinder die Sorge besonders der Behindertenverbände, behindertes Leben solle abgeschafft werden.
Die Entscheidung für die Geburt eines kranken oder behinderten Kindes wird im öffentlichen Bewusstsein immer mehr zur persönlichen Verantwortung und Schuld.
Andererseits wird auch die Entscheidung von Eltern, ein krankes oder behindertes Kind nicht zur Welt kommen zu lassen, von einigen Gruppen und Organisationen derart vehement verurteilt, dass auch in diesem Fall von Intoleranz und dem Erzeugen eines sozialen Zwanges gesprochen werden kann.
Dabei werden sowohl die Tatsache, dass die Eltern sich das Kind gerade sehnlich wünschen als auch deren große Entscheidungsnot meist völlig übersehen.
Viele Patientenorganisationen, vor allem die kleineren Gruppen, die die Interessen von Familien mit Erbkrankheiten vertreten, fordern Verständnis und Respekt für die Entscheidung der Eltern, wie diese auch ausfallen mag. Diese Gruppen bieten vielfach auch konkrete Hilfe und Unterstützung für gleichermaßen Betroffene an.
Auch die genetischen Beraterinnen und Berater sind aufgrund des international gültigen ethischen Kodex der Berufsgruppe und der Richtlinien ihres Berufsverbands (Berufsverband Medizinische Genetik e. V.) gehalten, die Beratung so durchzuführen, dass den Ratsuchenden geholfen werden soll, selbst zu einer für sie tragbaren Entscheidung zu gelangen.
Ein Konflikt über die Entscheidung, eine Schwangerschaft fortzusetzen oder abzubrechen ist aufgrund der Reichweite dieser Entscheidung unvermeidlich. Es sind letztendlich aber immer die Eltern, die mit ihrer Entscheidung, wie sie auch ausgefallen sein mag, weiterleben müssen.
In dieser gesellschaftlichen Situation, in der Behinderung immer mehr zu persönlicher Verantwortung und Schuld wird und der Druck zum "perfekten Kind" und "perfekter Elternschaft" wächst, sollten Frauen und Eltern versuchen, vor allem auf sich selbst zu hören und sich zu vergewissern, was ihren eigenen Überzeugungen und Kräften entspricht - und sich danach entscheiden.
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