Zuschuss für Verhütungsmittel

Personen mit erstem Wohnsitz in Oldenburg können einen Zuschuss zu ärztlich verordneten Verhütungmitteln erhalten. Voraussetzung ist der Bezug von ALG II, Grundsicherung, Leistung nach AsylbLG, Wohngeld, Kinderzuschlag, BAB oder BaföG. Der Zuschuss beträgt maximal 150€ pro Jahr.

Anträge können ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten gestellt werden.

Flyer Zuschuss für Verhütungsmittel Stadt Oldenburg

 

Für Bezugsberechtigte von Bürgergeld, Grundsicherung und Laistungen nach dem AsylbLG im Landkreis Oldenburg gilt: Hier werden die gesamten Kosten für die Verhütungsmittel übernommen. Der Antrag auf Kostenübernahme kann bei der pro familia Oldenburg, dem Gesundheitsamt in Wildeshausen und der Beratungsstelle donum vitae in Wildeshausen gestellt werden. Für die Antragstellung erreichen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Infos zur Kostenübernahme von Verhütungsmittel LK Oldenburg

 

Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei der pro familia Beratungsstelle unter der e-mail Adresse: oldenburg[at]profamilia.de oder unter der Telefonnummer 0441-88095