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18. Juli 2019
Liebe Leserinnen und Leser, es waren keine hellseherischen Fähigkeiten nötig, um den nächsten Prozess wegen §219a StGB vorherzusehen. Mitte Juni fand er statt, und es wird nicht der letzte gewesen sein. Auch die Aufhebung des Urteils gegen Kristina Hänel, die kurzfristig zu Euphorie im Netz führte, ist nichts anderes als die Verlängerung der juristischen Auseinandersetzung und keineswegs ein Freispruch. Die Kriminalisierung von Ärzt*innen wird erst mit der Streichung des §219a StGB ein Ende haben. Wie viele Prozesse braucht es noch, bis sich diese Einsicht endlich breit macht? Regine Wlassitschau Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Rechtliches
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