Keine Speicherung des früheren Geschlechtseintrags im Melderegister!

Am 17.10. soll der Bundesrat über eine Verordnung abstimmen, die trans*, inter* und nicht-binäre Menschen massiv gefährdet.

  • Sie würde in Melderegistern dauerhaft vermerken, wer früher welchen Namen und Geschlechtseintrag hatte – für alle Behörden sichtbar.
  • Das verletzt das Offenbarungsverbot und öffnet Tür und Tor für Diskriminierung und Missbrauch.
  • Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz nutzen, würden ihr „altes Ich“ nie loswerden – egal wie oft sie umziehen.

Fachverbände und der Familienausschuss des Bundesrates kritisieren den Entwurf deutlich:
Die Regelung sei nicht erforderlich zur Identifikation – verletze aber das Offenbarungsverbot und erhöhe das Diskriminierungsrisiko.

Der Bundesrat muss den Entwurf der Verordnung ablehnen, denn er konterkariert das Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes: ein diskriminierungsfreies Leben in der eigenen Identität.

„Wenn die Politik das Offenbarungsverbot ernst nimmt, darf sie diese Verordnung nicht zulassen. Was Betroffene schützen soll, würde zum Risiko – durch dauerhaft gespeicherte Angaben, die Diskriminierung ermöglichen“, erklärt Katja Wollmer, Referentin für sexuelle Bildung beim pro familia Bundesverband.

Zur Stellungnahme des LSVD zum Entwurf der Verordnung

Zur Stellungnahme des Bundesverband Trans*