
Wir haben auf unsere schriftliche Anfrage folgende Antworten erhalten.
Frage 1:
Was planen Sie, um weiterhin digitale und analoge Beratungsangebote wie z.B. die telefon- und videobasierte §219 StGB-Beratung dauerhaft zu gewährleisten? Was werden Sie gegen Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen tun?
Antwort:
Bei der Wahl der Art des Beratungsangebots (digital oder analog) sollten die Personen, die Beratung aufsuchen, eine vollständige Wahlfreiheit haben. Digitale Angebote müssen auch nach der Corona-Pandemie bestehen bleiben. Bisher sind uns keine Berichte über größere Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen in Bayern bekannt. Sollten jedoch diese zunehmen, wie beispielsweise in Frankfurt, wäre es angebracht, eine Bannmeile in der Nähe der Beratungsstellen einzurichten.
Frage 2:
Was wollen Sie unternehmen, um die Schwangerschaftsberatungsstellen bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags finanziell zu unterstützen? Setzen Sie sich für eine 100 % Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen ein und wenn ja, wie?
Antwort:
Die Schwangerschaftsberatungsstellen stehen vor denselben Herausforderungen, wie auch andere Beratungsstellen in Bayern. Sie müssen einen gewissen Eigenanteil erbringen, was bei gleichzeitig steigenden Kosten jedoch zu immer steigenden Eigenanteilen führt. Wir sprechen uns dafür aus, dass die Eigenanteile flexibilisiert werden und beispielsweise in Form von ehrenamtlichem Einsatz erbracht werden können, so dass die staatliche Förderung möglichst alle Personalkosten abdecken kann.
Frage 3:
Wie wollen Sie ein besseres (flächendeckendes) Angebot und die Verstetigung der Beratung für LSBTIQA+, insbesondere für Trans*- und Inter-Menschen gewährleisten? Was werden Sie tun, um die Gleichstellung und Beratung von Regenbogen-Familien zu verbessern?
Antwort:
Die beratende Infrastruktur für LSBTIQA+ soll in jedem Regierungsbezirk ausgebaut und verstetigt werden (das gilt für niedrigschwellige Angebote vor Ort wie für digitale Projekte) und das Gefälle zwischen Stadt und Land abgebaut werden. Kinderwunschbehandlungen sollen finanziell gefördert werden.
Frage 4:
Wie stellen Sie sicher, dass sexuelle Aufklärung und Bildung bedarfsgerecht und für alle Schulformen zur Verfügung stehen? Werden Sie eine bedarfsgerechte Finanzierung externer, professioneller Angebote sexueller Bildung in die Wege leiten, insbesondere im schulischen Kontext?
Antwort:
Wir fordern einen qualitativ hochwertigen Sexualkundeunterricht, in dem eine intensivere Auseinandersetzung mit den Themen sexuell übertragbare Krankheiten, Schwangerschaft(-sabbruch) sowie Prävention von sexuellen Grenzüberschreitungen erfolgt. Besonders wichtig ist uns eine intensive Aufklärung über sexuelle Grenzüberschreitungen, übergriffiges Verhalten und die Bedeutung von Sexual Consent (einvernehmlichem sexuellen Kontakt). Deshalb ist eine Aktualisierung des Lehrplans und eine verstärkte Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen, medizin-und sozialpädagogischen Institutionen anzustreben.
Frage 5:
Was planen Sie, um den wohnortnahen Zugang zum Schwangerschaftsabbruch bayernweit zu verbessern? Werden Sie sich für die Aufnahme von Lehrinhalten zum Schwangerschaftsabbruch in der gynäkologischen Ausbildung einsetzen? Und wenn ja, wie? Wie ist Ihre Haltung zu §218 StGB?
Antwort:
Die Abschaffung des §219a StGB durch den Bundesminister Marco Buschmann war ein Meilenstein bei der Verbesserung von Zugängen zu Schwangerschaftsabbrüchen. Dadurch bekamen Ärztinnen und Ärzte endlich eine Rechtssicherheit und können über Schwangerschaftsabbrüche informieren. In der Folge gilt es nun, eine bayernweite Liste mit Ärztinnen und Ärzten zu erstellen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, um den Frauen den Zugang zu dieser Behandlung zu erleichtern und sie zugleich besser über die bestehenden Möglichkeiten zu informieren. Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen wird von der Rechtsordnung unter den Bedingungen der §§ 218a ff. StGB toleriert. Dieser Kompromiss ist das Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion und sollte aus Sicht der Freien Demokraten in seiner Grundkonstruktion auch nicht angetastet werden.
Frage 6:
Sehen Sie den Bedarf für eine bayernweite Lösung in Bezug auf die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln? Was werden Sie tun, um zumindest für Menschen mit wenig Einkommen einen kostenfreien Zugang zu allen Verhütungsmitteln zu garantieren?
Antwort:
Im Koalitionsvertrag im Bund haben wir uns darauf geeinigt, dass wir es Krankenkassen ermöglichen wollen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen. Wir wollen zudem die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anheben.
Frage 7:
Welche Maßnahmen planen Sie, das wohnortnahe Angebot von Geburtseinrichtungen aufrechtzuerhalten bzw. dieses Angebot wieder zu reaktivieren?
Antwort:
Wir fordern eine flächendeckende Geburtshilfe in Bayern. Aus unserer Sicht muss hierfür das Förderprogramm für unwirtschaftliche Geburtsstationen im Freistaat nachhaltig weiterentwickelt werden. Wir sehen eine gute und erreichbare Geburtshilfe als Teil der existenziellen Grundversorgung an, die die Gesellschaft auch im ländlichen Raum gewährleisten muss.
Frage 8:
Wie werden Sie für eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen sorgen? Gibt es konkrete Planungen/ Überlegungen, wie sie die Rückkehr von Hebammen in ihren Beruf ggf. durch Unterstützungsangebote fördern wollen?
Antwort:
Wir wollen die Vergütung von Hebammen nach oben hin anpassen - auch schon während der Ausbildung. Wir setzen uns für eine angemessene finanzielle Entlohnung von Hebammen ein. Der Hebammenbonus und die Niederlassungsprämie für Hebammen muss kritisch evaluiert werden. Für eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenleistungen sind zielgerichtete und effektive Maßnahmen nötig. Wir möchten selbstständigen Hebammen den Rücken stärken und bessere Arbeitsbedingungen bieten. Wir fordern außerdem eine Ausbildungsoffensive für Hebammen. Durch eine bessere Anerkennung von ausländischen Abschlüssen wollen wir zudem auch ausländischen Hebammen den Weg nach Deutschland erleichtern.
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