Unser Beratungstelefon für Frauen in Not  069 / 85 09 680 22

Sie wurden vergewaltigt und suchen nach Hilfe? 
Klicken Sie hier: https://hilfe-nach-sexueller-gewalt-offenbach.de/

Beratung bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch

Sie können sich an uns wenden bei

  • Vergwaltigung oder versuchter Vergewaltigung
  • sexueller Nötigung
  • sexueller Belästigung (auch am Arbeitsplatz)
  • Exhibitionismus
  • sexuellem Missbrauch
  • Stalking
  • anderer sexualisierter Gewalt oder Bedrohung
  • Gewalt bei Transidentität

Wir beraten auch Eltern, Freund*innen, Vertrauenspersonen, Multiplikatoren und Fachkräfte

Die Gespräche sind

  • persönlich oder telefonisch
  • vertraulich, auf Wunsch anonym
  • kostenlos

Schwerpunkte in den Beratungsgesprächen sind

  • Welche Hilfen gibt es?
  • Wie möchten Sie weiter vorgehen?
  • Wer kann Sie unterstützen? An wen können Sie sich wenden?
  • Welche Rechte haben Sie?
  • Welche Hilfen stehen Ihnen als Opfer von Gewalt zu?

Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt, d.h. Polizei und Staatsanwaltschaft müssen ermitteln, sobald sie davon Kenntnis erlangen. Die Betroffenen sind Zeuginnen in den Verfahren. Es ist gut, über Abläufe und Möglichkeiten infomiert zu sein.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail

Telefon 069 / 85 09 680 - 22

E-Mail     offenbach@profamilia.de

 

Email der hessischen Frauennotrufe: info[at]frauennotrufe-hessen.de

Homepage:  www.frauennotrufe-hessen.de
 

Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung

In Offenbach können sich Frauen und junge Mädchen nach einer Vergewaltigung medizinisch versorgen und auf Wunsch eine vertrauliche Spurensicherung durchführen lassen, ohne eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. 

Für viele Frauen und Mädchen kommt eine polizeiliche Anzeige nach einer Vergewaltigung nicht in Frage, oder sie fühlen sich vorerst nicht in der Lage, diese Entscheidung zu treffen. Daher wenden sich die Betroffenen nicht an die Polizei und bleiben so häufig medizinisch unversorgt, weil sie befürchten, zu einer Anzeige gedrängt zu werden. Daraus können erhebliche gesundheitliche Folgen und psychische Belastungen resultieren.

Auf Wunsch der Frau, kann eine vertrauliche Spurensicherung stattfinden. In den Kliniken liegen die notwendigen Untersuchungskits und Dokumentationsbögen zur gerichtsverwertbaren Befunderhebung vor. Im Anschluss an die Untersuchung werden die Materialien ein Jahr lang in der Rechtsmedizin gesichert. Sollte sich die Betroffene in diesem Zeitraum zu einer Anzeige entschließen, können die gesicherten Spuren dann von der Polizei verwertet werden. Kommt es nicht zur Anzeige, wird das Material nach Ablauf des Jahres entsorgt.

Informationen für Betroffene

Wann sollten Sie sich untersuchen lassen?

  • So schnell wie möglich, auch nachts!
  • Duschen Sie möglichst nicht und wechseln Sie nicht die Kleidung! Oder nehmen Sie die getragene Kleidung mit.
  • Auch ohne äußerlich sichtbare Verletzungen und auch nach Tagen kann eine Untersuchung sinnvoll sein! Sollte die Vergewaltigung schon Tage zuvor erfolgt sein, gehen Sie bitte tagsüber in eine der Kliniken.
  • Sie können eine Vertrauensperson als Begleitung mitnehmen.

Wo können Sie sich medizinisch versorgen lassen?

Es besteht die Möglichkeit der medizinischen Akutversorgung nach Vergewaltigung in beiden Offenbacher Krankenhäusern 
Sana Klinikum Offenbach  oder Ketteler Krankenhaus.

SANA KLINIKUM OFFENBACH                                                                   

Starkenburgring 66                                                                                        

In der Notaufnahme im Erdgeschoss melden.
 Maps.google.com/?ll=50.095674,8.756070,20, ,          
                                      

KETTELER KRANKENHAUS  

Lichtenplattenweg 85    

Am Aufnahmeschalter im Erdgeschoss melden! 
Zur Verkürzung der Wartezeit bitte telefonisch Kontakt aufnehmen 
tagsüber: 069/8505-377 (Sekretariat) nachts: 069/8505-0 (Pforte)

Maps.google.com/?ll=50.094610,8.784371

 

Auf Ihren Wunsch hin kann dort auch eine vertrauliche Spurensicherung erfolgen. Die gesicherten Spuren werden danach ein Jahr aufbewahrt. Solange Sie keine Anzeige erstatten, stehen die behandelnden Ärzte und Ärztinnen unter Schweigepflicht.

Denken Sie an die Möglichkeit einer Schwangerschaft (Pille danach) oder sexuell übertragbarer Erkrankungen bzw. Geschlechtskrankheiten.

Natürlich können Sie auch zu ihrer Frauenärztin/ ihrem Frauenarzt gehen, wenn Sie nur eine medizinische Untersuchung ohne Spurensicherung wünschen.

Sie wollen anzeigen?

Wenden Sie sich direkt an die 
Kriminalpolizei (K12) in Offenbach

069/8098- 0    (Zentrale)

069/8098- 4120 (Leitung)

Rund um die Uhr: 06181/100- 242

Wenn Sie die Polizei einschalten, können die gesicherten Materialien und Spuren genutzt werden. Mit Erstatten einer Anzeige bei der Polizei ist die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben. Die Ärztin/der Arzt haben eine sogenannte Aussagepflicht vor Gericht.

Sprechen Sie uns an und nutzen unser Beratungsangebot!

Tel: 069-85 09 68 00​​​​​​

https://hilfe-nach-sexueller-gewalt-offenbach.de/​​​​​​​