Die Frage „Ist mein / unser Kind gesund?“ beschäftigt werdende Mütter und Väter mehr oder weniger intensiv im Laufe der Schwangerschaft. Zusätzlich zu den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, die von den Krankenkassen bezahlt werden, nehmen viele Schwangere Pränataldiagnostik in Anspruch.

Bei vorgeburtlichen Untersuchungen unterscheidet man zwischen nicht-invasiven und invasiven Methoden:

Zu den nicht-invasiven Methoden gehört der Ersttrimester-Test zwischen der 11. und 14. Woche. Bei der sogenannten „Nackenfaltenmessung“ wird im Ultraschall geprüft, ob sich Flüssigkeit im Nacken­bereich des Kindes angesammelt hat. Zusammen mit dem Alter der Mutter und Hormon- und Eiweißwerten aus dem Blut errechnet ein Computerprogramm die Wahrscheinlichkeit, mit der das Kind eine Störung im Erbgut haben könnte, z.B. Trisomie 21. Damit ist dieser Test keine Diagnostik, sondern eine Wahrscheinlichkeitsberechnung und unterliegt einer gewissen Ungenauigkeit. Die Kosten werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern müssen als IGel-Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung) selbst bezahlt werden. Die Kosten variieren und sollten am besten vorher bei der Frauenärzt*in erfragt werden.

Seit einigen Jahre gibt es die Möglichkeit, mit einer Blutentnahme bei der Mutter in deren Blut Erbgut des Kindes zu isolieren und auf genetische Störungen zu untersuchen (Praena®-Test, Panaroma®-Test u.a.). Diese sogenannten nicht-invasiven Bluttests sind sehr genau. Die Kosten müssen im Moment noch selber getragen werden (ab 199 €). In Einzelfälle werden sie von den Krankenkassen übernommen.

Die Mutterkuchenpunktion (Chorionzottenbiopsie) und die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) sind zwei invasive Verfahren, mit denen kindliches Gewebe auf einige genetische Abweichungen hin untersucht werden kann. Die Chorionzottenbiopsie wird ab der 11. Schwangerschaftswoche durchgeführt, die Fruchtwasseruntersuchung, die aussagekräftiger ist, ab der 14. Schwangerschaftswoche. Nach diesen Untersuchungen kann es gelegentlich (unter 1 % ) zu einer Fehlgeburt kommen. Die Untersuchungen werden empfohlen, wenn der Ersttrimestertest auffällig war, die Schwangere älter als 35 Jahre ist oder zur Suche nach bestimmten Erberkrankungen. Dann werden sie auch von den Krankenkassen bezahlt.

Jede Schwangere kann für sich entscheiden, ob und welche Untersuchungen sie durchführen lassen möchte. Oft wird erwartet, dass vorgeburtliche Untersuchungen bestätigen, dass mit dem Kind alles in Ordnung ist. Das ist sehr verständlich. Dabei kann aber vergessen werden, dass Pränataldiagnostik das Ziel hat, „Auffälliges“ zu finden. Das Kind wird nicht gesünder, je mehr Untersuchungen gemacht werden. Und - es gibt auch ein Recht auf Nicht-Wissen.

Wir bieten Ihnen Unterstützung, Begleitung und Beratung rund um das Thema  „vorgeburtlichen Untersuchungen“ an u.a.

wenn

  • Sie sich fragen, ob und wenn ja, welche Untersuchungen Sie durchführen lassen möchten
  • oder der Verdacht im Raum steht, dass mit Ihrem ungeborenen Baby etwas nicht in Ordnung ist
  • oder es bereits eine Diagnose über eine Beeinträchtigung/ Erkrankung Ihres ungeborenen Kindes gibt.

Die Beratung bietet Ihnen über die ärztlichen Informationsgespräche hinaus, die Möglichkeit, Ihre ganz persönliche Situation in vertraulichen und geschützten Raum zu besprechen.

Für weitere Informationen und ein individuelles Beratungsgespräch können Sie gerne einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

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