Schwangerschaftskonfliktberatung

Die Beratungsstelle von pro familia in Dietzenbach ist als Schwangerschaftskonflikberatungsstelle nach § 9 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangeschaftskonflikt Gesetz). gesetzlich anerkannt.

Die gesetzliche Anerkennung ist eine notwendige Voraussetzung dafür, alle formal notwendigen Aspekte dieser Beratung abdecken zu können. Die Beratung ist für Frauen und Arzt nach geltendem Recht immer noch eine Pflichtberatung. Das bedeutet, ein Schwangerschaftsabbruch für Patientin und Arzt nur nach einer zuvor erfolgten Beratung durch eine gesetzlich anerkannte Beratungsstelle legal ist.

Frauen haben in jedem Fall einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf die Beratungsbescheinigung, sofern die Beratung tatsächlich erfolgt ist, d.h. es obliegt nicht dem Ermessen der Beraterin, die Bescheinigung zu erteilen oder zu verweigern.