Aus dem Fonds zur Abdeckung sozialer Härten des Landes Schleswig-Holstein stehen noch bis zum 31. März 2024 Gelder zur Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel zur Verfügung.

Eine Antragstellung auf Kostenübernahme ist daher nur noch bis 31.03.2024 möglich. Dann endet das Angebot. Die bereitgestellten Mittel sind begrenzt. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

  • Sie wohnen im Kreis Steinburg und
  • Sie sind mindestens 22 Jahre alt und
  • Sie erhalten Bürgergeld, Kinderzuschlag, Ausbildungsförderung nach BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Wohngeld, Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Sie haben ein vergleichbar niedriges Einkommen.

Beratung und Antragstellung bei pro familia Itzehoe

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin: Telefon 0 48 21 - 27 06.

Zum Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Rezept und Kostenvoranschlag der Arztpraxis plus
  • aktuelle Bescheide über Bürgergeld - BAföG- BAB - Wohngeld - Kinderzuschlag - Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • oder: im Fall eines geringen Einkommens aktuelle Gehaltsabrechnungen

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Bestätigung der Kostenübernahme. Sie müssen dann die Verhütungsmittel in der Apotheke bzw. Praxis nicht bezahlen.

Flyer: Ausführliche Informationen finden Sie auch im Flyer

Die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Menschen mit wenig Geld ist leider nicht mehr gesetzlich verankert. pro familia setzt sich auf politischer Ebene weiterhin für eine bundesweit einheitliche, gesetzlich verankerte Kostenübernahme von Verhütung ein.