Wohngeld
Wohnberechtigungsschein
Amt für Wohnungswesen
jederzeit, ab Antragsmonat
ist abhängig vom Einkommen, der Miete, Anzahl der Familienmitglieder, etc.
Antrag muss alle 12 Monate neu gestellt werden
für Personen mit geringem Einkommen (Antrag auch bei Eigentum möglich)
Heizgeldzuschlag gestrichen