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26. Februar 2020
Liebe Leser*innen, ganze 314 Adressen umfasst derzeit die im Internet veröffentlichte Liste von Ärzt*innen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Davon entfallen 87 allein auf Berlin und 38 auf Hamburg. Frauen, die Informationen suchen, erfahren auf der Liste, welche Sprachen in den Praxen und Kliniken gesprochen werden. Oft fehlt aber die Angabe, ob der Schwangerschaftsabbruch medikamentös oder operativ möglich ist. Darüber hinausgehende Informationen gibt es nicht. Umfassende niedrigschwellige Informationen sehen anders aus. Sieht die Bundesregierung aufgrund der Zahlen Handlungsbedarf? Sie hatte sich dagegen entschieden, den §219a StGB zu streichen. Dafür verabschiedete sie ein Gesetz, das Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, verbesserte Informationen versprach. Von diesem Ziel sind wir weit entfernt. Dafür werden Ärzt*innen, die klient*innengerechte Informationen im Internet anbieten, immer noch kriminalisiert. Anscheinend ist ein langer Atem nötig, um das Recht auf Information durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun zu prüfen, wie es darum in Deutschland bestellt ist. Regine Wlassitschau Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
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