
Wir haben auf unsere schriftliche Anfrage folgende Antworten erhalten.
Frage 1:
Was planen Sie, um weiterhin digitale und analoge Beratungsangebote wie z.B. die telefon- und videobasierte §219 StGB-Beratung dauerhaft zu gewährleisten? Was werden Sie gegen Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen tun?
Antwort:
Wir setzen uns dafür ein, dass für betroffene Frauen ein umfassendes Beratungsangebot geschaffen wird. Die Beratungsstellen müssen für das Angebot digitaler und analoger Beratungen ausgestattet werden. Wir verurteilen solche Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen. Schwangere haben ein Recht auf eine störungsfreie, anonyme und sachliche Beratung. Um dies sicherzustellen, machen wir uns für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung stark, durch die sogenannte ‚Gehsteigbelästigungen‘ verhindert werden.
Frage 2:
Was wollen Sie unternehmen, um die Schwangerschaftsberatungsstellen bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags finanziell zu unterstützen? Setzen Sie sich für eine 100 % Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen ein und wenn ja, wie?
Antwort:
Wir setzen uns für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der Schwangerenberatungsstellen ein und auch dafür, dass wir in Bayern die Systematik der Eigenmittel (etwa durch eine Anrechnung von Ehrenamt und Räumlichkeiten) neu aufstellen. Diese belasten gerade kleine Träger sehr. Die Kürzung der Mittel für die Schwangerenberatungsstellen in den letzten Haushaltsberatungen haben wir deutlich kritisiert. Eine wohnortnahe Beratung muss sichergestellt sein und auch ein höherer Beratungsbedarf muss mit einer höheren Refinanzierung einhergehen.
Frage 3:
Wie wollen Sie ein besseres (flächendeckendes) Angebot und die Verstetigung der Beratung für LSBTIQA+, insbesondere für Trans*- und Inter-Menschen gewährleisten? Was werden Sie tun, um die Gleichstellung und Beratung von Regenbogen-Familien zu verbessern?
Antwort:
Wir als BayernSPD wollen deutlich mehr Unterstützungs- und Beratungsangebote. Eine bedarfsgerecht ausgestattete Geschäftsstelle pro Bezirk ist das mindeste aus unserer Sicht. Eine halbe Stelle für ganz Niederbayern reicht nicht aus, um dem Ziel näher zu kommen, möglichst niederschwellig und ortsnah die Beratung und Unterstützung zu organisieren. Außerdem muss ein webbasiertes Beratungs- und Informationsangebots für niederschwellige und anonyme Online-Erstberatung ausgebaut werden. Das Motto „One Size fits all“ gilt bisher in Bayern auch im Gesundheitsbereich. Das ist für die queeren Personen gefährlich. Wir wissen, dass queere Personen 3-4 mal häufiger psychisch erkranken als die restliche Bevölkerung. 26% der queeren Personen erkranken mindestens einmal in ihrem Leben an einer Depression. Herzerkrankungen und Migräne kommen doppelt so häufig vor wie bei der restlichen Bevölkerung. Wir haben einen besonderen Handlungsbedarf für die Gruppe der queeren Menschen im Gesundheitsbereich und müssen dem auch gerecht werden. Eine Sensibilisierung für die spezifischen Bedürfnisse queerer Menschen muss in allen Einrichtungen des Gesundheitsbereiches selbstverständliches Thema bei der Organisations- und Personalentwicklung sein.
Frage 4:
Wie stellen Sie sicher, dass sexuelle Aufklärung und Bildung bedarfsgerecht und für alle Schulformen zur Verfügung stehen? Werden Sie eine bedarfsgerechte Finanzierung externer, professioneller Angebote sexueller Bildung in die Wege leiten, insbesondere im schulischen Kontext?
Antwort:
Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in allen Schulstufen und allen Schulformen muss stärker sichtbar sein. Dazu müssen wir in den „Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“ nicht-traditionelle Rollen- und Familienbilder, Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität als gleichwertige Formen menschlicher Sexualität und Geschlechtsidentität im Schulunterricht darstellen. Lehr- und Lernmaterialien müssen sich verändern, bei Schulentwicklungsmaßnahmen sollen die LSBTIQ*-Themen angemessen berücksichtigt werden. Vor allem aber brauchen wir Beratung und Aufklärung direkt an den Schulen. Dafür müssen Lehrerinnen und Lehrern sowie von Schulpsychologinnen und -psychologen in allen Phasen der Ausbildung eine klare Haltung und Techniken zur Intervention in Bezug auf diskriminierendes Verhalten erwerben. Die Schule ist – wie auch die Kindertagesstätten, Horte und Jugendzentren – eine wichtige Informationsquelle und ein zentraler Ort der Bildung und Sozialisation außerhalb des Elternhauses und somit im besten Sinne ein Fenster zur Welt für junge Menschen.t
Frage 5:
Was planen Sie, um den wohnortnahen Zugang zum Schwangerschaftsabbruch bayernweit zu verbessern? Werden Sie sich für die Aufnahme von Lehrinhalten zum Schwangerschaftsabbruch in der gynäkologischen Ausbildung einsetzen? Und wenn ja, wie? Wie ist Ihre Haltung zu §218 StGB?
Antwort:
Wir werden für eine gute medizinische Versorgung für ungewollt Schwangere in landeseigenen Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sorgen. Wir erkennen die Verantwortung und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen an und haben uns deshalb für die Abschaffung des Paragraphen 219a eingesetzt. Zudem stellen wir in Hinblick auf die Paragraphen 218 ff. fest: Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht.
Frage 6:
Sehen Sie den Bedarf für eine bayernweite Lösung in Bezug auf die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln? Was werden Sie tun, um zumindest für Menschen mit wenig Einkommen einen kostenfreien Zugang zu allen Verhütungsmitteln zu garantieren?
Antwort:
Wir werden für einen kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln sorgen und gezielt die Erforschung von Verhütungsmethoden für Männer fördern. F: Welche Maßnahmen planen sie, das wohnortnahe Angebot von Geburtseinrichtungen aufrechtzuerhalten bzw. dieses Angebot (insbesondere im ländlichen Raum) wieder zu reaktivieren?
Frage 7:
Welche Maßnahmen planen Sie, das wohnortnahe Angebot von Geburtseinrichtungen aufrechtzuerhalten bzw. dieses Angebot wieder zu reaktivieren?
Antwort:
Wir setzen uns für eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung mit Geburtshilfeeinrichtungen ein. Die stationäre Geburtshilfe wollen wir durch ein Förderprogramm deutlich und nachhaltig stärken. Wir brauchen geburtshilflich-gynäkologische Notdienste bzw. Hebammen- und/oder Arztportalpraxen, um die ambulante geburtshilfliche Notfallversorgung für Schwangere zu verbessern. Die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen der Pflegekräfte und insbesondere der Hebammen müssen attraktiver werden. Nur so können wir dem Personalmangel entgegenwirken und verhindern, dass immer mehr Geburtshilfeabteilungen in Bayern schließen müssen
Frage 8:
Wie werden Sie für eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen sorgen? Gibt es konkrete Planungen/ Überlegungen, wie sie die Rückkehr von Hebammen in ihren Beruf ggf. durch Unterstützungsangebote fördern wollen?
Antwort:
Wir werden die Versorgung mit Hebammen landesweit verbessern. Zudem setzen wir uns für eine leistungsgerechte Vergütung der freiberuflichen Hebammen ein, die ihre verantwortungsvollen Aufgaben umfassend berücksichtigt. Wir wollen, dass Hebammen stärker in die Organisation und Leitung von Geburtshilfeabteilungen einbezogen werden. Hebammen sollen ihren Kernkompetenzen entsprechend für die direkte Betreuung der Frauen und Neugeborenen eingesetzt und hebammengeleitete Kreißsäle für medizinisch unproblematische Geburten gefördert werden. Um mehr junge Menschen für den Beruf der Hebamme zu gewinnen, wollen wir die Ausbildung fördern und attraktiv gestalten. Es ist daher wichtig, dass im Zuge der Akademisierung der Hebammenausbildung, eine hochschulische Hebammenausbildung in allen Landesteilen Bayerns möglich ist und es genug Studienplätze gibt.
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