Beginn | Mittwoch, 26.05.2021, 11.00 Uhr | ||||
Ende | Samstag, 14.08.2021, 18.00 Uhr | ||||
Besonderheiten | Teil 1 Teil 2 Teil 3 | ||||
Ort | online Die Zugangsdaten zur Webinarplattform werden kurzfristig versandt. | ||||
Leitung |
Carmen Alexander, pro familia Hamburg Hebamme, Dipl.-Soz. Pädagogin, Sexualpädagogin, Schwangerschaftsberaterin, Mitarbeiterin bei der pro familia Hamburg Sven Vöth-Kleine Dipl.-Sozialpädagoge, Sexualpädagoge, Sexualberater, Schwangerschaftsberater, syst. Berater und Supervisor, Mitarbeiter bei der pro familia Hamburg | ||||
ReferentInnen |
Dr. Hans Georg Koch, Max-Planck- Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht, Freiburg Karin Colli-Sauerbrey Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Coburg N.N. | ||||
Ziele/Inhalte | Generelles Ziel der Fortbildung ist die Erweiterung der – von der Berufsausbildung der Teilnehmenden her in Grundzügen vorausgesetzten – Beratungskompetenz unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen, die in der § 219 (StGB)-Beratung gegeben sind. Im ersten Teil werden durch Fachreferate juristische, sozialrechtliche und medizinische Kenntnisse vermittelt, die wesentliche Voraussetzungen für die gesetzlich vorgeschriebene soziale und medizinische Beratung sind. Es soll die Auseinandersetzung mit der eigenen Standortbestimmung und die Sensibilisierung für die Beratung im Spannungsfeld zwischen strafrechtlich verankerter Pflichtberatung und dem Fachverständnis für psychosoziale Beratung im Kontext sexueller und reproduktiver Rechte stattfinden. Im zweiten Teil werden die Kenntnisse der Systematik der sozialrechtlichen Beratung vertieft. In Fachreferaten werden u.a. das Sozialhilferecht und das Verfahren zur Regelung zur Vertraulichen Geburt behandelt. Es werden die Ziele, Hintergründe und rechtlichen Auswirkungen des Gesetzes behandelt. Die Übertragung des Gelernten in den beruflichen Alltag wird reflektiert und in Rollenspielen eingeübt, aufgetauchte Fragen erörtert. Der dritte Teil soll die Berater*innen für den Umgang mit den besonderen Bedingungen dieser Beratung vorbereiten. Eine wichtige Komponente ist in diesem Kontext die Entwicklung einer eigenen beraterischen Haltung. Dafür werden diese besonderen Bedingungen aus Sicht der Klientin und aus Berater*innensicht beleuchtet, verschiedene Methoden der Gesprächsführung und Techniken vorgestellt und geübt. Dies schließt die berufsbezogene Selbstreflexion darüber ein, wann und wie eigene Einstellungen und Wertehaltungen in die Beratung einfließen können. | ||||
Methoden | Fachreferate, Falldarstellungen, Einzelarbeit, Arbeitsgruppen, Gruppengespräche, Rollenspiele (Beratungsgespräche üben und reflektieren), Elemente aus der Gesprächsführung, Berücksichtigung der eigenen Biographie, berufsbezogene Selbstreflexion | ||||
Zielgruppe |
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Zulassungsvoraussetzungen |
Nach Übereinkunft zwischen dem Bundesverband und den pro familia Landesverbänden wird für die Beschäftigten, die § 219 (StGB)-Beratung durchführen, vorausgesetzt:
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Teilnahmebeitrag |
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Fahrtkosten | Fahrtkosten werden nicht erstattet. | ||||
Unterkunft und Verpflegung | |||||
Anmeldung | Online-Anmeldung | ||||
Anmeldeschluss | 11.02.2021 | ||||
Infos als Download | 1_2021_Ausschreibung_219_kurs70.pdf (265 Ki) |
Zu- und Absagen werden erst nach Ende der Anmeldefrist und Durchsicht aller eingegangenen Anmeldungen erteilt.
Aufgrund der Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mussten seit März 2020 auch Fortbildungsveranstaltungen des pro familia Bundesverbandes abgesagt werden oder kurzfristig als Online-Veranstaltung stattfinden. Es ist derzeit nicht auszuschließen, dass es auch in der zweiten Jahreshälfte 2020 und darüber hinaus zu kurzfristigen Absagen oder Änderungen der Veranstaltung kommen kann, wenn seitens der Behörden Veranstaltungen und Reisetätigkeiten erneut oder weiterhin eingeschränkt werden.
Dennoch planen wir aktuell Präsenz-Fortbildungsveranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte, für die Sie sich verbindlich anmelden können. Sollten die Fortbildungen aufgrund der Ausbreitung des Virus nicht wie geplant stattfinden können, wird im Einzelfall geprüft, ob die Veranstaltung entfallen muss oder ggfs. Online-Alternativen geplant werden können. Diese Entscheidung ist abhängig von Terminkapazitäten der Trainer*innen und Tagungshäuser sowie der Inhalte und Methoden der Fortbildung. Sollte es notwendig sein, die Fortbildung online stattfinden zu lassen, verringert dies den Teilnahmebetrag nicht, da uns durch die technischen Voraussetzungen und den Mehraufwand der Trainer*innen Mehrkosten entstehen.
Die Fortbildung wird gefördert von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln.