Um sich in dem Dschungel der Gesetze bei Schwangerschaft und Geburt zurecht zu finden, bieten wir Ihnen in der Schwangerschaft eine umfangreiche psychosozial-rechtliche Beratung an.

Hier können Sie Antworten zu folgenden Themen finden: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss und elterliche Sorge, Betreuungsmöglichkeit nach der Geburt, Ansprüche auf Arbeitslosengeld II u.a.m.

Bitte beachten Sie, dass es beim Thema Elterngeld um allgemeine Informationen geht. Wir überprüfen nicht Ihren konkreten Elterngeldanspruch und führen auch keine Berechnung des Elterngeldes durch, da dies Aufgabe der Elterngeldstelle des Saarlandes ist.

Schwangere Frauen, die sich in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden und unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, können bis kurz vor Geburt über pro familia einen Antrag an die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ stellen. Die Zuschüsse werden gewährt für Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, Geburt, der Betreuung/ Erziehung des Kleinkindes stehen. ALG-II-Empfängerinnen erhalten zusätzliche Hilfen aus der Stiftung zu den gewährten einmaligen Leistungen der Jobcenter. Die Zuschüsse der Bundesstiftung werden nicht auf diese Leistungen angerechnet.

Ob in Ihrem Fall Aussicht auf Bewilligung besteht, können Sie bei uns erfahren.