Unsere Beratungsangebote zu Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt richten sich an Schwangere, ihren*ihre Partner*in und an ihre Familienangehörige.
Die Beratung ist kostenlos, streng vertraulich und auf Wunsch anonym.
Im Jahr 1995 wurde das Schwangeren- und Familienhilfegesetz reformiert. Seitdem sind neue Rechtsbestimmungen in Kraft: Ein straffreier Schwangerschaftsabbruch darf nur bis zu einer Frist von maximal 12 Wochen nach dem Zeugungszeitpunkt durchgeführt werden. Der Schwangerschaftsabbruch ist „zwar rechtswidrig, aber straffrei“, wenn sich die Frau in ihrem Konflikt beraten ließ und nach dem Gespräch eine Bedenkzeit von 3 Tagen bestand, bevor sie sich eventuell für einen Eingriff entscheidet.
Neben dieser Beratungsregelung gibt es weiterhin auch die Möglichkeit der Indikationsstellung durch einen Arzt:
1) im Falle einer gesundheitlichen Gefahr für die Mutter (medizinische I.)
2) bei einer kriminologischen Indikation.
Ungewollt schwanger – wenn Sie Zweifel haben, ob sie das Kind austragen können oder wollen ...
Wir beraten Sie in Ihrem Konflikt und führen die für einen Schwangerschaftsabbruch erforderliche Beratung gemäß § 219 StGB durch. Sie erhalten bei uns die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbescheinigung gemäß §7 Schwangerschaftskonfliktgesetz, die Sie bei dem Arzt, der den Abbruch vornimmt, abgeben müssen.
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, informieren wir Sie über
Bei einer ungeplanten Schwangerschaft steht plötzlich alles zur Disposition: die gesamte Lebensplanung, womöglich die finanzielle Existenz, manchmal auch die Partnerschaft. Mit persönlichen Gesprächen, für die wir uns die Zeit nehmen, die Sie brauchen, unterstützen wir Sie in der Klärung Ihrer Situation, z.B. bei :
„Gemischte Gefühle, traurig, aber befreit zugleich?“
Auch wenn Sie sich aus guten Gründen gegen die Fortsetzung Ihrer Schwangerschaft entschieden haben, kann es sein, dass die mit diesem Ereignis verbundenen Gefühle Sie anschließend weiter beschäftigen oder auch belasten. Ihr*ihre Berater*in ist für Sie da – scheuen Sie sich nicht anzurufen und ein Gespräch zu vereinbaren. Die Beratungsgespräche begleiten und unterstützen Sie dabei den Schwangershaftsabbruch ins eigene Leben zu integrieren.