Hier können Sie die Haltung des Landesverbandes pro familia Bayern e.V. nach lesen.

Frage 1:
Was planen Sie, um weiterhin digitale und analoge Beratungsangebote wie z.B. die telefon- und videobasierte §219 StGB-Beratung dauerhaft zu gewährleisten? Was werden Sie gegen Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen tun?

Antwort: 
Wir wollen unsere digitalen und analogen Beratungsangebote kontinuierlich ausbauen und optimieren. Die videobasierte Beratung muss auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil unseres Angebots sein, da sie den niedrigschwelligen Zugang zu unseren Unterstützungsangeboten - insbesondere im ländlichen Raum - sicherstellt. Gegen Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen werden wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln wehren.

Frage 2: 
Was wollen Sie unternehmen, um die Schwangerschaftsberatungsstellen bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags finanziell zu unterstützen? Setzen Sie sich für eine 100 % Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen ein und wenn ja, wie?

Antwort:
Wir werden uns auch weiterhin für eine 100-prozentige Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen einsetzen. Die Beratungsstellen leisten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Frauen in schwierigen Lebenssituationen. Sie tragen dazu bei, dass Frauen selbstbestimmte Entscheidungen über ihre Schwangerschaft treffen können.

Frage 3:
Wie wollen Sie ein besseres (flächendeckendes) Angebot und die Verstetigung der Beratung für LSBTIQA+, insbesondere für Trans*- und Inter-Menschen gewährleisten? Was werden Sie tun, um die Gleichstellung und Beratung von Regenbogen-Familien zu verbessern?

Antwort:
Wir werden uns für ein flächendeckendes und qualitativ hochwertiges und nachhaltig finanziertes Beratungsangebot für LSBTIQA+, insbesondere für Trans*- und Inter-Menschen, einsetzen. Die Beratung von Regenbogen-Familien stellt einen wichtigen Bestandteil unseres Angebotes in allen Beratungsstellen dar. Wir werden unsere Angebote für diese Zielgruppen ausbauen und neue Angebote entwickeln.

Frage 4:
Wie stellen Sie sicher, dass sexuelle Aufklärung und Bildung bedarfsgerecht und für alle Schulformen zur Verfügung stehen? Werden Sie eine bedarfsgerechte Finanzierung externer, professioneller Angebote sexueller Bildung in die Wege leiten, insbesondere im schulischen Kontext?

Antwort:
Sexuelle Bildung stellt einen wichtigen Bestandteil der Prävention sexualisierter und geschlechts-/ genderbezogener Gewalt dar. Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass sexuelle Aufklärung und Bildung bedarfsgerecht gestaltet werden und für alle Schulformen zugänglich sind. Dies beinhaltet die Anpassung von Lehrinhalten an die unterschiedlichen Bedürfnisse und Entwicklungsstufen der Schülerinnen und Schüler. Wir fordern, eine bedarfsgerechte Finanzierung externer, professioneller Angebote zur sexuellen Bildung im schulischen Kontext sicherzustellen. Dies beinhaltet die Schaffung von finanziellen Ressourcen, um externe Experten einzubinden und so eine umfassende und vielfältige sexuelle Bildung zu gewährleisten. Wir setzen uns intensiv für die Förderung der Weiterbildung von Lehr- und pädagogischen Fachkräften ein. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Sensibilisierung und Kompetenzerweiterung in Bezug auf Gewaltprävention und LGBTIQ-Themen. Wir wollen sicherstellen, dass Lehrkräfte die notwendigen Fähigkeiten erwerben, um sensibel und angemessen auf diese wichtigen Themen einzugehen.

Frage 5:
Was planen Sie, um den wohnortnahen Zugang zum Schwangerschaftsabbruch bayernweit zu verbessern? Werden Sie sich für die Aufnahme von Lehrinhalten zum Schwangerschaftsabbruch in der gynäkologischen Ausbildung einsetzen? Und wenn ja, wie? Wie ist Ihre Haltung zu §218 StGB?

Antwort:
Der Schwangerschaftsabbruch ist nach wie vor im Strafgesetzbuch unter §218 StGB geregelt. Die Versorgungssituation mit Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, verschlechtert sich stetig. So gibt es in vielen Regionen Bayerns keine wohnortnahen Möglichkeiten, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. pro familia fordert deshalb die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und einen wohnortnahen Ausbau der medizinisch sicheren Angebote für Schwangerschaftsabbrüche. Die Aufnahme von Lehrinhalten zum Schwangerschaftsabbruch in die gynäkologische Ausbildung stellt für uns einen wichtigen Bestandteil der Verbesserung der medizinischen Versorgung bei derartigen Eingriffen dar. Unsere Haltung zu §218 StGB ist klar: Wir sind für eine Abschaffung des Paragrafen. §218 StGB ist ein unnötiges und diskriminierendes Gesetz, das Frauenrechte verletzt.

Frage 6:
Sehen Sie den Bedarf für eine bayernweite Lösung in Bezug auf die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln? Was werden Sie tun, um zumindest für Menschen mit wenig Einkommen einen kostenfreien Zugang zu allen Verhütungsmitteln zu garantieren?

Antwort:
Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu frei gewählten, individuell passenden und zuverlässigen Verhütungsmethoden. Für die WHO gehört Verhütung zu den „unentbehrlichen Arzneimitteln“, die für alle Menschen unentgeltlich zugänglich sein sollten. In Deutschland können sich viele Menschen Verhütungsmittel nicht leisten. In der Folge steigen die Risiken für die falsche Anwendung von Verhütungsmethoden, wenn Frauen und Paare aus finanziellen Gründen gezwungen sind, auf weniger verträgliche oder unpassende Verhütungsmethoden auszuweichen – oder sie verzichten gänzlich darauf. Daher setzen wir uns für einen umfassenden kostenlosen Zugang zu allen Verhütungsmitteln ein.

Frage 7:
Welche Maßnahmen planen Sie, das wohnortnahe Angebot von Geburtseinrichtungen aufrechtzuerhalten bzw. dieses Angebot wieder zu reaktivieren?

Antwort:
Es ist unerlässlich, bestehende wohnortnahe Geburtshilfeeinrichtungen zu erhalten und vor Schließung zu schützen. Diese Einrichtungen bieten Schwangeren eine vertraute Umgebung, in der sie sich sicher und unterstützt fühlen können. Der Erhalt und Ausbau wohnortnaher Geburtshilfeeinrichtungen ist essentiell, um Frauen eine sichere, respektvolle und auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Geburtshilfe anzubieten. Optimalerweise sollten daher Frauen in die Gestaltung und Planung wohnortnaher Geburtshilfeeinrichtungen einbezogen werden. Dies gewährleistet, dass die Einrichtungen ihre Bedürfnisse und Wünsche besser erfüllen können. Ein flächendeckendes, wohnortnahes Angebot an gut ausgestatteten Geburtshilfeeinrichtungen fördert nicht nur die Gesundheit von Mutter und Kind, sondern stärkt auch die gesamte Gesellschaft durch eine positive Unterstützung des Übergangs zur Elternschaft.

Frage 8:
Wie werden Sie für eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen sorgen? Gibt es konkrete Planungen/ Überlegungen, wie sie die Rückkehr von Hebammen in ihren Beruf ggf. durch Unterstützungsangebote fördern wollen?

Antwort:
Wir fordern dringend Maßnahmen, um die anhaltende Schwierigkeit vieler Schwangerer bei der Suche nach einer geburtsbegleitenden Hebamme zu überwinden. Es ist besorgniserregend, dass einige Schwangere erst im Kreißsaal mit ihrer Hebamme in Kontakt treten, und manche Geburtseinrichtungen sogar schließen müssen, da Hebammenmangel herrscht. Eine kontinuierliche Betreuung durch Hebammen und Fachkräfte während der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettzeit ist von großer Bedeutung für die Gesundheit von Mutter und Kind. Diese Betreuung sollte in wohnortnahen Einrichtungen verstärkt angeboten werden. Hebammen sollten bei der Neugründung und Wiedereröffnung von Hebammenpraxen finanziell entlastet und unterstützt werden. Wir fordern Maßnahmen zur Reduzierung der Versicherungsbelastungen für Hebammen. Die hohen Versicherungskosten stellen eine erhebliche Belastung dar, die dazu führen kann, dass viele Hebammen ihre Arbeit aufgeben. Durch staatliche Unterstützung oder Versicherungsmodelle, die die Kosten teilen, kann diese Belastung gemindert werden. Es ist entscheidend, dass Hebammen unter optimalen Arbeitsbedingungen arbeiten können. Dazu gehören angemessene Ressourcen, ausreichend Zeit für die Betreuung von Frauen, flexible Arbeitsmodelle und Unterstützung in der Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften im Gesundheitswesen.


pro familia Bayern ist parteilos, aber nicht unpolitisch.
Wir engagieren uns für die Rechte und Bedürfnisse von Menschen, Familien und sexuellen Minderheiten. Indem Sie wählen, können Sie diese Werte stärken und Ihre Zukunft mitgestalten.

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