Am 17.10. soll der Bundesrat über eine Verordnung abstimmen, die trans*, inter* und nicht-binäre Menschen massiv gefährdet.
- Sie würde in Melderegistern dauerhaft vermerken, wer früher welchen Namen und Geschlechtseintrag hatte – für alle Behörden sichtbar.
- Das verletzt das Offenbarungsverbot und öffnet Tür und Tor für Diskriminierung und Missbrauch.
- Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz nutzen, würden ihr „altes Ich“ nie loswerden – egal wie oft sie umziehen.
Fachverbände und der Familienausschuss des Bundesrates kritisieren den Entwurf deutlich:
Die Regelung sei nicht erforderlich zur Identifikation – verletze aber das Offenbarungsverbot und erhöhe das Diskriminierungsrisiko.
Der Bundesrat muss den Entwurf der Verordnung ablehnen, denn er konterkariert das Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes: ein diskriminierungsfreies Leben in der eigenen Identität.
„Wenn die Politik das Offenbarungsverbot ernst nimmt, darf sie diese Verordnung nicht zulassen. Was Betroffene schützen soll, würde zum Risiko – durch dauerhaft gespeicherte Angaben, die Diskriminierung ermöglichen“, erklärt Katja Wollmer, Referentin für sexuelle Bildung beim pro familia Bundesverband.