Schwangerschaft zur Zeit der Antragsstellung
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Bedürftigkeit (z.B. wirtschaftliche Notlage)
- für Deutsche: Personalausweis oder Reisepass
- für ausländische Mitbürger: Reisepass
- Lohn- oder Gehaltsabrechnung
- Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld II + Sozialgeld
- Wohngeldbescheid
- Bescheid nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld I
- Bescheid über Ausbildungsförderung (Bafög)
- Unterhaltsbescheid
betriebswirtschaftliche Auswertung( BWA) der letzen 3 Monate + Kontoauszüge aller Konten der letzten 3 Monate zur Einsicht
Heizkostenabrechnung (oder Kontoauszug), wenn vorhanden
Nachweis über Kindergeld (letzter Kontoauszug)
Schuldennachweis ( wenn durch Schwangerschaft entstanden)
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ unterstützt werdende Mütter in einer (finanziellen) Notlage mit einmaligen Leistungen, wenn Hilfe durch andere Sozialleistungen nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung steht.
Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.
Ob bei Ihnen eine Notlage gegeben ist, wird durch die Prüfung (u.a. der Einkommensverhältnisse) in der Beratung festgestellt.
Ein Antrag auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung kann neben pro familia auch bei anderen Schwangerschaftsberatungsstellen, wie z.B. Caritas, Diakonie und Ehe-und Familienberatung gestellt werden, die Mittel können jedoch nur einmalig bei einer Beratungsstelle beantragt werden.
Es ist nötig, dass die Antragsstellerin persönlich zum vereinbarten Termin erscheint. Die Terminvergabe erfolgt nur telefonisch unter 06151-429420 (Mo.- Fr .10.00-12.00 Uhr / Mo., Do – 15.30-17.00 Uhr).
Sind Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichend bitten wir Sie, eine Begleitperson zum Übersetzen(evtl. Dolmetscherin) zum Beratungsgespräch mitzubringen.
In der Beratung wird geprüft, ob Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat; dazu wird Ihr Einkommen berechnet und mit einem Grenzwert verglichen. Der Berater / die Beraterin füllt anschließend mit Ihnen den Antrag aus. Für eine Antragsstellung ist es deshalb unbedingt erforderlich, dass Sie alle benötigten Unterlagen zum vereinbarten Termin vollständig vorlegen können.