
Wir haben auf unsere schriftliche Anfrage folgende Antworten erhalten.
Frage 1:
Was planen Sie, um weiterhin digitale und analoge Beratungsangebote wie z.B. die telefon- und videobasierte §219 StGB-Beratung dauerhaft zu gewährleisten? Was werden Sie gegen Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen tun?
Antwort:
Wir als CSU wollen Schwangere in Konfliktsituationen dabei unterstützen, sich für das Kind entscheiden zu können. Der Schutz der Frauen und des ungeborenen Lebens steht für uns im Mittelpunkt. Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit sind hohe Güter und genießen entsprechend hohen verfassungsrechtlichen Schutz. Handlungen, die unfriedlichen Charakter haben und rechtlich relevante Grenzen überschreiten (etwa: Nötigung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung), sind bereits nach geltender Rechtslage untersagt.
Frage 2:
Was wollen Sie unternehmen, um die Schwangerschaftsberatungsstellen bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags finanziell zu unterstützen? Setzen Sie sich für eine 100 % Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen ein und wenn ja, wie?
Antwort:
Eine neutrale, den Bedürfnissen der Frauen entsprechende Beratung ist unerlässlich. An den staatlich anerkannten Beratungsstellen erhalten Frauen alle notwendigen Informationen und Unterstützung.
Frage 3:
Wie wollen Sie ein besseres (flächendeckendes) Angebot und die Verstetigung der Beratung für LSBTIQA+, insbesondere für Trans*- und Inter-Menschen gewährleisten? Was werden Sie tun, um die Gleichstellung und Beratung von Regenbogen-Familien zu verbessern?
Antwort:
Unser Grundsatz ist: Leben und leben lassen. Lieben und lieben lassen! Bayern ist ein Land der Freiheit, Toleranz und Vielfalt. Wir wollen Miteinander statt Ausgrenzung. Bei uns sollen alle ihr Glück finden – ohne Angst vor Hass und Diskriminierung. Politik und Staat haben Lebensentwürfe nicht zu bewerten, sondern zu ermöglichen. Was ein gelingendes und glückliches Leben ausmacht, muss jede und jeder für sich selbst entscheiden. Die CSU steht für die Akzeptanz von und Toleranz gegenüber individuellen Lebensweisen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Menschen rechtlich verbindlich füreinander Verantwortung übernehmen – in der Ehe oder in anderen lebenslangen Partnerschaften. Wir lehnen jede Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Ehen oder Partnerschaften ab. Der „Aktionsplan QUEER. Miteinander stärken. Diskriminierung überwinden“ wurde bereits beschlossen. Ein wichtiger Aspekt des Aktionsplans ist es, die Beratungsstruktur in ganz Bayern auszubauen. Bereits jetzt hat der Freistaat Bayern fünf regionale Beratungsstellen geschaffen. Das anonyme Hilfetelefon, das eine niedrigschwellige Anlaufstelle für LSBTIQ-Menschen bietet, wurde als Ergänzung eingerichtet.
Frage 4:
Wie stellen Sie sicher, dass sexuelle Aufklärung und Bildung bedarfsgerecht und für alle Schulformen zur Verfügung stehen? Werden Sie eine bedarfsgerechte Finanzierung externer, professioneller Angebote sexueller Bildung in die Wege leiten, insbesondere im schulischen Kontext?
Antwort:
Kinder sind Kinder und müssen auch Kinder sein dürfen. Wir stehen für eine Gesellschafts- und Bildungspolitik, die der altersgerechten sozialen und psychosexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Raum für die freie Entfaltung gibt. Eine Gesellschafts- und Bildungspolitik, die der Gender-Ideologie und unangemessenen Frühsexualisierung folgt, lehnen wir ab. Bereits jetzt ist die Hinzuziehung von externen Experten für die Sexualerziehung im Freistaat Bayern möglich. Allerdings weisen wir auch darauf hin, dass Lehrerinnen und Lehrer dafür ausgebildet sind, Sexualerziehung selbstständig, also ohne außerschulische Partner, durchzuführen. Aus diesem Grund sind finanzielle Mittel vom Freistaat Bayern für externe Partner im Zusammenhang mit der Sexualerziehung nicht in Planung.
Frage 5:
Was planen Sie, um den wohnortnahen Zugang zum Schwangerschaftsabbruch bayernweit zu verbessern? Werden Sie sich für die Aufnahme von Lehrinhalten zum Schwangerschaftsabbruch in der gynäkologischen Ausbildung einsetzen? Und wenn ja, wie? Wie ist Ihre Haltung zu §218 StGB?
Antwort:
Die CSU ist die Partei des Lebensschutzes. Auch das ungeborene Kind hat ein Recht auf Leben. Wir unterstützen Eltern, „Ja“ zum ungeborenen Kind zu sagen. Dies gilt ebenso, wenn eine mögliche Behinderung im Raum steht. Jedes Leben ist wertvoll. Den Kliniken und Ärzten steht die Entscheidung frei, Abtreibungen anzubieten bzw. durchzuführen. Wir stehen zum Erhalt der Paragraphen 218 und 218a StGB und sehen darin einen ausgewogenen Kompromiss zwischen dem Lebensschutz und der Selbstbestimmung der Frau.
Frage 6:
Sehen Sie den Bedarf für eine bayernweite Lösung in Bezug auf die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln? Was werden Sie tun, um zumindest für Menschen mit wenig Einkommen einen kostenfreien Zugang zu allen Verhütungsmitteln zu garantieren?
Antwort:
Seit 2019 übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Pille bis zum 22. Geburtstag, soweit sie ärztlich verordnet werden. Zusammen mit der CDU hat die CSU-Landesgruppe im Bundestag die Ampel-Regierung im März 2022 in einem Antrag aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel durch die gesetzlichen Krankenkassen und private Krankenversicherungen für Versicherte bis zum 25. Lebensjahr übernommen werden. Wir als CSU werden diese Forderung weiter mit Nachdruck verfolgen.
Frage 7:
Welche Maßnahmen planen Sie, das wohnortnahe Angebot von Geburtseinrichtungen aufrechtzuerhalten bzw. dieses Angebot wieder zu reaktivieren?
Antwort:
Wir als CSU stehen für eine sorgende Gesellschaft und ein solidarisches, generationengerechtes, innovatives Gesundheitswesen. Die bestmögliche Versorgung darf keine Frage der Postleitzahl sein und muss in Stadt und Land, für Erwachsene und Kinder gleichermaßen gelten. Wir setzen uns für eine bedarfsgerechte, flächendeckende und sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung durch regionale Versorgungseinheiten klinischer, ambulanter und pflegerischer Infrastruktur ein. Dazu zählen neben leistungsfähigen Krankenhäusern, auch und gerade Geburtsstationen, Kinderkliniken und Kinderärzte. Schon heute investiert Bayern von allen Flächenländern am meisten in seine Krankenhäuser – alleine seit 2018 insgesamt weit über 3 Mrd. Euro. In den nächsten Jahren wollen wir die Krankenhausinvestitionen auf 1 Mrd. Euro im Jahr steigern – über die Hälfte mehr als aktuell. Um mehr Medizinerinnen und Mediziner in Bayern ausbilden zu können, werden im Endausbau fast 3.000 zusätzliche Medizinstudienplätze geschaffen. Auch hier ist Bayern in der Vorreiterrolle.
Frage 8:
Wie werden Sie für eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen sorgen? Gibt es konkrete Planungen/ Überlegungen, wie sie die Rückkehr von Hebammen in ihren Beruf ggf. durch Unterstützungsangebote fördern wollen?
Antwort:
Hebammen leisten vor, während und nach der Geburt großartige und besonders wertvolle Arbeit für die Familien. Wir als CSU setzen uns daher schon seit Jahren wirkungsvoll für den Hebammenberuf ein und werden diese Unterstützung fortführen. Wir stärken die wohnortnahe Geburtshilfe weiter und werden dafür die jährliche Förderung in Höhe von 28 Mio. Euro für die Hebammenversorgung und kleineren Geburtshilfestationen fortsetzen. Wir werden den Hebammenbonus sowie das Gründerpaket für Hebammen weiterführen und die Studienplätze für Hebammen weiter fördern.
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