Elterngeld
(Bewilligung für AusländerInnen nur bei Vorlage von Aufenthaltsberechtigung oder Arbeitserlaubnis)
www.bmfsfj.de/eltern-geldrechner
Kreishaus Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Tel: 02361 – 530 (Zentrale)
SachbearbeiterInnen werden nach Wohnort zugeordnet
direkt nach der Geburt, rückwirkend höchstens für 3 Monate nach der Antragstellung
bei Nettoeinkommen
bis 1.200 €: 67 %
ab 1.240 € bis 2.770 €: 65 %
maximal mögliches Elterngeld 1.800 €
Für Geburten ab 01. Jan. 2013: durch veränderte Berechnung verringert sich das Elterngeld um ca. 10-20 €
Mutterschaftsgeld wird angerechnet
2 Monate; 14 Monate bei Partnermonaten oder Alleinerziehung (alleiniges Sorgerecht)
Streckung auf 24 – 28 Monate möglich bei halber Auszahlung des Betrages
für Mütter und Väter, die sich um die Betreuung des Kindes kümmern und nicht mehr als 30 Std. pro Woche berufstätig sind oder sich in einer Ausbildung / Studium befinden. Anrechnung auf ALG II (Sonderregelung Elterngeld-Freibetrag bei Erwerbstätigkeit vor Geburt max. 300 €)