... Beratung und Unterstützung bei einer unerwünschten Schwangerschaft ...
- Sie erhalten Beratung im Schwangerschaftskonflikt gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung nach §219 StGB (weitere Informationen)
- Die Beratung ist ergebnisoffen und wir unterstützen Sie dabei, eine eigenständige Entscheidung zu treffen
- Sie bekommen kurzfristig und umgehend einen Beratungstermin, möglichst nach telefonischer Voranmeldung
- Sie können sich allein, mit Ihrem Partner oder einer Begleitperson Ihres Vertrauens beraten lassen
- Das Beratungsgespräch ist auf Wunsch anonym (um die Beratungsbescheinigung auszustellen, sind jedoch Ihre Personalien nötig)
- Bei Bedarf erhalten Sie auch beratende Unterstützung nach einem Schwangerschaftsabbruch
Zusatz in eigener Sache: Wir verwenden nicht die Begrifflichkeiten: Abbruch, Abtreibung.