Wer sich beruflich mit der Sexualität anderer Menschen befasst, muss neben hohem fachlichen Wissen sowie sexualpädagogischen und beraterischen Kompetenzen als Grundlagen seiner Arbeit auch Selbstreflexion, Selbsterfahrung und Supervision akzeptieren und bereit sein, sich entsprechend zu qualifizieren und fortzubilden.
Der pro familia Bundesverband unterhält für seine Fachkräfte ein eigenes Fort- und Weiterbildungsprogramm, in dessen Mittelpunkt Fragen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte stehen. Die Konzepte, die den Fort- und Weiterbildungsangeboten zugrunde liegen, sind praxisorientiert und gehen von einer Mischung aus Wissensvermittlung, themenzentrierter Selbsterfahrung und dem Einüben beraterischer Kompetenzen aus. In den rund 20 Fortbildungen pro Jahr werden nicht nur die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Gebiet der Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung qualifiziert. Auch allen anderen Fachkräften im gesundheitlichen und psychosozialen Bereich, die vergleichbare Aufgaben zu erfüllen haben, stehen die Angebote in der Regel offen.
Das Fortbildungsprogramm des pro familia Bundesverbands steht internen und externen Fachkräften offen (außer Online-Beratung, Fortbildung für Leitungspersonal und Grundkurs für neue MitarbeiterInnen).
Die Ausschreibungen der Fortbildungen werden halbjährlich (April und September) auf unserer Website veröffentlicht und an die pro familia Landesverbände geschickt - und von dort aus direkt an die einzelnen pro familia Einrichtungen.
Gleichzeitig werden Ausschreibungen an zahlreiche andere Beratungsverbände versandt. Wer nicht bei pro familia arbeitet und sich für die Kursausschreibungen interessiert, schreibt bitte eine E-Mail an fortbildung@profamilia.de
Zeitgleich mit den halbjährlichen Ausschreibung wird unser Online-Anmeldesystem freigeschaltet, über das sich Interessierte dann für die jeweilige(n) Fortbildung(en) elektronisch anmelden können.
Folgende Informationen finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung einer Fortbildung:
Die Teilnahmebescheinigung wird erst nach Eingang des Teilnahmebeitrags und am Ende der Fortbildung ausgehändigt (bei mehrteiliger Fortbildung nach dem letzten Fortbildungsteil).
Zu- und Absagen werden erst nach Ende der Anmeldefrist und Durchsicht aller eingegangenen Anmeldungen erteilt.