Alternativen - Adoption und Pflegekind

Ob ein Paar sogenannte Kinderwunschbehandlungen durchführen möchte, muss es ganz für sich allein und nach sorgfältiger Beratung und Abwägung entscheiden.

Paare, die sich gegen eine solche Behandlung entscheiden, können sich darum bemühen, ein Kind zu adoptieren oder ein Pflegekind aufzunehmen.

Adoption

Auf ein zur Adoption freigestelltes Kind warten in Deutschland durchschnittlich 13 BewerberInnen. Die Chancen für die Adoption kleiner Kinder und Säuglinge sind eher gering. Die Statistik im Jahr 2002 ergibt, dass ungefähr 34 Prozent aller bundesdeutschen Adoptivkinder aus dem Ausland stammen. Zuständig für die Vermittlungen sind staatlich anerkannte und kontrollierte Organisationen. Kommerzielle Agenturen sind in Deutschland nicht zugelassen.

Kontaktadressen für Paare, die ein Kind adoptieren möchten, finden Sie über die Adoptionsvermittlungsstellen eines Jugendamtes, die zentrale Adotionsstelle des Landesjugendamtes oder eine örtliche oder zentrale Stelle einiger Wohlfahrtsverbände wie zum Beispiel Innere Mission, Deutscher Caritasverband, Sozialdienst Katholischer Frauen.

Pflegekinder

Die meisten Jugendämter suchen nach Möglichkeiten, bei Einzelpersonen oder bei Paaren Pflegestellen für Kinder einzurichten, die vorübergehend oder dauernd bei ihren leiblichen Eltern nicht aufwachsen können. Die Pflegeeltern erhalten Unterhalts- und Erziehungsgelder, gestaffelt nach dem Alter der Kinder und den Anforderungen, die sie an die Erziehungsfähigkeit stellen.

Nicht selten entstehen aus Pflegeverhältnissen Adoptionen. Bei bereits Volljährigen ist es lediglich nötig, zwischen Annehmendem und Anzunehmendem einen notariell beglaubigten Adoptionsvertrag zu schließen, dem das Familiengericht zustimmt, wenn nachweisbar ist, dass sich ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entwickelt hat. Unbedingt sollte eigens eine »Volladoption« beantragt werden, so dass die gleichen Wirkungen wie bei der Adoption eines oder einer Minderjährigen eintreten, sonst ist der oder die Adoptierte nicht nur gegenüber den Adoptiveltern, sondern auch den leiblichen Eltern unterhaltspflichtig. Im allgemeinen bestehen auch gegen Allein stehende keine Vorbehalte, wenn Volljährige adoptiert werden.

Persönliche Beratung

Wenn Sie mehr wissen wollen oder Fragen haben, wenden Sie sich an eine Ärztin, einen Arzt oder eine pro familia-Beratungsstelle.

Hier stehen Ihnen ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und PädagogInnen als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.

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