3. Mutterschaftsgeld
Gibt es von der Krankenkasse/Arbeitgeber (wenn berufstätig), vom Bundesversicherungsamt, bei Arbeitslosigkeit von der Krankenkasse, wenn Anspruch auf ALG I besteht. Beratung ist wichtig, daher in der Schwangerschaft beraten lassen
Krankenkasse
Arbeitgeber
Bundesversicherungsamt
Bei Berufstätigkeit durchschnittliches Nettoeinkommen mindestens 14 Wochen (6 Wochen vor der Geburt, 8 Wochen nach der Geburt), bei Früh- und Mehrlingsgeburten höhere Wochenzeiten, bei Arbeitslosigkeit Mutterschaftsgeld in Höhe von Arbeitslosengeld I / Unterhaltsgeld
Tipps & Hilfe
>Ämter, Behörden, soziale Hilfen<
Mutterschaftsgeld /
Elterngeld
Elterngeld
Leistung vom Staat für die Betreuung des Kindes, bitte beraten lassen in einer Beratungsstelle!!! Elterngeld gibt es auch während einer Ausbildung oder im Studium
Elterngeldstellen, meist bei der jeweiligen Kommune
Minimum 300€, sonst abhängig vom Einkommen, 65 % -67 % des Nettoeinkommens, max. 1800 €, Elterngeld gibt es 1 Jahr, bei Partnermonaten 14 Monate; Mutterschaftsgeld wird angerechnet!!, Elterngeld kann auch halbiert werden und wird dann 24 / 28 Monate gezahlt