Infos zu kostenlosen Verhütungsmittel gibt es hier.
Werdende Mütter und Väter beraten wir zu folgenden Themen:
Eltern, die ein Kind durch Frühgeburt, Fehlgeburt oder nach der Geburt verloren haben, bieten wir Begleitung in dieser schweren Zeit an.
Sie sind schwanger und keiner darf es erfahren?
Sie müssen nicht allein bleiben mit Ihren Sorgen und Ihrer Angst oder Ihr Kind heimlich, ohne medizinische Begleitung, zur Welt bringen.
Wir helfen Ihnen! Unsere BeraterInnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Informationen, die Sie uns anvertrauen, sind dadurch besonders geschützt.
Außerhalb unserer Öffnungs- und Beratungszeiten können Sie sich rund um die Uhr und in mehreren Sprachen an das kostenlose Hilfetelefon wenden: „Schwangere in Not – anonym & sicher“ 0800 40 40 020
Umfassende Informationen finden Sie auch hier.
Sie sind schwanger und wissen nicht, wie Sie die ganzen Ausgaben stemmen sollen?
Sie werden alleinerziehend sein und das Geld reicht nicht?
Wir können Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung von der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ vermitteln und einen Antrag für Sie stellen.
Zuschüsse der Stiftung können kann es z. B. für Schwangerenbekleidung, Babyerstausstattung oder Einrichtungsgegenstände geben.
Wichtig ist: Der Antrag muss vor der Geburt des Kindes bei uns gestellt werden. Unterstützungsleistungen können Sie erhalten, wenn Sie in Bayern wohnen, die Schwangerschaft ärztlich bestätigt ist und Ihnen nicht genügend Geld zur Verfügung steht, um die Ausgaben durch die Schwangerschaft und Geburt zu bestreiten.
Also dann, wenn Ihr Einkommen und die gesetzlichen Hilfen, wie beispielsweise Kindergeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld I/II nicht ausreichen. Um das zu belegen, erfassen wir mit Ihnen bei der Antragstellung Ihre Einkommensverhältnisse.
Hier geht’s zur Beratung: Vereinbaren Sie einfach einen Termin.