
Wir haben auf unsere schriftliche Anfrage folgende Antworten erhalten.
Frage 1:
Was planen Sie, um weiterhin digitale und analoge Beratungsangebote wie z.B. die telefon- und videobasierte §219 StGB-Beratung dauerhaft zu gewährleisten? Was werden Sie gegen Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen tun?
Antwort:
In einer schwierigen Lebenssituation hilft es, mit erfahrenen Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartnern zu reden. Schwangere Frauen haben Anspruch auf umfassende Beratung in allen Fragen, die ihre Schwangerschaft betreffen. Mit diesem Ziel fördert die Bayerische Staatsregierung ein dichtes Netz von Angeboten für Schwangere. Es dient dazu, werdende Mütter und Väter zu unterstützen und zu ermutigen. Vor allem dann, wenn eine Schwangerschaft die Frau oder das Paar in Konflikte stürzt. Die 128 staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind ein wichtiger Teil dieses Netzes. Ihre Aufgabe ist es, Schwangeren und ihren Partnern Rat und praktische Hilfen anzubieten. Eine der wichtigsten Aufgaben der staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen ist neben der allgemeinen Schwangerschaftsberatung die Schwangerschaftskonfliktberatung. Alle staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen der freien Träger und der Landratsämter/Gesundheitsverwaltungen bieten neben der allgemeinen Schwangerschaftsberatung auch die Schwangerschaftskonfliktberatung an und sind berechtigt, Beratungsbescheinigungen nach § 7 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) auszustellen. Diese werden für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch nach § 218a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) benötigt. Informationen können beispielsweise telefonisch mitgeteilt werden. Eine Beratung am Telefon kann aber auch als Vorgespräch zu einer späteren persönlichen Beratung hilfreich sein. Zudem kann eine Online-Beratung in verschiedenen Formaten stattfinden. Neben dem Austausch von geschriebenen Textnachrichten kommen auch Chat- und Video-Beratung zum Einsatz. Wichtig ist dabei, dass der Schutz von persönlichen Daten durch die Verwendung spezieller Beratungssoftware sichergestellt ist. Fachkräfte, die online beraten, sind in der Regel entsprechend für diese Beratungsform geschult. Gehsteigbelästigungen könnten als Ordnungswidrigkeiten geregelt werden, die mit Bußgeldern verfolgt werden können. Dies müsste allerdings klar vom bestehenden Demonstrationsrecht und der Demonstrationsfreiheit getrennt und bundesweit einheitlich geregelt werden.
Frage 2:
Was wollen Sie unternehmen, um die Schwangerschaftsberatungsstellen bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags finanziell zu unterstützen? Setzen Sie sich für eine 100 % Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen ein und wenn ja, wie?
Antwort:
In Bayern profitieren die Schwangeren von einem sehr breiten und pluralistischen Angebot mit Beratungsstellen in freier Trägerschaft und Beratungsstellen der Landratsämter und Gesundheitsverwaltungen. Die sehr niedrigen Abbruchszahlen sind auf umfassende Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zurückzuführen. Bayern erfüllt mit seinem ganzheitlichen Schutzsystem, bei dem die Konfliktberatung und die allgemeine Schwangerenberatung (Information und Prävention) im Verbund angeboten werden, den staatlichen Lebensschutzauftrag in vorbildlicher Weise. Die Förderung bzw. Finanzierung der Beratungstätigkeit i.H.v. insgesamt 95% ist eine der höchsten Förderungen bundesweit. Die Förderung dieser Beratungsstellen garantiert ein flächendeckendes Beratungsangebot mit unterschiedlicher Weltanschauung und hohem gleichem Qualitätsstandard. Zudem werden Schwangere auch durch die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ unterstützt. Die gewährten Durchschnittsbeträge pro Frau sind im Freistaat Bayern am höchsten und liegen deutlich über dem Bundesdurchschnitt
Frage 3:
Wie wollen Sie ein besseres (flächendeckendes) Angebot und die Verstetigung der Beratung für LSBTIQA+, insbesondere für Trans*- und Inter-Menschen gewährleisten? Was werden Sie tun, um die Gleichstellung und Beratung von Regenbogen-Familien zu verbessern?
Antwort:
Im August 2021 wurde das LSBTIQ-Netzwerk in Bayern ins Leben gerufen. Das LSBTIQ- Netzwerk ist eine wichtige Maßnahme, denn eine professionelle Beratung und Begleitung ist von enormer Bedeutung – unabhängig davon, ob es sich um Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder ältere Menschen handelt. Im Zuge dessen steht eine Beratung insbesondere auch im ländlichen Raum sowie eine stärkere Vernetzung der Akteure im Mittelpunkt. Fünf regionale Beratungsstellen, ein Fortbildungsprogramm für Fachkräfte und die zentrale Online-Plattform „Queeres Netzwerk Bayern“ wurden bisher erfolgreich aufgebaut. Darüber hinaus wird ein anonymes bayernweites Hilfetelefon als niedrigschwellige Anlaufstelle für LSBTIQ-Menschen, die Gewalt oder Diskriminierung erlebt haben, betrieben. Das LSBTIQ-Netzwerk wird vom Freistaat finanziert. Insgesamt standen für Maßnahmen im LSBTIQ-Bereich in den vergangenen zwei Jahren 400.000 und 700.000 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2023 stehen ebenfalls 700.000 Euro zur Verfügung. Die Finanzierung soll auch künftig entsprechend fortgeführt werden. Bei der Denkwerkstatt zum LSBTIQ-Netzwerk am 24.10.2022 tauschten sich bestehende Beratungsangebote in Bayern, Fachverbände, ehrenamtliche Initiativen, Gruppen und Organisationen im Bereich LSBTIQ sowie Fachkräfte verschiedener Hilfesysteme und der Freien Wohlfahrtspflege fachlich aus und vernetzten sich. Mit Blick auf die wissenschaftliche Begleitung zur Einrichtung des LSBTIQ-Netzwerks soll dieses qualitativ weiterentwickelt und ein Schwerpunkt auf die Qualitätssicherung in der Beratung gelegt werden.
Frage 4:
Wie stellen Sie sicher, dass sexuelle Aufklärung und Bildung bedarfsgerecht und für alle Schulformen zur Verfügung stehen? Werden Sie eine bedarfsgerechte Finanzierung externer, professioneller Angebote sexueller Bildung in die Wege leiten, insbesondere im schulischen Kontext?
Antwort:
Die Auseinandersetzung mit Themen aus dem Bereich LSBTIQ* bzw. sexuelle Bildung ist grundsätzlich bereits in der ersten Lehrerausbildung baut auf den allgemeinen Bildungszielen der Verfassung des Freistaates Bayern (vgl. Art. 1 BayLBG) auf und ist neben der Vermittlung einer fachlichen Expertise grundlegend auf Kompetenzen im Hinblick auf die gesellschaftliche Verantwortung des Menschen im gegenseitigen Miteinander und im sozialen Gesamtgefüge ausgerichtet. Bereits in der ersten Phase der Lehrerbildung werden angehende Lehrkräfte auf die Problematik von Diskriminierung und Mobbing aufgrund sexueller Orientierung vorbereitet. Beispielsweise steht im erziehungswissenschaftlichen Studium eine interdisziplinäre Ausrichtung des pädagogischen Handelns unter Einbeziehung von Maßnahmen der Gewalt- und Diskriminierungsprävention im Mittelpunkt. Die besondere Bedeutung, die dem Thema „LSBTIQ*“ im Bereich der Lehrerfortbildung einräumt wird, zeigt sich zudem am regelmäßig alle zwei Jahre erarbeiteten Schwerpunktprogramm für die Lehrerfortbildung, das als Orientierungsrahmen schulart- und fächerübergreifend die Themen beschreibt, die in der Staatlichen Lehrerfortbildung auf allen Ebenen bevorzugt zu berücksichtigen sind. Dem Schwerpunktprogramm entsprechend wird das Thema „LSBTIQ“ für alle bayerischen Lehrkräfte regelmäßig auf allen Ebenen der Staatlichen Lehrerfortbildung angeboten. Ergänzt wird das Angebot durch Fortbildungen externer Anbieter. Generell besteht für staatliche Lehrkräfte schulartübergreifend eine Fortbildungspflicht als „Allgemeine Dienstpflicht der Lehrkraft“, um sich stetig und passgenau fortzubilden. Eine spezielle Verpflichtung zur Absolvierung von Fortbildungen begrenzt auf den Bereich der Akzeptanz von LSBTIQ* würde zwangsläufig zu Lasten anderer bedeutsamer Themen gehen und ist daher nicht vorgesehen.
Frage 5:
Was planen Sie, um den wohnortnahen Zugang zum Schwangerschaftsabbruch bayernweit zu verbessern? Werden Sie sich für die Aufnahme von Lehrinhalten zum Schwangerschaftsabbruch in der gynäkologischen Ausbildung einsetzen? Und wenn ja, wie? Wie ist Ihre Haltung zu §218 StGB?
Antwort:
Für die Betroffenen ist ein angemessenes Angebot zum Schwangerschaftsabbruch in Wohnortnähe besonders wichtig. Der Freistaat ist nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz sogar verpflichtet, ein solches Angebot sicherzustellen. Als FREIE WÄHLER setzen wir uns insbesondere dafür ein, dass nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in ländlichen Regionen die Fahrtzeiten überschaubar bleiben. Als besonderes wichtig erachten wir jedoch einen weiteren Ausbau an Beratungsmöglichkeiten bei diesem sensiblen Thema. Eine gute wohnortnahe Schwangerschaftskonfliktberatung ist sowohl für die betroffenen Frauen als auch für den Schutz des ungeborenen Lebens unerlässlich. Für uns ist es wichtig, dass eine intensive Beratung und Aufklärung stattfinden. Wenn sich nach Abwägung aller Gesichtspunkte eine Frau für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, muss die Durchführung auch ohne große Hindernisse ermöglicht werden. Die Aufnahme von Lehrinhalten zum Schwangerschaftsabbruch in die gynäkologische Ausbildung halten wir für sinnvoll, weisen aber darauf hin, dass hierfür die Selbstverwaltung zuständig ist. Das derzeitige Abtreibungsrecht stellt einen sorgfältig austarierten Kompromiss dar und sollte nicht weiter angetastet werden. Wir sehen hierin einen gelungenen Ausgleich zwischen dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens und dem reproduktiven Selbstbestimmungsrecht der Frauen.
Frage 6:
Sehen Sie den Bedarf für eine bayernweite Lösung in Bezug auf die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln? Was werden Sie tun, um zumindest für Menschen mit wenig Einkommen einen kostenfreien Zugang zu allen Verhütungsmitteln zu garantieren?
Antwort:
Keine Position vorhanden
Frage 7:
Welche Maßnahmen planen Sie, das wohnortnahe Angebot von Geburtseinrichtungen aufrechtzuerhalten bzw. dieses Angebot wieder zu reaktivieren?
Antwort:
Als FREIE WÄHLER ist uns ein flächendeckendes und wohnortnahes Angebot mit Geburtshilfeeinrichtungen ein besonderes Anliegen. Die Ursache der Schwierigkeiten vieler Krankenhäuser, ihre Geburtshilfeabteilungen zu halten, sehen wir in der Krankenhausfinanzierung über das DRG-System. Dies muss abgeschafft werden. Die aktuellen Reformpläne des Bundesgesundheitsministeriums sind hierfür jedoch nicht geeignet. Sie gefährden die flächendeckende Krankenhausversorgung und damit auch viele Standorte der Geburtshilfe in Bayern dramatisch. Darüber hinaus hat die Bayerische Staatsregierung das „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ zum Zweck der Stärkung und Sicherung der geburtshilflichen Versorgung etabliert. Das Programm hat zum Ziel, die Landkreise und kreisfreien Städte über zwei Fördersäulen finanziell zu unterstützen und so dafür zu sorgen, dass die Geburtshilfe im Freistaat auch künftig auf hohem Niveau flächendeckend zur Verfügung steht
Frage 8:
Wie werden Sie für eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen sorgen? Gibt es konkrete Planungen/ Überlegungen, wie sie die Rückkehr von Hebammen in ihren Beruf ggf. durch Unterstützungsangebote fördern wollen?
Antwort:
Werdende Mütter haben ein Recht auf Hebammenhilfe – aber dieses Recht darf nicht leerlaufen, weil es zu wenig Hebammen gibt. Deshalb haben wir uns erfolgreich dafür stark gemacht, dass Hebammen eine Niederlassungsprämie i.H.v. 5.000 EUR erhalten, um so einen Anreiz für die Niederlassung oder die Wiederkehr in den Beruf etwa nach einer Familienphase zu schaffen. Zur Sicherstellung einer effizienten und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung des Freistaats Bayern mit Hebammen wurde darüber hinaus Ende 2022 ein Fachkräftemonitoring für Hebammen in Bayern in Auftrag gegeben. Hierdurch wird eine solide Grundlage für die kommenden Planungen geschaffen.
pro familia Bayern ist parteilos, aber nicht unpolitisch.
Wir engagieren uns für die Rechte und Bedürfnisse von Menschen, Familien und sexuellen Minderheiten. Indem Sie wählen, können Sie diese Werte stärken und Ihre Zukunft mitgestalten.
#profamilia in #bayern #profamiliabayern #profamiliaposition #gehwaehlen #bayernwahl #deinestimmezählt #mischdichein #landtagswahl2023 #bayernwahl #wahlprüfsteine #informationen #meinung #wahlentscheidung #bayern2023 #politik