Wenn Sie ungeplant oder ungewollt schwanger wurden, unterstützen wir Sie dabei, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu finden. Wir respektieren dabei Ihr Recht auf Selbstbestimmung und beeinflussen Ihre Entscheidung nicht.

Inhalte der Konfliktberatung:

  • Begleitung bei der Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Lebenssituation
  • Informationen über rechtliche Ansprüche und Hilfsangebote vor und nach der Geburt
  • Informationen über Einrichtungen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen und die dort angebotenen Methoden
  • Informationen über Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs
  • Ausstellen der Beratungsbescheinigung nach § 219 Strafgesetzbuch (StGB)
  • Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch

Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch:

  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich nur möglich, wenn zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung und einem Abbruch mindestens 3 Tage liegen (§ 219 StGB).
  • Nach dieser Beratung kann ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach der Befruchtung (14 Wochen nach Beginn der letzten Menstruation) von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden.