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7. September 2020
Liebe Leser*innen, einen großen Erfolg erzielte die Ärztin Kristina Hänel am 24. August 2020 vor dem Landgericht Hamburg. Der Betreiber der Seite „Babycaust“ darf keine Äußerungen über sie tätigen, in denen Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust verglichen und gleichgesetzt werden. Nach dem Urteil muss die Klägerin es nicht hinnehmen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis verglichen und mit dem Ausdruck „entartet“ belegt zu werden. Der verurteilte Klaus Günter Annen aus Weinheim war bereits in zahlreiche Prozesse gegen Ärzt*innen verwickelt. Endlich einmal ein Urteil, das ihm verbietet, weiterhin gegen Ärzt*innen zu hetzen! Regine Wlassitschau Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
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